…Entscheidung über die Berufung bereits abgelaufen ist, ist die Berufung nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5.1985, 85/17/0074). Gleiches hat für Bescheidbeschwerden vor dem BFG zu gelten, dies insbesondere dann, wenn die Abgaben vor Ergehen der letztinstanzlichen Entscheidung…
…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus welchen Gründen immer weggefallen ist. Im…
…muss diese Voraussetzung auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde zweiter Instanz noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen und…
…tatsächlich ausbezahlt. Im Zuge der weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung wurde der Beschwerdeführer jedoch zur Rückzahlung dieser Beträge verpflichtet, wobei die letztinstanzliche Entscheidung durch den OGH im Jahr 2002 (Urteil vom 20.2.2002) erging. Die Rückzahlung durch den Beschwerdeführer erfolgte zunächst durch Pfändung der Penisonsbezüge, ab…
…kommen. Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus welchen…
…§ 212a BAO in Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen einen Sicherstellungsauftrag nicht in Frage kommt, wird verwiesen. Zur Durchführung der Sicherungsexekution sei das Vorliegen der letztinstanzlichen Entscheidung aller anhängigen Verfahren aus den dargelegten Gründen nicht notwendig. Ein Einstellungsgrund im Sinne des § 16 AbgEO liege nicht vor…
…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus…
…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus…
…kommen. Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus welchen…
…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus…
…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus…
…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus…
…wann die Rechtskraft der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes vom 03.10.2016, RV/5100819/2011, eingetreten ist. Der Bundesabgabenordnung liegt grundsätzlich der Begriff der formellen Rechtskraft zugrunde. Diese formelle Rechtskraft tritt im Falle der Erhebung von Rechtsmitteln mit der Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung ein (vgl VwGH…
…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus…
… 222 Tz. 2). In einem solchen Fall hat die Sicherheitsleistung vor der (letztinstanzlichen) Entscheidung über das Zahlungserleichterungsansuchen zu erfolgen, weil im Zeitpunkt der Entscheidung die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 212 BAO erfüllt sein müssen (VwGH 17.12.1996, 96/14/0037). Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung stellt…
…Diese Voraussetzung muss auch zum Zeitpunkt der Entscheidung der funktional zuständigen Abgabenbehörde noch vorliegen, sodass der Anspruch auf Gewährung von Zahlungserleichterungen dann zu verneinen ist, wenn die zum Antragszeitpunkt bestandene Möglichkeit von Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus…
…abzuweisen (VwGH 24.5.1985, 85/17/0074). Gleiches hat demnach für Beschwerden vor dem BFG zu gelten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Abgaben vor Ergehen der letztinstanzlichen Entscheidung bereits entrichtet sind. Tatsachenvoraussetzung der Bewilligung nach § 212 Abs. 1 BAO ist auch der Umstand…
…oder Devolutionsanträge zu stellen, um zu einer letztinstanzlichen Entscheidung zu kommen, die vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft werden kann. - Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluss VfGH 13.3.2013, B 200/13 die Behandlung der Beschwerde gegen die Entscheidung UFS 28.12.2012, RV/3510-W/11…
…oder Devolutionsanträge zu stellen, um zu einer letztinstanzlichen Entscheidung zu kommen, die vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft werden kann. - Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluss VfGH 13.3.2013, B 200/13 die Behandlung der Beschwerde gegen die Entscheidung UFS 28.12.2012, RV/3510-W/11…
…oder Devolutionsanträge zu stellen, um zu einer letztinstanzlichen Entscheidung zu kommen, die vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpft werden kann. - Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluss VfGH 13.3.2013, B 200/13 die Behandlung der Beschwerde gegen die Entscheidung UFS 28.12.2012, RV/3510-W/11…