…bisher rechtswirksam festgesetzten Abgabenbeträgen, verzinst. Anspruchszinsenbescheide sind damit an die Höhe der im Bescheidspruch der entsprechenden Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden. Zinsenbescheide setzen jedoch nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen rechtswirksam erlassenen Bescheid voraus. Daher sind Anspruchszinsenbescheide auch nicht mit der Begründung…
…Ritz BAO 6 § 205 Tz 34). Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, sondern lediglich einen solchen rechtswirksam erlassenen Bescheid voraus. Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid…
…20.10.1993, 90/13/0046). Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Sicherstellungsauftrages im finanzbehördlichen Verfahren zur Sicherung von Abgaben sind unbeachtlich, weil die materielle Richtigkeit des einer Vollstreckung zugrundeliegenden Titels im Verfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen ist (VwGH 26.7.1995, 94/15/0228…
…der Höhe von voraussichtlich € 2.300.000,00) zur Erlassung des angefochtenen Pfändungsbescheides. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Sicherstellungsauftrages im Verfahren zur Sicherung von Abgaben (§ 78 AbgEO) sind unbeachtlich. Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckung zugrundeliegenden Titels ist im Verfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu…
…der Höhe von voraussichtlich € 2.300.000,00) zur Erlassung des angefochtenen Pfändungsbescheides. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Sicherstellungsauftrages im Verfahren zur Sicherung von Abgaben (§ 78 AbgEO) sind unbeachtlich. Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckung zugrundeliegenden Titels ist im Verfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu…
…der Höhe von voraussichtlich € 2.300.000,00) zur Erlassung des angefochtenen Pfändungsbescheides. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Sicherstellungsauftrages im Verfahren zur Sicherung von Abgaben (§ 78 AbgEO) sind unbeachtlich. Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckung zugrundeliegenden Titels ist im Verfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu…
…der Höhe von voraussichtlich € 2.300.000,00) zur Erlassung des angefochtenen Pfändungsbescheides. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Sicherstellungsauftrages im Verfahren zur Sicherung von Abgaben (§ 78 AbgEO) sind unbeachtlich. Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckung zugrundeliegenden Titels ist im Verfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu…
…Es ergeht ein weiterer Zinsenbescheid, dh, es erfolgt keine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides. Zinsenbescheide setzen somit nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides - wohl aber einen solchen Bescheid - voraus. Zinsenbescheide sind daher nicht mit Aussicht auf Erfolg mit der Begründung anfechtbar, der zu Grunde liegende Stammabgabenbescheid…
…Ansprüche auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Sie sind allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der betreffende Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde, und von der Höhe des Nachforderungsbetrages abhängig. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides…
…0046). Pfändungen ins Leere sind nichtig und damit wirkungslos. Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Sicherstellungsauftrages im finanzbehördlichen Verfahren zur Sicherung von Abgaben sind unbeachtlich, weil die materielle Richtigkeit des einer Vollstreckung zugrundeliegenden Titels im Verfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen ist (VwGH 26.7.1995…
…im Falle der nachträglichen Abänderung einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzten nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht…
…von Abgabenfestsetzungen (zB gemäß § 295 BAO…) ergibt sich der zinsenrelevante Differenzbetrag aus der nunmehr vorgeschriebenen Abgabe abzüglich der bisher vorgeschriebenen Abgabe…. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides(zB des Einkommensteuerbescheides) – wohl aber einen solchen Bescheid – voraus. Solche Bescheide sind daher (ebenso…
…von Anspruchszinsen Beschwerde erhoben und dabei auf die Berufung gegen den zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheide Bezug genommen. Damit ist aber eine erfolgreiche Bekämpfung des Anspruchszinsenbescheides nicht möglich. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, sondern lediglich einen solchen rechtswirksam erlassenen Bescheid voraus. Erweist sich der Stammabgabenbescheid…
…die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzten nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen voraus. Im Falle der (teilweisen) Stattgabe der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide haben - basierend auf…
…bildete. Im Sicherungsverfahren gemäß § 78 AbgEO ist eine allfällige inhaltliche Rechtswidrigkeit des diesem Verfahren zugrunde liegenden Titels (Sicherstellungsauftrag) nicht zu berücksichtigen. Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckungshandlung zugrunde liegenden Titels ist nämlich ausschließlich im Beschwerdeverfahren betreffend den Sicherstellungsauftrag zu prüfen (vgl. VwGH 26.7.1995…
…13/0036). Zudem ist die Festsetzung von Anspruchszinsen verschuldensunabhängig und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde und von der Höhe des Nachforderungsbetrages abhängig. Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus…
…im Falle der nachträglichen Abänderung einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzten nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht…
…im Falle der nachträglichen Abänderung einer Einkommensteuernachforderung, die die Festsetzung von Nachforderungszinsen ausgelöst hat, diese Zinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages neu zu berechnen (anzupassen) wären. Zinsenbescheide setzten nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen voraus. Solche Bescheide sind daher auch nicht…
…Aufgrund des Sicherstellungsauftrages könne schon vor Eintritt der Rechtskraft die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. Im Sicherungsverfahren gemäß § 78 AbgEO sei eine allfällige inhaltliche Rechtswidrigkeit des dem Verfahren zugrunde liegenden Titels (Sicherstellungsauftrag) nicht zu berücksichtigen. Die materielle Richtigkeit des der Vollstreckung zugrunde liegenden Titels sei…
… die Richtigkeit des Abgabenanspruches in den Grundlagenbescheiden werde bestritten. Die Anträge würden im Einzelnen wie folgt begründet: 1) Die hier angefochtenen Bescheide über den Abgabenanspruch (für die Jahre 2010, 2011, 2013 und 2014, Grundlagenbescheide) und über die Haftung des Bf (Haftungsbescheid) seien auf Basis der…