…ohne Gebäude, ohne lebendes und totes Inventar, ohne Maschinen, ohne Vorräte, ohne Betriebsmittel. Es wird daher zu erheben sein, welchen nachhaltigen Ertrag der Betrieb in seinem derzeitigen tatsächlichen Zustand, ohne Maschinen und Inventar, ohne Wirtschaftsgebäude und ohne Wohnmöglichkeit am Hof, erzielen kann. Im übrigen verweise…
…das lebende und tote Inventar land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die Rechte, für die die Vorschriften des Privatrechts über Grundstücke gelten, Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen sowie Rechte auf veränderliche oder feste Vergütungen für die Ausbeutung oder das Recht auf Ausbeutung von Mineralvorkommen, Quellen und anderen Bodenschätzen…
…das lebende und tote Inventar land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die Rechte, für die die Vorschriften des Privatrechts über Grundstücke gelten, Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen sowie Rechte auf veränderliche oder feste Vergütungen für die Ausbeutung oder das Recht auf Ausbeutung von Mineralvorkommen, Quellen und anderen Bodenschätzen…
…Jänner 2011 im Rahmen ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Ab 01. Jänner 2011 verpachteten die Eltern der beschwerdeführenden Partei diese Liegenschaft(en) samt den zu diesen Liegenschaften gehörenden Baulichkeiten sowie dem lebenden und toten Inventar an ebenjene gegen einen jährlichen Pachtzins in Höhe von EUR…
…als Verpächter einerseits und dem Bf. als Pächter andererseits wie folgt: "Pachtgegenstand ist der gesamte land -und forstwirtschaftliche Betrieb mit der Einlagezahl ***54***, KG ***8*** im Ausmaß von 10,5358 ha (davon 4,8508 ha forstwirtschaftlich genutzt, mit allem lebenden und toten Inventar samt Wohnung…
…lebende und tote Inventar land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die Rechte, auf die die Vorschriften des Privatrechts über Grundstücke Anwendung finden, die Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen sowie die Rechte auf veränderliche oder feste Vergütungen für die Ausbeutung oder das Recht auf Ausbeutung von Mineralvorkommen, Quellen und…
…das lebende und tote Inventar land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die Rechte, für die die Vorschriften des Privatrechts über Grundstücke gelten, Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen sowie Rechte auf veränderliche oder feste Vergütungen für die Ausbeutung oder das Recht auf Ausbeutung von Mineralvorkommen, Quellen und anderen Bodenschätzen…
…das lebende und tote Inventar land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die Rechte, für die die Vorschriften des Privatrechts über Grundstücke gelten, Nutzungsrechte an unbeweglichem Vermögen sowie Rechte auf veränderliche oder feste Vergütungen für die Ausbeutung oder das Recht auf Ausbeutung von Mineralvorkommen, Quellen und anderen Bodenschätzen…
…III.3 dem Ehegatten ob der gesamten Liegenschaft gemäß § 1078 ABGB das Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden ein und stimmt der Einverleibung des Vorkaufsrechtes zu. In Absatz III.4 wird hinsichtlich des Entgelts, welches die Bf für die Einlösung der gegenständlichen Liegenschaft…
…Dazu ist auszuführen: Um Doppelbesteuerungen nach dem Grunderwerbsteuergesetz einerseits und dem Erbschafts-und Schenkungssteuergesetz andererseits zu vermeiden, sind nach § 3 Abs.1 Z 2 GrEStG 1987 der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des ErbStG 1955 von der Grunderwerbsteuer ausgenommen .Als…
…Dazu ist auszuführen: Um Doppelbesteuerungen nach dem Grunderwerbsteuergesetz einerseits und dem Erbschafts-und Schenkungssteuergesetz andererseits zu vermeiden, sind nach § 3 Abs.1 Z 2 GrEStG 1987 der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des ErbStG 1955 von der Grunderwerbsteuer ausgenommen .Als…
…Nachlassgläubiger und der Inventarerrichtung.(§ 20 Abs.4 Z 3 ErbStG) Im Hinblick auf das gesamte Vorbringen des Bf. im Rechtsmittelverfahren ist festzustellen: Die Erbantrittserklärung stellt zivilrechtlich die verbindliche Erklärung dar, die Erbschaft in Besitz nehmen zu wollen. Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes…
…einzelnen Nachlassgegenständen, sondern allgemein auf den Erwerb von Vermögensvorteilen beim Tode einer Person abgestellt. Ein zwischen Miterben abgeschlossenes Erbübereinkommen ist bereits ein unter Lebenden abgeschlossenes Rechtsgeschäft und kann an der durch Abgabe einer Erbantrittserklärung entstandenen Steuerschuld für den Erwerb von Todes wegen nichts mehr ändern. …
…Nachlassgläubiger und der Inventarerrichtung.(§ 20 Abs.4 Z 3 ErbStG) Im Hinblick auf das gesamte Vorbringen des Bf. im Rechtsmittelverfahren ist festzustellen: Die Erbantrittserklärung stellt zivilrechtlich die verbindliche Erklärung dar, die Erbschaft in Besitz nehmen zu wollen. Um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes…
…relevant, ob die Ersparnisse einem der Ehegatten von einem Dritten (von Todes wegen oder unter Lebenden) zugewendet wurden und ob sie während aufrechter ehelicher Gemeinschaft gebildet wurden. Hingegen kommt es nicht darauf an, wer Eigentümer der Forderung gegenüber der Bank ist und ist somit irrelevant…
…werden und der Übergeber im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld mindestens zu einem Viertel unmittelbar am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist. ..." 2.) Grundsätzliches zur Anwachsung, Rechtslage: Die liquidationslose Übernahme des Unternehmens einer zweigliedrigen Personengesellschaft nach § 142 UGB kann unter Lebenden oder auch von Todes wegen…
…Lukas, ABGB4 § 549 Anm 1 und 5). Im Fall der Beschwerdeführerin wurden die Begräbniskosten abgesehen von denen, welche sich auf den Grabstein beziehen, sogar im Inventar der Verlassenschaftsabhandlung als Passiva des Nachlasses aufgelistet, was aber trotzdem zu einem Reinnachlass von € 63.827,99 führte…
…Pflichtteilsübereinkommens und der Auszahlung der Pflichtteile der gerichtlichen Anordnung lediglich zuvorgekommen ist, was aber nicht als freiwillige Zuwendung gewertet werden kann." A/3. Mit Schreiben vom 17.11.2014 ergänzte die Bf. die Beschwerde dahingehend, dass der Wert des reinen Nachlasses gemäß dem notariellen Inventar…
…nachgenannten Erben, die ohne die Rechtswohltat des Inventars auf Grund des Gesetzes je die unbedingten Erbantrittserklärungen abgegeben haben, eingeantwortet und zwar: der Witwe Gabriele L*****, geboren am ..., *****Adresse_1*****, der Tochter Mag Anna Sabina K*****, geboren am ..., *****Adresse_2*****, und dem Sohn Dr. Rochus L…
…§ 30 Abs 1 vorletzter Satz auf den "Anschaffungszeitpunkt" des Rechtsvorgängers abzustellen. Da der unentgeltliche Erwerb (unter Lebenden oder von Todes wegen) beim Übertragenden keine Veräußerung und beim Erwerber keine Anschaffung darstellt, können anlässlich der Übertragung weder Anschaffungskosten noch Anschaffungsnebenkosten entstehen. Sind im Fall der Veräußerung…