…Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Bescheidbeschwerde ist nicht zulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Eine mangelnde Befugnis ist gegeben, wenn sie der Einschreiter in eigenem Namen einbringt. Grundsätzlich muss, der nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter eines anderen handeln will, dies…
…Erledigung der belangten Behörde nicht an die ***Bf1*** gerichtet ist, ist diese daher, mangels einer (wirksamen) an sie gerichteten Beschwerdevorentscheidung, nicht befugt, einen Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gemäß § 264 BAO zu stellen, sodass der Vorlageantrag wegen fehlender Aktivlegitimation der Einschreiterin…
…kann. Da die Verfahrenshilfe in der Finanzstrafsache gem. § 33 Finanzstrafgesetz gewährt wurde, umfasst sie nicht die Vertretung im Abgabenverfahren. Eine Vollmacht kann nur im Umfang ihres tatsächlichen Bestehens an einen Substituten weitergegeben werden. Aus den genannten Gründen ist die Beschwerde mangels Aktivlegitimation der Einschreiterin Dr…
…BAO (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung) sinngemäß anzuwenden. Unzulässig ist ein Vorlageantrag insbesondere bei mangelnder Aktivlegitimation des Antragstellers sowie bei Einbringung, obwohl keine Beschwerdevorentscheidung zugestellt wurde (vgl. Ritz, BAO5, § 264 Tz 17). Gemäß § 264 Abs. 2 BAO ist zur Einbringung eines Vorlageantrages der Beschwerdeführer (§ 264 Abs…
…mangelnde Aktivlegitimation der Rechtsmittelwerberin bereits aus der Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde sowie aus dem Rechtsmittelschriftsatz ergibt, und dem Verwaltungsgericht ein Eingehen auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Bescheide vom 16.05.2018 verwehrt ist, kann die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung keinen Beitrag zur Klärung der…
…ist vor allem bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig. Da die angefochtenen Bescheide nicht gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ergangen sind, war diese auch nicht berechtigt, dagegen Beschwerde zu erheben. Die Beschwerde der Wohnungseigentümergemeinschaft der genannten Liegenschaft war daher - wie auch schon mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde …
…ist vor allem bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig. Da die angefochtenen Bescheide nicht gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ergangen sind, war diese auch nicht berechtigt, dagegen Beschwerde zu erheben. Die Beschwerde der Wohnungseigentümergemeinschaft der genannten Liegenschaft war daher - wie auch schon mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde …
…bei mangelnder Aktivlegimation ( § 264 Abs. 2 BAO) des Einschreiters unzulässig. Mangelnde Aktivlegitimation als Grund für eine Zurückweisung wegen Unzulässigkeit liegt vor, wenn die den Gegenstand der Anfechtung bildende Entscheidung nicht an denjenigen ergangen ist, der das Rechtsmittel erhebt. Im vorliegenden Fall wurde von der WEG…
…ist vor allem bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig. Da die angefochtenen Bescheide nicht gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ergangen sind, war diese auch nicht berechtigt, dagegen Beschwerde zu erheben. Die Beschwerde der Wohnungseigentümergemeinschaft der genannten Liegenschaft war daher - wie auch schon mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde …
…ist vor allem bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig. Da die angefochtenen Bescheide nicht gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft ergangen sind, war diese auch nicht berechtigt, dagegen Beschwerde zu erheben. Die Beschwerde der Wohnungseigentümergemeinschaft der genannten Liegenschaft war daher - wie auch schon mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde …
…BAO (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung) sinngemäß anzuwenden. Unzulässig ist ein Vorlageantrag insbesondere bei mangelnder Aktivlegitimation des Antragstellers sowie bei Einbringung, obwohl keine Beschwerdevorentscheidung zugestellt wurde (vgl. Ritz, BAO5, § 264 Tz 17). Gemäß § 264 Abs. 2 BAO ist zur Einbringung eines Vorlageantrages der Beschwerdeführer (§ 264 Abs…
…5.2020, welcher aufgrund des zwischenzeitlichen Ablebens des einschreitenden Rechtsanwalts an die BF andressiert und zugestellt wurde, wies die Abgabenbehörde den beschwerdegegenständlichen Antrag zurück. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass in dieser Angelegenheit lediglich der Masseverwalter beschwerdelegitimiert sei und nur ihm das Recht zukomme, eine allfällige…
…vielmehr dem Wortlaut der vorgelegten allgemeinen Vollmacht. Gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO ist eine Beschwerde zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Beschwerde ist zB bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters unzulässig (s. Ritz, aaO, § 260 Tz 5). Da der Bf. der Aufforderung des…
…eine grundsätzliche Bedeutung der zu lösenden Rechtsfrage vor. Im Streitfall war lediglich die unstrittige Rechtslage auf den unstrittigen Sachverhalt anzuwenden. Bei dieser schlichten Rechtsanwendung war keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen. Die mangelnde Aktivlegitimation und die korrespondierende Rechtsfolge der zwingenden Zurückweisung der Beschwerde ergeben…
…a BAO gegenüber dem Einschreiter mangels Aktivlegitimation als unzulässig zurückzuweisen. (…)" Nach rechtzeitiger Erhebung eines Vorlageantrages legte das Finanzamt den Beschwerdeakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Im Vorlagebericht vom 4.1.2023 wurde unter Wiedergabe der Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung die Zurückweisung der Beschwerde beantragt…
…a BAO gegenüber dem Einschreiter mangels Aktivlegitimation als unzulässig zurückzuweisen. (…)" Nach rechtzeitiger Erhebung eines Vorlageantrages legte das Finanzamt den Beschwerdeakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Im Vorlagebericht vom 4.1.2023 wurde unter Wiedergabe der Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung die Zurückweisung der Beschwerde beantragt…
…Der hier angefochtene Grunderwerbsteuerbescheid richtete sich eindeutig nicht an die Bf. Nicht zulässig ist eine Bescheidbeschwerde vor allem bei fehlender Aktivlegitimation des Einschreiters, also vor allem dann, wenn die Beschwerde von jemandem erhoben wird, an den der Bescheid nicht ergangen ist. Wegen mangelnder Befugnis ist…
…260 Abs. 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Eine Bescheidbeschwerde ist etwa nicht zulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Eine solche mangelnde Befugnis ist gegeben, wenn sie der Einschreiter in eigenem Namen einbringt. 3. Die Prüfung, ob eine…
…insbesondere wegen mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Eine solche liegt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes beispielsweise vor, wenn sie der Vertreter der Partei im eigenen Namen einbringt (VwGH 27.8.1990, 90/15/0078). Unzulässig ist eine Beschwerde aber jedenfalls, wenn der Einschreiter in keiner Weise…
…Der hier angefochtene Grunderwerbsteuerbescheid richtete sich eindeutig nicht an die Bf. Nicht zulässig ist eine Bescheidbeschwerde vor allem bei fehlender Aktivlegitimation des Einschreiters, also vor allem dann, wenn die Beschwerde von jemandem erhoben wird, an den der Bescheid nicht ergangen ist. Wegen mangelnder Befugnis ist…