…nicht begründet. Zudem lägen auch insoweit Begründungsmängel vor, als keine Feststellungen zur Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld bei der ***Limited1*** und auch keine Feststellungen zur Kausalität der angenommenen faktischen Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers für den Abgabenausfall getroffen worden seien. Darüber hinaus monierte der Beschwerdeführer ua auch, dass die…
…Verwaltungsakt nicht enthalten war und dementsprechend dazu keine Feststellungen getroffen werden konnten. 3.1.2.4. Zur Kausalität Im Fall des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die Pflichtverletzung und den…
…Beschwerdeführer konnte solche Anträge auch nicht vorlegen. Der Beschwerdeführer hat auch sonst keine Unterlagen vorgelegt, die eine Gläubigergleichbehandlung nachweisen könnten, da er über keinerlei Unterlagen mehr verfügt. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen zur Geschäftsführertätigkeit des Beschwerdeführers bei der genannten GmbH, deren Geschäftszweig sowie deren Löschung ergeben…
…Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung (VwGH 28.05.2008, 2006/15/0089). Eine allfällige derzeitige Uneinbringlichkeit schließt nicht aus, dass künftig erzielte Einkünfte oder künftig neu hervorgekommenes Vermögen zur Einbringlichkeit der Haftungsschuld führen…
…und Arbeitslosigkeit der Haftenden in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung stehen, zumal es eine allfällige (zur Zeit der Erlassung des Haftungsbescheides bestehende) Uneinbringlichkeit beim Haftenden auch nicht ausschließt, dass künftig neu hervorkommendes Vermögen oder künftig erzielte Einkünfte zur Einbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben…
…Nach Unterfertigung des Abtretungsvertrages habe er mit der Primärschuldnerin nichts mehr zu tun gehabt. Er habe daher auch ab diesem Zeitpunkt keine Feststellungen zur absoluten Aussichtslosigkeit der Unternehmensfortführung treffen können. Er habe Aufzeichnungen über die wirtschaftliche Lage der Primärschuldnerin weder bei Vertragsunterfertigung übernommen noch habe…
…Bescheid wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben ist, wenn die Behörde in dem Bescheid zur Geschäftsführerhaftung betreffend Beitragsschuldigkeiten keine Feststellungen trifft, ob und in welchem Umfang konkret Gehälter ausbezahlt und damit Dienstnehmeranteile einbehalten wurden beziehungsweise ob die Uneinbringlichkeit von Beitragsschuldigkeiten auf Meldepflichtverletzungen zurückzuführen war, sondern nur ganz allgemein…
…festgestellt, dass ich vermögenslos bin. Auch dies wäre bei der Ermessensübung zu berücksichtigen. Auch wurden neben Zweckmäßigkeitserwägungen, seitens der Behörde keine Feststellungen zur Billigkeit getroffen. Aus den oben dargelegten Gründen und meinem Lebensalter ist nicht einzusehen, warum ich mit Haftungsschulden überhaupt belastet werden soll, die…
…Veranlagungsstrategie dar, dieses Indiz lässt jedoch keinen eindeutigen Schluss zu, was beim streitgegenständlichen Geschäftsfall gewollt war. In der Vergangenheit in bestimmter Höhe getätigte Veranlagungen sind kein Nachweis dafür, was bei einer späteren Veranlagung gewollt ist. Die Feststellungen zur Wertentwicklung der K****-Anleihe sowie, dass diese…
…zu geben), hat keine Schulden und ist nicht unterhaltspflichtig. Feststellungen zur Sache: Auf Grund der Ergebnisse des Beweisverfahrens ist nachstehender Sachverhalt erwiesen: Die Geschäftsgebarung der Beschuldigten ***Bf1*** war seit zumindest 2007 auf planmäßige Abgabenhinterziehungen (primär auch Hinterziehung von Einkommen- und Umsatzsteuern) ausgerichtet. Die Niederschrift über…
…Großbetriebsprüfung Österreich, Standort ***4***, abgeschlossenen UVA-Prüfung wurden keine Feststellungen getroffen, die zu einer Änderung der eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen geführt hätten. Der Prüfer hielt in seiner Stellungnahme zur vom Finanzamt angezeigten Verdachtslage fest, dass ab Juli 2012 die monatlichen Abrechnungen der Firma ***U*** betreffend Treibstoff, Maut…
…wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, auszugehen ist. Auch hat der Bf. durch seinen Verteidiger in der mündlichen Verhandlung glaubhaft den mildernden Umstand darlegt, durch die Betriebsumstellung auf Handel auch arbeitsmäßig überlastet gewesen zu sein. Keine Feststellungen hat der Spruchsenat zu den persönlichen Verhältnissen und zur…
…der Beschwerde ein. Zur Begründung würden im Haftungsbescheid im Wesentlichen nur die gesetzlichen Bestimmungen bzw. die diesbezügliche Judikatur dargestellt. Feststellungen zur Uneinbringlichkeit beim Primärschuldner sowie zum Verschulden des Haftungspflichtigen würden nicht getroffen. Der Bf. sei vor Erlassung des Haftungsbescheides auch nicht zur Stellungnahme aufgefordert worden…
…S. 2NS ***GF2***), vermag die getroffenen Feststellungen nicht zu erschüttern. ***GF2*** konnte insgesamt kaum zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen und konnte zu manchen Fragen keine Angaben machen, sodass den Angaben von ***GF1*** und der Beschwerdeführerin insgesamt mehr Gewicht beigemessen wird. Die Glaubhaftigkeit Angaben der Beschwerdeführerin…
…im Firmenbuch gelöscht. Es wurden keine Abgabenbescheide über die haftungsgegenständlichen Abgaben erlassen. Ebenso sind die im angefochtenen Bescheid haftungsmäßig geltend gemachten Säumniszuschläge der Primärschuldnerin nicht mittels Bescheid vorgeschrieben worden. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen zur Gründung der Primärschuldnerin sowie zur Vertreterstellung des Bf ergeben sich aus…
…Mai 2018 nach Schlussverteilung aufgehoben worden. Ein im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigender langer Zeitabstand zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld (oder der Feststellung der Uneinbringlichkeit) und der Inanspruchnahme zur Haftung liegt damit hier nicht vor. Sonstige Gründe, die eine Ermessensübung zugunsten des Beschwerdeführers bewirken könnten…
…Bescheid wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben ist, wenn die Behörde in dem Bescheid zur Geschäftsführerhaftung betreffend Beitragsschuldigkeiten keine Feststellungen trifft, ob und in welchem Umfang konkret Gehälter ausbezahlt und damit Dienstnehmeranteile einbehalten wurden beziehungsweise ob die Uneinbringlichkeit von Beitragsschuldigkeiten auf Meldepflichtverletzungen zurückzuführen war, sondern nur ganz allgemein…
…da keine schuldhafte Pflichtverletzung zur Uneinbringlichkeit geführt habe (siehe zB Stoll, BAO, § 9, Seite 120.ff bzw. auch VwGH 15.12.1999, 98/13/0060). Zusammenfassend könne daher festgestellt werden, dass im relevanten Zeitraum (Juni 2004 bis November 2006) keine Gläubigerbegünstigung stattgefunden habe und keine…
…der Begründung des Erkenntnisses. Zur Feststellung, dass in die Abgabenerklärungen der KG in den Jahren 2010 und 2011 Rechnungen von Subunternehmern aufgenommen wurden, bei denen es sich um gekaufte Scheinrechnungen handelt, dies betreffend Leistungen von R. GmbH, F. GmbH und L.GmbH, besteht kein Beweisergebnis…
…Die formelhafte Wiedergabe der gesetzlichen Grundlagen ist diesbezüglich keine ausreichende Begründung. Außerdem mangelt es in jedem Fall am erforderlichen Kausalzusammenhang, weil eine schuldhafte Pflichtverletzung des Einschreiters, wenn man eine solche schon annehmen wollte, nicht zur Uneinbringlichkeit der Abgabenverbindlichkeiten bei der M-GmbH geführt hat. Wie…