…dass nunmehr die Firmenwertabschreibung einerseits - wie bisher - bei Erfüllung des Konzerntatbestandes (erster Fall: "unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen") und anderseits bei Erfüllung des Beherrschungstatbestandes (zweiter Fall: "unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter") nicht zustehen sollte. Nach den Gesetzesmaterialen zum…
…inländische depotführende Stelle vorliegt, es sich bei der depotführenden Stelle um eine Betriebsstätte der auszahlenden Stelle oder ein konzernzugehöriges Unternehmen handelt und die auszahlende Stelle in Zusammenarbeit mit der depotführenden Stelle die Realisierung abwickelt und die Erlöse aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, aus dem Differenzausgleich…
…dass nunmehr die Firmenwertabschreibung einerseits - wie bisher - bei Erfüllung des Konzerntatbestandes (erster Fall: "unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen") und anderseits bei Erfüllung des Beherrschungstatbestandes (zweiter Fall: "unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter") nicht zustehen sollte. Nach den Gesetzesmaterialen zum…
…dass nunmehr die Firmenwertabschreibung einerseits - wie bisher - bei Erfüllung des Konzerntatbestandes (erster Fall: "unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen") und anderseits bei Erfüllung des Beherrschungstatbestandes (zweiter Fall: "unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter") nicht zustehen sollte. Nach den Gesetzesmaterialen zum…
…dass nunmehr die Firmenwertabschreibung einerseits - wie bisher - bei Erfüllung des Konzerntatbestandes (erster Fall: "unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen") und anderseits bei Erfüllung des Beherrschungstatbestandes (zweiter Fall: "unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter") nicht zustehen sollte. Nach den Gesetzesmaterialen zum…
…inländische depotführende Stelle vorliegt, es sich bei der depotführenden Stelle um eine Betriebsstätte der auszahlenden Stelle oder ein konzernzugehöriges Unternehmen handelt und die auszahlende Stelle in Zusammenarbeit mit der depotführenden Stelle die Realisierung abwickelt und die Erlöse aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, aus dem Differenzausgleich…
…BGBl. I Nr. 180/2004 sollte sicherstellen, dass ein Beteiligungserwerb von einem beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter von der Firmenwertabschreibung ausgeschlossen ist, auch wenn diese nicht konzernzugehörige Unternehmen sind (vgl. 686 BlgNR XXII. GP, 19). Aus den Gesetzesmaterialien zum AbgÄG 2004 (EB RV 686 BlgNR 22…
…inländische depotführende Stelle vorliegt, es sich bei der depotführenden Stelle um eine Betriebsstätte der auszahlenden Stelle oder ein konzernzugehöriges Unternehmen handelt und die auszahlende Stelle in Zusammenarbeit mit der depotführenden Stelle die Realisierung abwickelt und die Erlöse aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, aus dem Differenzausgleich…
…inländische depotführende Stelle vorliegt, es sich bei der depotführenden Stelle um eine Betriebsstätte der auszahlenden Stelle oder ein konzernzugehöriges Unternehmen handelt und die auszahlende Stelle in Zusammenarbeit mit der depotführenden Stelle die Realisierung abwickelt und die Erlöse aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, aus dem Differenzausgleich…
…Abs 1 Z 4 KStG den Zinsenabzug im Zusammenhang mit dem oben erwähnten Darlehensvertrag, weil die Kapitalanteile von einem konzernzugehörigen Unternehmen erworben worden waren. Die Bf berief mit Schreiben vom 7.10.2011 . Sie ergänzte mit Schriftsatz vom 24.10.2011 ihre Berufung wie folgt:…
…Abs. 2), ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter, ist ab Zugehörigkeit dieser Körperschaft zur Unternehmensgruppe beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in folgender Weise vorzunehmen: [...]" Im Beschwerdefall ist somit entscheidend…
…Abs. 2), ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter, ist ab Zugehörigkeit dieser Körperschaft zur Unternehmensgruppe beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung in folgender Weise vorzunehmen: [...]" Im Beschwerdefall ist somit entscheidend…
… 9 Abs. 7 KStG 1988 erfüllt seien. Für die Beurteilung, ob die Beteiligungen von einem konzernzugehörigen Unternehmen erworben worden seien, sei auf den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen. Dieser sei von der Möglichkeit, wie ein Eigentümer über die Beteiligungen zu verfügen und auch…
… 9 Abs. 7 KStG 1988 erfüllt seien. Für die Beurteilung, ob die Beteiligungen von einem konzernzugehörigen Unternehmen erworben worden seien, sei auf den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen. Dieser sei von der Möglichkeit, wie ein Eigentümer über die Beteiligungen zu verfügen und auch…
…3. der Anstellungsverträge von Mag. H und Mag. G bei der Leasing-GmbH festgelegten Verpflichtung, Leitungsfunktionen auch in anderen konzernzugehörigen Unternehmen anzunehmen. Darüber hinaus existierten keine weiteren Anstellungsverträge oder Vereinbarungen, die die Grundlage der Geschäftsführung bei der Rent-GmbH bildeten. Die Anstellungsverträge der Geschäftsführer Mag…
…geeignete Körperschaft an einer betriebsführenden unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaft, ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw. unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter, ab der Zugehörigkeit dieser Körperschaft zur Unternehmensgruppe beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung vorzunehmen. In der…
…einen Teil dieser GesbR dar, sodass die Ausnahmebestimmung des § 9 Abs 7 KStG für konzernzugehörige Unternehmen nicht zur Anwendung kommt. Die [A-GmbH] wäre nicht unter der Einflussmöglichkeit der 'Y-Untergruppe/Z-Gruppe GesbR' sondern befindet sich außerhalb dieses Konzerneinflussbereiches. Die Ausnahme würde daher nur…
…2), ab Zugehörigkeit dieser Körperschaft zur Unternehmensgruppe beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger eine Firmenwertabschreibung gleichmäßig auf 15 Jahre verteilt vorzunehmen. Ausgenommen von dieser Teilwertabschreibung ist gemäß § 9 Abs. 7 KStG 1988 die Anschaffung einer Beteiligung direkt oder indirekt von einem konzernzugehörigen Unternehmen (BGBl. I…
…an einer betriebsführenden unbeschränkt steuerpflichtigen Beteiligungskörperschaft, ausgenommen unmittelbar oder mittelbar von einem konzernzugehörigen Unternehmen bzw unmittelbar oder mittelbar von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter, ab Zugehörigkeit dieser Körperschaft zur Unternehmensgruppe beim unmittelbar beteiligten Gruppenträger grundsätzlich eine Firmenwertabschreibung vorgenommen werden. Entsprechend der zitierten Normen muss…
…geltende Rücklage steuerfrei habe übertragen werden können. Sei daher im Jahr 2002 oder 2003 ein Mitarbeiter von einem konzernzugehörigen Unternehmen übernommen worden und habe die übernehmende Gesellschaft hinsichtlich der Abfertigungsrückstellung von der Möglichkeit der steuerfreien Eigenkapitalübertragung nicht Gebrauch gemacht, dann sei der Passivposten in weiterer…