…entschuldigt nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschrift nicht einsehen konnte." Der Beschwerdeführer brachte keine Gründe vor, um sein mangelndes Verschulden darzutun, und es waren auch aus der Aktenlage keine Umstände ersichtlich, dass ihn…
…Noch nichtssagender gehe es eigentlich nicht. Mit seinem konkreten Vorbringen zum mangelnden Verschulden habe sich die Behörde überhaupt nicht auseinandergesetzt. Gemäß § 58 AVG sei ein Bescheid zu begründen. Das gebotene Ausmaß der Begründung hänge vom Rechtsschutzinteresse der Parteien ab. Die Partei müsse daraus erkennen können…
…diese Bescheide gegebenenfalls zu bekämpfen . Dass sie das nicht getan habe, führe jedoch zu keinem Rechtsnachteil für den nunmehrigen Bf. Das angesprochene Rechtsschutzinteresse sei durch die in § 248 BAO ausdrücklich eingeräumte Berechtigung gewährleistet, wonach auch der bereits zur Haftung herangezogene gegen die (ansonsten bereits rechtskräftigen…
…§ 248 BAO eingeräumten Rechtsschutzinteressen auch umfänglich nützen werden. Zur Abwendung der Erlassung von Haftungsbescheiden wird daher ergänzend zu den in den übermittelten Bescheiden wiedergegebenen Berufungs- bzw. Beschwerdevorbringen der B.GmbH und unter Bezugnahme auf die Bescheidbegründungen vorgebracht: ….. Tatsächlich wurde die Abgabeneinbringung aufgrund der Berufung…
…ist Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was seiner Entlastung dienen kann. Sie brachten keine Gründe vor, um ihr mangelndes Verschulden darzutun, und es waren auch aus der Aktenlage keine Umstände ersichtlich, dass Sie an der Begehung der Verwaltungsübertretung kein Verschulden träfe, weshalb von zumindest…
…ein verschiedenes, an den erwähnten Rechtsschutzüberlegungen zu messendes sein (vgl. VwGH vom 26.06.2003, 2002/09/0005). Es kommt also auf die Wahrung des Rechtsschutzinteresses der Bf. im aktuellen Fall an: Die Gefahr, wegen desselben Verhaltens mehr als einmal bestraft zu werden, besteht nicht…
…nehmen). Da dem Bf. somit de facto stillschweigend eine Ratenzahlung in der beantragten Laufzeit gewährt wurde, ist das gegenständliche Begehren wegen mangelndem Rechtsschutzinteresse infolge Ablaufs der Zahlungsfrist abzuweisen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…anders lautenden - für den Bf günstigeren - Bescheid hätte kommen können. Bei Annahme des aktenkundigen Datums für den Beginn (2.5.2014) und des Endes (28.1.2016) wären nur 636 Tage für die Berechnung der Aussetzungszinsen zu berücksichtigen gewesen. Zur Wahrung des Rechtsschutzinteressen des Bf…
…1 lit. a BAO. Nach dieser Bestimmung ist eine Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Bescheidbeschwerde ist vor allem unzulässig bei mangelnder Bescheidqualität der angefochtenen Erledigung (Ritz, BAO7, § 260 Tz 5). Gemäß § 12 FLAG 1967 hat das…
…20256/2017, 420000/20257/2017, 420000/20258/2017, 420000/20259/2017 und 420000/60260/2017 mit der Begründung mangelnder Erfolgsaussichten der Beschwerden im Abgabenfestsetzungsverfahren abgewiesen. Die dagegen erhobenen Beschwerden vom 25. Juli 2017 hat das Zollamt Klagenfurt Villach mit Beschwerdevorentscheidungen vom 1. August 2017, GZlen…
…die Abweisung der Aussetzung der Einhebung der Glücksspielabgabe 01/2011 bis 05/2012 als unbegründet ab und wies in der Begründung nochmals auf die mangelnden Erfolgsaussichten der Beschwerde hin. Vorlageantrag vom 7.8.2019 Im per FinanzOnline am 7.8.2019 durch den Vertreter der…
…23.04.2001, 99/14/0104). Ein Anbringen einer unvertretenen Partei ist als jener verfahrensrechtliche Rechtsbehelf zu deuten, der dem Rechtsschutzinteresse der Partei am besten entspricht. Da sich aus dem Inhalt der Eingabe klar ergibt, dass diese als Vorlageantrag zu qualifizieren ist, sie innerhalb der…
…angeführt werde, laut Bescheidbegründung bei der Primärschuldnerin jedoch lediglich Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 259.846,37 € aushafteten. Mangelnde Klarheit des Spruches des beschwerdegegenständlichen Bescheides Spruch eines Haftungsbescheides ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe (siehe dazu z.B. VwGH…
…Die Ausführungen der Behörde in der Beschwerdevorentscheidung seien deshalb verfehlt, da es einen Unterschied mache, aus welchem Rechtsgrund und aus welchem Rechtschutzinteresse ein Behördenakt bekämpft werde oder nicht. Es möge zutreffend sein, dass damals eine Bekämpfung des Bescheides aufgrund einer divergierenden Annahme der Bemessungsgrundlage (KFZ…
…es um folgendes Problem gehe: Nach § 212a Abs. 2 lit. a BAO sei die AE bei mangelnden Erfolgsaussichten zu versagen. Nach der Judikatur des VwGH (VwGH 26.7.1995, 95/16/0018) seien die Erfolgsaussichten dann (zu) gering, wenn in der Berufung ausnahmslos verfassungsrechtliche Aspekte…
…geht es eigentlich nicht. Mit meinem konkreten Vorbringen zum mangelnden Verschulden setzt sich die Behörde überhaupt nicht auseinander. Gemäß § 58 AVG ist ein Bescheid zu begründen. Das gebotene Ausmaß der Begründung hängt vom Rechtsschutzinteresse der Parteien ab: Sie müssen daraus erkennen können, wie die Behörde…
…Zweck in der Rechtsgrundlage (wie Satzung, Gesellschaftsvertrag) verankert. - Das mangelnde Gewinnstreben ist in der Rechtsgrundlage verankert. - Die tatsächliche Geschäftsführung entspricht den Vorgaben der Rechtsgrundlage und die Körperschaft entfaltet eine betriebliche Tätigkeit nur in untergeordnetem Ausmaß. - Die Rechtsgrundlage stellt sicher, dass an Mitglieder oder Gesellschafter oder…
…93 und betreffend den Brennstoffhandel bereits von (weitaus höheren) EUR 67.168,92. Wenn nun seitens des Bf. auf die herangezogene (Voll-)Pauschalierung und mangelnde Vergleichbarkeit der Einkünfte hingewiesen wurde, ist dazu auszuführen: Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wurden im Wege der Vollpauschalierung festgestellt…
…Wird ein Prüfungsauftrag für eine Wiederholungsprüfung erteilt, so ist das Fehlen einer Begründung, welche die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Wiederholungsprüfung darlegt, ein die Rechtsschutzinteressen der Partei verletzender Begründungsmangel. Soweit sich Prüfungsaufträge auch auf § 99 Abs 2 FinStrG stützen, ist das Vorliegen der diesbezüglichen Voraussetzungen…
…Wird ein Prüfungsauftrag für eine Wiederholungsprüfung erteilt, so ist das Fehlen einer Begründung, welche die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Wiederholungsprüfung darlegt, ein die Rechtsschutzinteressen der Partei verletzender Begründungsmangel. Soweit sich Prüfungsaufträge auch auf § 99 Abs 2 FinStrG stützen, ist das Vorliegen der diesbezüglichen Voraussetzungen…