…höhere Internutzung als durchschnittliche Internetbenutzer nicht nachwies oder glaubhaft machte. Auch wenn es zutreffen mag, dass diverse Lehrinhalte, Vorgaben uä nur über Internet genutzt werden, ist mit den Beschwerdevorbringen nicht erwiesen, weshalb der Bf aufgrund seiner Lehrtätigkeit eine fast ausschließliche, also höhere Internetnutzung hat als…
…Negativfeststellung zu treffen, da die Bf. keine entsprechenden Rechnungen vorgelegt hat. Die Rechnungen betreffend Tinte, Steckdosenadapter, Reiselader und Fotoausarbeitung wurden zwar vorgelegt, weisen jedoch nicht die Bf., sondern eine andere Person als Rechnungsempfänger aus. Mangels weiterer Nachweise konnte daher nicht festgestellt werden, dass die Bf…
…und Bodenplatte sei somit auch für die Typisierung als Lastkraftwagen im Sinne des KFG notwendige Voraussetzung. Das Kraftfahrzeug sei somit Voraussetzung in die Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur einzuordnen. Das NoVAG iVm der KN verlange keine höheren Voraussetzungen als das KFG. Die Seitenfenster des Laderaumes…
…BP wurden daher damit keine Nachweise erbracht, aus denen auf eine höhere Bedeutung der Betriebsstätte als für Routinetätigkeiten geschlossen werden kann. Um diese Ansicht der Behörde zu entkräften, wurden von Hr. Bf am Tag der Schlussbesprechung Beweise vorgelegt, die jedoch zu keiner Änderung des festgestellten…
…aufstellt, bedürfen keines Beweises. (2) Im Übrigen hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Zu Arbeitsmittel und sonstige Werbungskosten Ausgaben für Arbeitsmittel fallen unter den allgemeinen Werbungskostenbegriff. Aufwendungen…
…Notwendigkeit einer Aufwendung sei grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anerkennung von Werbungskosten, sondern ein Indiz für die berufliche Veranlassung bzw. für das Fehlen einer privaten Veranlassung (VwGH 29.5.1996, 93/13/0013). An den Veranstaltungen der „Gesunden Gemeinde“ hätten durchschnittlich etwa 25 bis 40…
…die Teilnahme vom Inland aus nicht vollständig und nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden könne und der Bf auch sonst kein technisches Verfahren bekannt sei, mit dem sich dies erreichen ließe, wäre für die Meldung der Glücksspielabgabe bzw. Wettgebühr Methode 1 als Basis herangezogen worden…
…aus der Umrechnung keine höhere Steuerbelastung als im Fall der Vollbesteuerung der Transferleistung als steuerpflichtiger Arbeitslohn eintreten darf (Hofstätter/Reichel, Kommentar zum EStG 1988, § 3, Tz.34). Daher ist die sich ergebende Steuer jener gegenüberzustellen, die sich bei einer Vollbesteuerung der Transferleistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn…
…begehrt, sondern es wurde 2007 und 2008 auch eine höhere Pendlerpauschale in der Einkommensteuererklärung angeführt als vom Arbeitgeber bei der Lohnverrechnung berücksichtigt. Im Veranlagungsjahr 2007 habe der Bf. auf die kleine Pendlerpauschale für Wegstecken über 60 km in Höhe von € 1.540,50 Anspruch…
…Dienstfreistellung der Beschwerdeführerin 2020 überhaupt nicht beruflich zum Einsatz kam, und daher im Jahr 2020 von einer ausschließlichen privaten Nutzung auszugehen ist. Sowohl Handy- als auch Internetnutzung können zwar nur im Zeitraum 01.01.2020 bis 10.03.2020 beruflich erfolgt sein, im Hinblick darauf…
…niedriger seien als der Pauschbetrag von € 132,00 sei der höhere Betrag berücksichtigt worden. Am gleichen Tag erstellte das Finanzamt auch die Beschwerdevorentscheidung für die Einkommensteuer 2020 des Beschwerdeführers. In dieser wurden keine der beantragten Werbungskosten, jedoch € 4.475,00 als außergewöhnliche Belastung…
…Dauert eine Dienstreise länger als drei Stunden, so kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel gerechnet werden. Wenn bei einer Inlandsdienstreise keine höheren Kosten für Nächtigung nachgewiesen werden, kann gemäß § 26 Z 4 lit. c leg. cit. als Nächtigungsgeld einschließlich der Kosten des Frühstücks ein…
…80% als beruflich bedingt anerkannt, der Internetzugang mit 60%. Hinsichtlich des Arbeitszimmers wurden, mit Verweis auf den Mittelpunkt der Tätigkeit, keine Werbungskosten anerkannt. Mit 21.10.2016 wurde gegen diesen Bescheid Beschwerde eingebracht. Begründend wurde ausgeführt, dass die tatsächliche berufliche Nutzung viel höher als 60…
…06.2002, 99/13/0001; 07.10.2003, 2000/15/0151). Für das Bundesfinanzgericht stellen die Lohnsteuerrichtlinien - anders als für das Finanzamt - keine bindenden Rechtsquellen dar. Das Gericht hat vielmehr bei Beurteilung der Frage, ob eine Rechtswidrigkeit im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Z…
…Die angeschafften Bücher sind von allgemeinem religiösem Interesse und keinen von speziellem Interesse für pädagogisches Personal. … … Bezüglich der geltend gemachten Telefon/Internetaufwendungen wird vorgebracht, dass Kosten für beruflich veranlasste Telefonate/Internetnutzung als Werbungskosten absetzbar sind. Die berufliche Nutzung ist durch eine genaue Aufzeichnung…
…stabilste und funktionierendes Internet war. Davor hatte ich immer wieder andere Produkte, die nur halbherzig funktionierten. Für meinen privaten Bereich als Internetnutzung nutzen ich meine CC Leitung-Zugang seit 2004 (seit 2019 CC). Dazu meine Ausschnitte von Rechnung bzw. Bank-Überweisungsaufzeichnungen dieser bezahlten Rechnungen an…
…zu berufsbedingten Werbungskosten ab, noch fehlt es an einer diesbezüglichen Rechtsprechung. Weiters ist die dazu vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Ebenfalls liegen keine sonstigen Hinweise auf eine grundsätzliche Bedeutung der zu lösenden Rechtsfrage vor (vgl. u.a. VwGH vom 30…
…dass die steuerliche Vertreterin dagegen keine substantiierten Einwendungen vorgebracht hat (zumal die Abgabenbehörde die Nutzungsdauer für das Notebook anstatt mit vier Jahren, wie von der Bf. beantragt, mit drei Jahren festgesetzt hat (was einen als Werbungskosten abzugsfähigen Betrag für das Notebook von 215,80 €…
…den Telefonkosten sei ein Privatanteil von 40% angesetzt worden, da keine Einzelverbindungsnachweise vorgelegt worden seien und nach der allgemeinen Lebenserfahrung von einer privaten Mitnutzung auszugehen sei. Die Internetkosten und die Computerabschreibung seien zur Gänze als Werbungskosten berücksichtigt worden. Die geltend gemachten Ausgaben für einen Wasserkocher…
…abgabenmäßigen Belastung, die nicht gerechtfertigt sei. Zudem stehe die Nachzahlung aus dieser GPLA-Prüfung nicht in Relation zum gesamten Kfz- und Internetaufwand - die Bemessungsgrundlage der Nachversteuerung sei sogar höher als der gesamte geltend gemachte Aufwand. Zudem solle hier auch noch darauf verwiesen werden, dass durch…