…insbesondere aus Nigeria, aufzunehmen. Aufgrund mangelnder Erfahrung auf diesem Gebiet kam es zu sehr großen Forderungsausfällen und schließlich zu existenzbedrohenden Verlusten. Da zum einen durch die geänderte Beurteilung der Finanzverwaltung tatsächlich ausbezahlte Auslandsprovislonen nunmehr nachversteuert werden sollen, zum anderen das bisherige lukrative Geschäft mit Kunden…
…die Feststellung gegenüber keinem Beteiligten wirkt... "). Und ebenfalls auf Seite 10: "Unzulässig ist eine Bescheidbeschwerde ua. bei mangelnder Bescheidqualität, wenn also eine an sich Bescheidcharakter aufweisende Erledigung unwirksam ist. Die angefochtenen Erledigungen sind nach dem Gesagten unwirksam. Die gegen diese Erledigungen gerichtete Beschwerde ist daher…
…wenn die finanzielle Situation des Antragstellers so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte. Eine sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes…
…des § 236 BAO sei die daraus abgeleitete Folgerung, dass gerade deswegen (wegen eines mangelnden Sanierungseffektes) keine persönliche Unbilligkeit vorliege. Mit Bescheiden vom 10.7.2007, 28.2.2008 und 4.6.2008 gewährte das Finanzamt Zahlungserleichterungen und bewilligte die Abstattung des Abgabenrückstandes in Raten. Am…
…dass sich der Bf. in der Zeit seines Wirkens als Verantwortlicher des steuerpflichtigen Unternehmens ordentlich verhalten habe und es nunmehr aufgrund seines mangelnden Aufenthaltstitels eine Unbilligkeit darstellen würde, die Einhebung der in Rede stehenden fälligen vollstreckbaren Forderungen im Bundesgebiet vorzunehmen. Mit dem Bescheid vom 04…
…Der Brief an den Verfassungsgerichtshof Wien sei keine Beschwerde gewesen, die Bf habe vor allem ihr Recht verlangen wollen. Eine persönliche Unbilligkeit liege aufgrund mangelnden Einkommens - dieses betrage zur Zeit nur 350,- EUR monatlich - vor, da die Einhebung die Existenz gefährdet sei. Eine sachliche Unbilligkeit…
…Der Brief an den Verfassungsgerichtshof Wien sei keine Beschwerde gewesen, die ASt habe vor allem ihr Recht verlangen wollen. Eine persönliche Unbilligkeit liege aufgrund mangelnden Einkommens - dieses betrage zur Zeit nur 350,- EUR monatlich - vor, da die Einhebung die Existenz gefährdet sei. Eine sachliche Unbilligkeit…
…könnte, wäre unumgänglich. Ein von der belangten Behörde verneinter Sanierungseffekt der Nachsicht läge daher im gegebenen Fall richtigerweise eindeutig vor. Der Bf. fasse derzeit nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens (Details sind der Behörde bekannt) wieder Fuß um sein Leben wieder in geregelte Bahnen zu führen. Ein…
…der Vermittlung von Beteiligungen, Schiffbruch erlitten und sei für die von seinen Klienten erlittenen Verluste haftbar gemacht worden, da ihm eine mangelnde Aufklärung über eben diese Risiken vorgeworfen worden sei. Darüber hinaus sei ihm sogar vorgeworfen worden, zusammen mit anderen Personen durch Begehung von Betrügereien…
…umwidmen dürfen. Dadurch liegen hier in meinen Fall sehr aussergewöhnliche Umstände vor, die anzuschauen sind. Ich bin erlassenswürdig, da ich meine mangelnde und schlechte Leistungsfähigkeit nicht selbst herbeigeführt habe! Meine finanzielle Situation wird sich auch auf Dauer nicht verbessern, weil ich depressiv und antriebslos bin…
…Beschwerdeführerin finanziert werden können. Aus der mangelnden Vorsorge für die Abgabenentrichtung könne daher keine im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigende Pflichtverletzung der Beschwerdeführerin abgeleitet werden. Beschwerdevorentscheidung Mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde vom 7.11.2018 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Dazu wurde ergänzend zur…
…und die Säumniszuschläge (€ 23.597,59) ins Verhältnis zu ihrem Jahresumsatz für das Jahr 2015 in Höhe von € 1.519.828,92 gesetzt und weitere Ausführungen dazu erstattet. Die belangte Behörde verweise zur Begründung des mangelnden Vorliegens einer persönlichen oder sachlichen Unbilligkeit darauf…
…15/0014). Eine Unbilligkeit ist dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts ändert (VwGH 21.11.2007, 2007/13/0086; VwGH 29.4.2010…
…eines Strafverfahrens erfolgt. Für die Beschwerdeführerin gab es in Bezug auf die Ausführung der Stempelanbringungen keinen Anhaltspunkt dafür, woran sie die mangelnde Echtheit der Zollstempel hätte erkennen können, weshalb sie auf die Richtigkeit des Zollstempels als Ausdruck staatlichen hoheitlichen Handelns vertrauen durfte. Auch der VwGH…
…die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und das Einkommen des Abgabenschuldners, in besonderer Weise unverhältnismäßig beeinträchtigten. Mangelnde Liquidität, Bankschulden bzw. persönliche Rückzahlungen bildeten keine Grundlage für eine Steuernachsicht. Dies würde gegen den Grundsatz der Gleichmäßigkeit verstoßen. Da das Finanzamt aus seiner Antragsbegründung weder eine sachliche…
…bezüglich der Einhebung ausstehender Abgabenschuldigkeiten ausgegangen werden. Aufgrund der Angaben in der Beschwerde ist eine persönliche Unbilligkeit nicht gegeben, wenn auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts ändert. Dieser Umstand ist im gegebenen Fall zweifellos vorhanden…
…eine Abschrift dieser Berufungsschrift samt den dazugehörigen fünfzig Beilagen übermittelt. Die jeweiligen Postsendungen hätten sich somit gekreuzt. Das gegenständliche Auskunftsersuchen des BFG beziehe sich aber nicht auf das mangelnde Vorliegen der Bescheidbeschwerde und der dazugehörigen Beweismittel, deren Inhalt für eine ausgewogene Entscheidung zweifellos unerlässlich sei…
…u.a. dann jedoch nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte. Andererseits liegt auch dann, wenn der Abgabepflichtige in der Lage ist, den…
…auch noch darauf hinzuweisen, dass die beantragte teilweise Löschung der Abgabenschuldigkeiten keinen Sanierungseffekt hätte, da – abgesehen von der mangelnden gewerblichen Tätigkeit – das Kapital dann immer noch negativ wäre. Somit sei der vorliegende Nachsichtsantrag mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen abweislich zu erledigen gewesen, für eine Ermessensentscheidung…
…finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist - wie im Nachsichtsansuchen vom 14. Mai 2013 angeführt - dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte (VwGH 10.5.2001, 2001/15/0033). Die Berufung war daher abzuweisen".…