…Abfertigung das begünstigte Ausmaß der freiwilligen Abfertigung gemäß § 67 Abs 6 Z 2 EStG 1988 in Höhe von EUR 22.338,91 auf EUR 0,- kürze. Es könne daher die freiwillige Abfertigung nur im Ausmaß des Viertels der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate iSd …
…der Z 1 hinaus ist bei freiwilligen Abfertigungen der Steuersatz von 6% auf einen Betrag anzuwenden, der von der nachgewiesenen Dienstzeit abhängt. Bei einer nachgewiesenen Dienstzeit von ist ein Betrag bis zur Höhe von 3 Jahren 2/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate…
…errechnet worden. Tatsächlich werde für die freiwillige Abfertigung ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate für das Ausmaß für die begünstigte Besteuerung definiert. Das seien laut Lohnkonto € 77.674.- (inkl. SB € 6.104) als laufende Bezüge der letzten 12 Monate. Davon…
…laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen; Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Über das Ausmaß des ersten Satzes hinaus sind freiwillige Abfertigungen bei einer nachgewiesenen | Dienstzeit von | bis zur Höhe von | 3 Jahren | 2/12 der laufenden Bezüge der letzten…
…Wirkung der strittigen Neuregelung: Durch das AbgÄG 2014 (BGBl I 13/2014) wurde die Besteuerung von „freiwilligen“ Abfertigungen im Rahmen des § 67 Abs 6 EStG neu geregelt. Vor dieser Änderung knüpfte die Steuerbegünstigung an der Höhe der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate vor der…
…2.2014 geltenden Rechtslage beträgt daher auf Basis des beigelegten (simulierten) Lohnkontos für den Zeitraum vom April 2014 bis März 2015 1.509.930,66 € (= 1.207.944,53 € [laufende Bezüge der letzten 12 Monate] x 15/ 12). Die der Regelung des …
…6 EStG 1988 - erster Satz sind sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie z.B. freiwillige Abfertigungen und Abfindungen) mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern, soweit sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate nicht übersteigen…
…der nachgewiesenen Dienstzeit abhängt. Bei einer nachgewiesenen Dienstzeit von 3 Jahren 5 Jahren 10 Jahren 15 Jahren 20 Jahren 25 Jahren ist ein Betrag bis zur Höhe von 2/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate 3/12 der laufenden Bezüge der letzten 12…
…bei freiwilligen Abfertigungen der Steuersatz von 6% auf einen Betrag anzuwenden, der von der nachgewiesenen Dienstzeit abhängt. Bei einer nachgewiesenen | Dienstzeit von | ist ein Betrag bis zur Höhe von | 3 Jahren | 2/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate |…
…bei freiwilligen Abfertigungen der Steuersatz von 6% auf einen Betrag anzuwenden, der von der nachgewiesenen Dienstzeit abhängt. Bei einer nachgewiesenen | Dienstzeit von | ist ein Betrag bis zur Höhe von | 3 Jahren | 2/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate |…
…von ............... bis zur Höhe von ..... 20 Jahren.......................... 9/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate ..... 25 Jahren......................... 12/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern; Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Während dieser Dienstzeit bereits erhaltene…
…laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen; Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Über das Ausmaß des ersten Satzes hinaus sind freiwillige Abfertigungen bei einer nachgewiesenen | Dienstzeit von | bis zur Höhe von | 3 Jahren | 2/12 der laufenden Bezüge der letzten…
…bei freiwilligen Abfertigungen der Steuersatz von 6% auf einen Betrag anzuwenden, der von der nachgewiesenen Dienstzeit abhängt. Bei einer nachgewiesenen | Dienstzeit von | ist ein Betrag bis zur Höhe von | 3 Jahren | 2/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate |…
…die gegenständlichen Abfertigungen die gesetzlichen Betragsgrenzen („ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate“) nicht übersteigen. Augenscheinlich vertritt das Finanzamt eine Rechtsansicht dahingehend, dass § 67 (6) 1. Satz nicht anwendbar sein soll, wenn nicht — gleichzeitig — auch die gesetzlichen Abfertigungen anlässlich der Beendigung ausbezahlt werden…
…der Z 1 hinaus ist bei freiwilligen Abfertigungen der Steuersatz von 6% auf einen Betrag anzuwenden, der von der nachgewiesenen Dienstzeit abhängt. Bei einer nachgewiesenen Dienstzeit von 10 Jahren ist ein Betrag bis zur Höhe von 4/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate…
…Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate nicht übersteigen; Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Über das Ausmaß des ersten Satzes hinaus sind freiwillige Abfertigungen bei einer nachgewiesenen Dienstzeit von bis zur Höhe von 3 Jahren 2/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate…
…letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt. Im gegenständlichen Fall wurden mit den Dienstnehmern Vereinbarungen über die Beendigung von Dienstverhältnissen getroffen, wobei in diesen Vereinbarungen auch eine wesentliche Erhöhung der laufenden Bezüge bis zum Ende des Dienstverhältnisses getroffen wurde. Diese Vereinbarungen über die Erhöhung der Bezüge…
…der nachgewiesenen Dienstzeit abhängt. Bei einer nachgewiesenen Dienstzeit von 3 Jahren ist ein Betrag bis zur Höhe von 2/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate; fünf Jahre ist ein Betrag bis zur Höhe von 3/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate…
…der von der nachgewiesenen Dienstzeit abhängt. Bei einer nachgewiesenen Dienstzeit von 20 Jahren ist ein Betrag bis zur Höhe von 9/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern. Ergibt sich jedoch bei Anwendung der dreifachen monatlichen Höchstbeitragsgrundlage…
…und 1983 bei der ***3*** GmbH gearbeitet hat, herabzuziehen sind. Die gesamte nachgewiesene Dienstzeit beträgt somit mehr als 25 Dienstjahre, weshalb gegenständlich die Begünstigung gemäß § 67 Abs 6 2. Satz EStG 1988 für 12/12 der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate zur Anwendung gelangen…