…ähnlicher Rendite fortgesetzt werden könne, der Depotwert und damit der erwartete Mittelzufluss noch weiter ansteige. Steuerliche Auslegung im vorliegenden Fall: Ziel bei der vorliegenden Software sei es, langfristig am Kryptowährungsmarkt zu partizipieren, aber bei kurzfristigen Crashes keine Verluste zu machen. Insbesondere in der Zeit nach…
…Eigenkapital, unabhängig davon, ob dieses kurz- oder langfristig ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass in das Fremdkapital keine unverzinslichen Schulden und auch keine Schulden der laufenden operativen Tätigkeit (zB Lieferantenverbindlichkeiten, sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten eingerechnet werden (vgl. Egger, a.a.O., RWZ 2006/32, S…
…einem Gebührensatz von 0,8% Darlehensgebühr sowie 1% Gesellschaftsteuer. Dies zeigt die missbräuchliche Anwendung des Gebührengesetzes seitens der Finanzverwaltung deutlich auf. In der ***3*** Unternehmensgruppe werden grundsätzlich Verrechnungskonten unter den Gesellschaften geführt, welche kurzfristig einem Kapitalausgleich der Gesellschaften dienen. Dies ist als Cash Pooling anzusehen…
…die Schließung des Unternehmens beantragt worden, da weder die Finanzierung der Weihnachtssaison gegeben gewesen sei, noch aufgrund der Zessionen der Forderungen an die Bank freie Mittelzuflüsse zu erwarten gewesen seien, weswegen auch eine Weiterführung durch den Masseverwalter undenkbar gewesen sei. Um die wichtigsten Assets in…
…Behörde angenommenen Intention, könne dies zu Umgehungsmaßnahmen dergestalt führen, dass beispielsweise zu errichtende Anlagen kurzfristig aus dem beitragsschuldnerischen Unternehmen herausgelöst und in eigenständige Gesellschaften, die nicht Beitragsschuldner seien übertragen oder eben etwas später in Betrieb genommen würden. Gewollt sei vielmehr immer gewesen, dass die Investitionen…
…netto. PS: Haben bereits wieder neue Fälle für sie bereit, noch kleine Abänderungen notwendig - Provision wie gehabt. Melde mich kurzfristig" (OZ 78). Der Beschwerdeführer gab dazu an, dass es sich beim vermittelten Klienten um die ***17*** handle. Die Bezahlung sei am 25.10.2011 erfolgt…
…seine Gewehrschaft ein gebührenpflichtiges Darlehen bzw einen gebührenpflichtigen Kredit dar. Vie1mehr muss dem Mittelzufluss entweder das Rechtsgeschäft Dar1ehen oder das Rechtsgeschäft Kredit zugrunde hegen Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung bspw die Gebührenpflicht in einem Fall verneint, in dem in den Jahresabschlüssen zwar i|rrtüm1ich) ein…
…Allgemeinen dann anzunehmen ist, wenn lediglich vorübergehend und kurzzeitig ein Mangel an Zahlungsmitteln besteht, der durch alsbaldige Mittelbeschaffung (wie etwa durch kurzfristig mögliche Verwertung vorhandener Aktiva oder Aufnahme eines Überbrückungskredites) wieder behebbar ist (vgl VwGH 29.7.1997, 95/14/0014). In diesem Zusammenhang ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Im Fall der Arbeitslosigkeit in der Schweiz sei das Risiko "Ableben" und "Invalidität" (zwingend) bei der Auffangeinrichtung BVG aus dem Taggeld für Arbeitslose zu versichern. Es könne jedoch auch das Risiko "Alter" versichert werden (Hinweis auf Punkt F.10. der Broschüre "ALV Risikoversicherung für Arbeitslose…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals-Siezenheim, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg…
…Fortbestehensprognose verweist auf die Primärprognose (3.2), welche die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit für die nähere Zukunft glaubhaft nachzuweisen versucht. Die Primärprognose betrifft den kurzfristigen Bereich, im konkreten Fall wurde ein Finanzplan für die Periode vom 01.06.2006 bis 31.12.2006 gewählt. Festgehalten wird…
…dauerndes Nichtzahlenkönnen voraus. Eine bloße Zahlungsstockung, dh ein lediglich vorübergehender und kurzzeitiger Mangel an Zahlungsmitteln, der durch alsbaldige Mittelbeschaffung - etwa durch kurzfristig möglich Verwertung vorhandener Aktiva oder Aufnahme eines Überbrückungskredits - behebbar ist, stellt keine Zahlungsunfähigkeit dar (VwGH 29.7.1997, 95/14/0014). Ebenso bezeichnen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Feichtenschlager in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Mag. Johann Essl, Remser Dorfstraße 7 Tür 2, 4300 St. Valentin, und durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Kudlichstraße 41, 4020 Linz, über…
Beim Zertifikat Nr. 5807 erfolgten je eine Ein- und Auszahlung im November 2007 bzw. im Oktober 2008. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abänderung) Der Bf. vertritt die Ansicht (BFG-Aktenteil OZ 1, Seite 6), dass er glaubte über dem Weg der Barschiene anteilig ABC-Substanzgenusscheine…
Das Bundesfinanzgericht kann auch nicht der vom Finanzamt L (im Hinblick auf den strittigen Zuflusszeitpunkt der Freizügigkeitsleistung) vorgebrachten Argumentation beitreten, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. allenfalls bereits seit der Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde nicht mehr in der Schweiz befunden habe; diese Abmeldung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache Bf., Adresse , gegen den Bescheid des FA Salzburg-Land vom 6. März 2008, betreffend Einkommensteuer 2006 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…