…er auf keine zu veranlagende Einkünfte gem. § 46 EStG angerechnet werden könne. Die Voraussetzungen für die beantragte Rückerstattung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages von € 550 gemäß § 240 Abs. 3 BAO wären daher erfüllt. Frau ***20*** würde in sämtlichen Beschwerden eine Möglichkeit Stellung zu nehmen…
…diese vor Überreichung der entsprechenden Abgabenerklärung entrichteten Beträge noch keine Steuerfreiheit bestand, wurde die motorbezogene Versicherungssteuer für diesen Zeitraum auch nicht zu Unrecht entrichtet. Liegt aber demnach - mangels Erfüllung aller für die Befreiung notwendigen Voraussetzungen - für den fraglichen Zeitraum keine zu Unrecht einbehaltene Abgabe vor…
…einkommensteuerpflichtig ist, kommt auch keine Rückerstattung des durch Steuerabzug einbehaltenen Betrages im Wege einer Antragsveranlagung in Betracht, weil er auf keine zu veranlagenden Einkünfte gemäß § 46 EStG angerechnet werden kann. Die Voraussetzungen für die beantragte Rückerstattung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages von € 550 gemäß §…
…3 BAO für die KEST-Erstattungen der „Altfälle“ nicht erfüllt, weil keine zu „Unrecht einbehaltende Abgabe“ vorliegt. Eine diskriminierungsfreie Behandlung der KESt-Rückerstattung bei Portfoliodividenden an EU‑Gesellschaften verlangt die steuerliche Gleichbehandlung mit Portfolioausschüttungen zwischen Inlandsgesellschaften und bei diesen erfolgt die KESt-Anrechnung im Wege der…
…diese vor Überreichung der entsprechenden Abgabenerklärung entrichteten Beträge noch keine Steuerfreiheit bestand, wurde die motorbezogene Versicherungssteuer für diesen Zeitraum auch nicht zu Unrecht entrichtet. Liegt aber demnach - mangels Erfüllung aller für die Befreiung notwendigen Voraussetzungen - für den fraglichen Zeitraum keine zu Unrecht einbehaltene Abgabe vor…
…diese vor Überreichung der entsprechenden Abgabenerklärung entrichteten Beträge noch keine Steuerfreiheit bestand, wurde die motorbezogene Versicherungssteuer für diesen Zeitraum auch nicht zu Unrecht entrichtet. Liegt aber demnach - mangels Erfüllung aller für die Befreiung notwendigen Voraussetzungen - für den fraglichen Zeitraum keine zu Unrecht einbehaltene Abgabe vor…
…fehlerhaftes Vorgehen des Abfuhrpflichtigen gegenüber dem dem Steuerabzug ausgesetzten Empfänger der Beträge, das zu Lasten des letztgenannten ausschlägt, korrigieren zu können. Diese Vorschrift räumt dem Betroffenen aber keine Rechte ein die nicht materiellrechtlich vorgesehen sind. Da die Versicherungssteuer nicht zu Unrecht einbehalten und abgeführt wurde…
…dass kein solcher Rückzahlungsantrag gestellt werden wird, keine rechtlichen Wirkungen." Auf den konkreten Sachverhalt umgelegt bedeutet dies, dass - sofern die Behörde Kenntnis von der zu Unrecht einbehaltenen Lohnsteuer hat - die Steuerkorrektur bei Beantragung einer Steuerveranlagung zwingend vorzunehmen ist und die Richtigstellung der Steuerberechnung bei der…
…G. Rückzahlung" überschrieben und enthalten Bestimmungen zur Rückzahlung von Guthaben, zu Unrecht einbehaltenen Beträgen und zu Unrecht zwangsweise eingebrachten Beträgen. Dem Anbringen ein Verständnis beizulegen, dass damit zu Unrecht einbehaltene Beträge iSd § 240 BAO oder zu Unrecht eingebrachte Beträge iSd § 241 BAO gemeint sein könnten…
…Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 3.9.2020 mit Rechtswidrigkeit behaftet sei, da die Abgabenbehörde die anzuwendende Grunderwerbsteuerbefreiung nicht berücksichtigt und die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages auf der Grundlage von § 240 Abs 3 BAO abgelehnt habe. Die Bf. verzichtete auf eine…
…tatsächlich oder vermeintlich) unrichtigen Besteuerung zu beantragen: Gemäß § 240 Abs. 1 BAO ist bei Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen ohne dessen Mitwirkung einzubehalten und abzuführen sind, der Abfuhrpflichtige, also der Arbeitgeber berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres…
…Abgabepflichtigen die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im…
…des § 240 Abs. 3 BAO handle, sei diese nicht berechtigt, einen Antrag auf Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages einzubringen; antragsberechtigt seien nur die hinter der Personengesellschaft stehenden Gesellschafter. Es sei daher mangels Aktivlegitimation der Beschwerdeführerin der von ihr gestellte Antrag gemäß § 240 Abs. 3…
…1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist (lit. a), ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist (lit. b), ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder…
…1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist (lit. a), ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist (lit. b), ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder…
…1 BAO keinen Rückzahlungsanspruch des Abgabepflichtigen (der betroffenen Person im Sinn des StAbk Ö-CH) vor, wenn der Abfuhrverpflichtete (Zahlstelle nach Art. 2 lit. e StAbk Ö-CH) zu Unrecht einbehaltene Beträge bereits an den Abgabepflichtigen zurückgezahlt habe. Das BMF sowie das BFG würden die…
…Abs. 1 Z. 5 EStG 1988 zu Recht erkannt: Der Bescheidbeschwerde wird gemäß § 279 BAO stattgegeben und die zu Unrecht einbehaltene Quellensteuer im beantragten Betrag von € 42.006,96 ist zurückzuzahlen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…1) die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im…
…hat die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im…
…des § 240 Abs. 3 BAO handle, sei diese nicht berechtigt, einen Antrag auf Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages einzubringen; antragsberechtigt seien nur die hinter der Personengesellschaft stehenden Gesellschafter. Es sei daher mangels Aktivlegitimation der Beschwerdeführerin der von ihr gestellte Antrag gemäß § 240 Abs. 3…