…Bodeneffektflugzeug, Turbinen und Drohnen“ ist nicht geeignet, sich ein genaues Bild von der zu erbringenden Leistung zu machen. Ein klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt liegt damit nicht vor. Die Fremdüblichkeit ist dem Vertrag schon dem Grunde nach abzusprechen. Ein fremder Dritter hätte sich…
…abzuweichen. Trotz Fehlens einer detaillierten Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitsvertrag sowie einer exakten Regelung der täglichen Arbeitszeit kommt das BFG daher zum Ergebnis, dass dem zu wertenden Vertrag ein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zukommt. In diesem Zusammenhang ist zudem festzuhalten, dass der Bf. dem…
…Bodeneffektflugzeug, Turbinen und Drohnen“ ist nicht geeignet, sich ein genaues Bild von der zu erbringenden Leistung zu machen. Ein klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt liegt damit nicht vor. Die Fremdüblichkeit ist dem Vertrag schon dem Grunde nach abzusprechen. Ein fremder Dritter hätte sich…
…Abgabenrechts grundsätzlich nur Anerkennung, wenn sie • nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), • einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und • auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdüblichkeit), wobei die drei Kriterien kumulativ vorliegen müssen, sodass schon das Fehlen…
…nicht besteht, indem Vertragsverhältnisse steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie (kumulativ) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich; VwGH 27.4.2000, 96/15/0185;…
…was die Entlohnung bzw. Aufzeichnung von Stunden betrifft, ist in diese Richtung zu würdigen. Der Vereinbarung kommt daher kein klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu. 3.1.2.1.4. Fremdüblichkeit Im Rahmen der Fremdüblichkeit ist zu prüfen, ob die Vereinbarung auch zwischen…
…was die Abrechnung anbelangt, ist in diese Richtung zu deuten. Der Vereinbarung kommt daher kein klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu. 3.1.1.4. Fremdüblichkeit Im Rahmen der Fremdüblichkeit ist zu prüfen, ob die Vereinbarung auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen…
…nicht besteht, indem Vertragsverhältnisse steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie (kumulativ) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich; VwGH 27.4.2000, 96/15/0185;…
…wonach sie die Tätigkeit für niemand anderen als für den Bf. gemacht hätte. Der Vereinbarung kommt daher kein klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu. - Fremdüblichkeit: Im Rahmen der Fremdüblichkeit ist zu prüfen, ob die Vereinbarung auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen…
…Aufzeichnung von Stunden betrifft, ist in diese Richtung zu würdigen. Den Vereinbarungen kommt daher kein klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu. - Fremdüblichkeit Im Rahmen der Fremdüblichkeit ist zu prüfen, ob die Vereinbarung auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (vgl…
…allfällige zeitliche Einschränkung der Nutzung, Beteiligung an Wartung und Instandhaltung, Beistellung des erforderlichen Zubehörs wie insbesondere Druckerpatronen, etc.) bzw. des Büroraumes in keiner Weise näher dargetan. Ein klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt der „Vereinbarung“ liegt nicht vor. Bis zuletzt konnte zB nicht restlos…
…über den Abschluss einer befristeten Mietvereinbarung im April 2009 gefehlt hatte, war dem der Beschwerde zugrunde gelegenen Bestandverhältnis die Anerkennung des Kriteriums des Nach-außen-ausreichend-zum-Ausdruck-Kommens (Publizitätserfordernis) zu versagen. Betreffend das Kriterium "Klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt" war entscheidungsrelevant, dass …
…Wenn unter Fremden die schriftliche Abfassung einer Urkunde (verkehrs-)üblich ist, so gilt dies auch für Angehörigenvereinbarungen. b) Klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt Einer Vereinbarung fehlt die erforderliche Eindeutigkeit jedenfalls dann, wenn ihr nicht die Art der zu erbringenden Leistung zu entnehmen ist…
…Außenwirkung", "Klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt", "Fremdüblichkeit" dadurch, dass die steuerliche Vertretung als Beweis für diese Verträge lediglich die vom Ehegatten unterschriebenen Zahlungsbestätigungen vom 5.08.2020 und 28.08.2020 sowie die vom Sohn unterzeichnete Zahlungsbestätigung vom 26.08.2020 vorgelegt hat…
…nötig, dass: -sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, da sonst die Folgen willkürlich herbeigeführt werden können, -einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und -auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Der Bf. führt…
…und einkommensteuerlichen Belangen der Vermietung, der einkommensteuerlichen Belange des Beschwerdeführers als Dienstnehmer wurde diese steuerliche Vertretung ausreichend nach außen zum Ausdruck gebracht. Durch die einzelnen Vertretungshandlungen – aus dem Akt eindeutig ersichtlich - ergibt sich auch für das Finanzamt ein eindeutiger und klarer, jeden Zweifel ausschließender Inhalt…
…Vereinbarung ausreichend nach außen hin zum Ausdruck kommen muss, nicht (hinreichend) Rechnung getragen. 2. Zum eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt Der Inhalt der behaupteten mündlichen Vereinbarung liegt dem BFG nicht vor. Eine Beurteilung kann daher nicht abgegeben werden. Betrachtet man den schriftlichen Mietvertrag…
…Verwaltungsgerichtshofes könnten vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen im Steuerrecht nur dann Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter denselben Bedingungen abgeschlossen worden wären (vgl. VwGH 11.5.2005…
…einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (vgl VwGH 22.11.2012, 2008/15/0265; 11.11.2008, 2006/13/0046). Entsprechendes gilt für Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern sowie für Verträge…
…und sei es nur, um zu vermeiden, dass die akquirierende Partei (d.h. die ***GmbH***) die Kunden letztlich tatsächlich nicht der Rechtsanwaltskanzlei des Beschwerdeführers, sondern einer anderen Kanzlei zuführt. b) Eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt Einer Vereinbarung fehlt die erforderliche Eindeutigkeit jedenfalls dann…