…rückwirkende Verkürzung einer Antragsfrist sei verfassungsrechtlich unzulässig. Bis inklusive 7. Jänner 2021 sei die Rechtslage des § 295 Abs. 4 BAO idF BGBl Nr. 99/2020 anzuwenden gewesen, nach der der Antrag vor Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge nach § 304 BAO maßgeblichen Frist zu stellen sei. Gemäß …
…Aufl., § 299 Tz 10). Maßgebend ist dabei grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufhebung bzw. der Entscheidung über einen Aufhebungsantrag (vgl. Ritz, BAO, 5. Aufl., § 299 Tz 14 und 39; betreffend die maßgebliche Rechtslage vgl. VwGH 20.6.2012, 2012/17/0146). Entscheidend…
…ob dagegen, wie von den Beschwerdeführern angedeutet, verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Die maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar: Gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutze des Baumbestandes in Wien, LGBl. für Wien Nr. 27/1974…
…AbgÄG 2010, könne es nach der im Beschwerdefall maßgeblichen Rechtslage des BudBG 2007 erst recht zu keiner Veräußerungsgewinnbesteuerung kommen. Unter Bezugnahme auf die abschließenden Ausführungen im Vorlageantrag erstattete das Finanzamt dem (damals auslaufend noch zuständigen) Unabhängigen Finanzsenat den Vorlagebericht vom 19.12.2013. In ihm…
…Tag unerledigten Berufungen und Devolutionsanträge anzuwenden. 3. Erwägungen 3.1. Maßgebliche Rechtslage Dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der reformatorischen Entscheidung (Art 130 Abs 3 und 4 B-VG) folgend, ist die Entscheidung in der Sache in allen Fällen geboten, in denen keine Formalerledigung oder Kassation zulässig ist…
78) Im gegenständlichen Fall liegt einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht vor. Die maßgebliche Rechtslage ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz bzw. die zu lösenden Rechtsfragen sind bereits durch die oben zitierte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes geklärt. Für die Zulässigkeit der ordentlichen Revision besteht daher kein…
…sind (vgl. VwGH vom 06.04.2016, Ro 2016/16/0006 mit weiteren Nachweisen). Im gegenständlichen Fall ist das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu verneinen, weil sich die die maßgebliche Rechtslage unmittelbar und klar aus dem Gesetz ergibt. Wien, am 15. Juni 2018
…vom Bf. unbeantwortet gebliebenen - Ergänzungsersuchen vom 25. Juni 2025 in dem das Finanzamtes nochmals auf die maßgebliche Rechtslage zur Ermittlung des Grenzbetrages betreffend die Zuerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrages hinwies, legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor (BFG-Akt AS 22. II. Das Bundesfinanzgericht…
…den Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung von Ihnen ab 07/2018 bereits abgesprochen. Seither hat sich weder der entscheidungsrelevante Sachverhalt (es liegt nach wie vor keine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor) noch die maßgebliche Rechtslage dahingehend wesentlich geändert, dass eine andere Beurteilung der Verwaltungssache (Anspruch auf Familienbeihilfe) zu…
…VwGH vom 06.04.2016, Ro 2016/16/0006 mwN). Im gegenständlichen Fall liegt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht vor. Die maßgebliche Rechtslage ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Für die Zulässigkeit der ordentlichen Revision besteht daher kein Anlass. Es war daher spruchgemäß zu…
…wobei der Beschwerdeführer bestreitet, von der Zustellung des Einkommensteuerbescheides 2018 in die Databox (FinanzOnline) Kenntnis erlangt zu haben. 3.1.1. Die maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar: § 210 BAO lautet idF BGBl. I 142/2000: "(1) Abgaben werden unbeschadet der in Abgabenvorschriften getroffenen…
…für die Zeit ab Februar 2007" abgewiesen. Diesen abweisenden Bescheid hat das Bundesfinanzgericht letztlich mit rechtskräftigem und unangefochten gebliebenem Erkenntnis vom 13. Oktober 2014 bestätigt. Die maßgebliche Rechtslage lautet unverändert: "Volljährige Vollwaisen haben Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs. 1 lit…
…2014 betreffend die Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung sowie der Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes Meidling vom 12. Juni 2014 enthalten sind. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Die im vorliegenden Fall maßgebliche Rechtslage stellt sich wie dar: § 34 EStG 1988, BGBl. 400, idF BGBl I…
…6.2014, Ra 2014/13/0004, klar, dass sich diese Judikatur auf die auch für den vorliegenden Beschwerdefall nicht mehr maßgebliche Rechtslage vor dem Budgetbegleitgesetz 2001 bezog. Im Übrigen ist der Bf. darauf hinzuweisen, dass im vorliegenden Streitfall kein anderes Ergebnis eingetreten wäre, wenn das…
…Verfahrensgang ist für die materiellrechtliche Lösung der Streitfrage ohne Belang. Seine Darstellung würde dieses Erkenntnis nur unnötig aufblähen. Das BFG hat erwogen: Die grundsätzlich maßgebliche Rechtslage wird in der nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Berufungsentscheidung (UFS 25.9.2008, RV/2463-W/08) korrekt wie folgt dargestellt…
…oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gegen den Spruchpunkt II. ist eine ordentliche Revision nicht zulässig, weil sich die maßgebliche Rechtslage unmittelbar und klar aus dem Gesetz ergibt bzw. die zu lösenden Rechtsfragen bereits durch die…
…oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gegen den Spruchpunkt II. ist eine ordentliche Revision nicht zulässig, weil sich die maßgebliche Rechtslage unmittelbar und klar aus dem Gesetz ergibt bzw. die zu lösenden Rechtsfragen bereits durch die…
…zur Unionsrechtswidrigkeit der Rechtsmeinung, die Abfalleigenschaft könne erst mit Abschluss der (produktgleichen) Verwendung ("Substitution") enden und nicht schon mit der Herstellung eines qualitätsgesicherten Produktes, beziehen sich erkennbar auf die konkret nicht maßgebliche Rechtslage nach dem Inkrafttreten der Novelle BGBl. I Nr. 71/2003 mit 1…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall ist das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu verneinen, weil sich die die maßgebliche Rechtslage unmittelbar und klar aus dem Gesetz ergibt bzw. die zu lösenden Rechtsfragen bereits…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall ist das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu verneinen, weil sich die die maßgebliche Rechtslage unmittelbar und klar aus dem Gesetz ergibt bzw. die zu lösenden Rechtsfragen bereits…