BFG RV/7100066/2019Kfz-Händlerin in der "Kette" als Erwerberin gem. § 6 Abs. 7 NoVAG vergütungsberechtigt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.09.2026 …(…) Diejenigen Fahrzeuge, die keine Neufahrzeuge sind, wurden in der Unternehmerkette gekauft, zwischen KFZ-Händlern. (…) Wir gehen davon aus, dass es sich bei jedem Fahrzeug um ein Neufahrzeug im Sinne des NoVA Gesetzes handelt. (…) Beim Leasingvertrag handelt es sich ja nur um eine…
BFG RV/5100616/2018Abzugsbeschränkung gemäß § 12 Abs 1 Z 8 KStG 1988 iVm § 20 Abs 1 Z 7 EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.03.2022Teil 1/2 …Werkvertrag) keine Relevanz beigemessen wird (Erläuterungen zur Regierungsvorlage, 24 Blg NR 25. GP). Damit wird klargestellt, dass das Abzugsverbot nur dann nicht zur Anwendung gelangt, wenn die betreffende Person nicht in einer, einem echten Dienstnehmer vergleichbaren Weise in die Organisation des Unternehmens eingegliedert ist.
Im…
BFG RV/1100417/2014keine Verfassungswidrigkeit der Beschränkung der Abzugsfähigkeit von "Managergehältern" (§ 12 Abs. 1 Z 8 KStG iVm. § 20 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 idF. BGBl. I 2014/13) - vgl. VfGH 9.12.2014, G 136/2014, G 166/2014, G 186/2014)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.01.2015 …Z 7 und 8 EStG als nachteilig erwiesen. Sie können laut VfGH daher auch insoweit keinen besonderen Schutz beanspruchen. Unter diesen Umständen liege es im rechtspolitischen Ermessen des Gesetzgebers, die Rechtslage für die Zukunft anders und auch ungünstiger zu gestalten (vgl. Erk. des VfGH, Rn…
BFG RV/7101283/2013§ 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig: Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 1/5 …Konzessions- und Spielbankabgabe und Glücksspielabgaben ohne § 3 GSpG
8. Keine Ausweitung des verfassungsrechtlichen Kompetenztatbestandes „Glücksspielmonopol“ durch die Nennung von Poker in § 1 Abs. 2 GSpG
9.
Kein Konnex des § 60 Abs. 24 GSpG zu den Glücksspielabgaben
10.
Zusammenfassung
11.
Schlussfolgerungen
12.
Zulässigkeit der Revision
I…
BFG RV/7101758/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist.
2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2016Teil 1/6 …Rechtsverkehrsteuern
7.4.3. Konzessions- und Spielbankabgabe und Glücksspielabgaben ohne § 3 GSpG
8. Keine Ausweitung des verfassungsrechtlichen Kompetenztatbestandes „Glücksspielmonopol“ durch die Nennung von Poker in § 1 Abs. 2 GSpG
9.
Kein Konnex des § 60 Abs. 24 GSpG zu den Glücksspielabgaben
10. Mitteilung zum Insolvenzverfahren
11…
BFG RV/7101232/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist.
2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
(Siehe BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 an Masseverwalter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 1/6 …Rechtsverkehrsteuern
7.4.3. Konzessions- und Spielbankabgabe und Glücksspielabgaben ohne § 3 GSpG
8. Keine Ausweitung des verfassungsrechtlichen Kompetenztatbestandes „Glücksspielmonopol“ durch die Nennung von Poker in § 1 Abs. 2 GSpG
9.
Kein Konnex des § 60 Abs. 24 GSpG zu den Glücksspielabgaben
10.
Zusammenfassung
11. Schlussfolgerungen
12…
BFG RV/7101283/2013§ 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig: Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2016Teil 4/5 …des Monopols als Ausnahme vom Grundrecht der Erwerbsfreiheit voraus. Das Glücksspielmonopol widerspricht nicht der in Art. 6 StGG garantierten Erwerbsfreiheit. (VfGH 6.12.2012, B 1337/11, B 1339/11; VwGH 21.12.1998, 97/17/0175; o.A. Glücksspielgesetz8, 60ff)
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8. Keine Ausweitung des…
BFG RV/7101181/20131. Ist § 57 GSpG verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist? (Folgezeitraum, daher wie BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012)
2. Löst eine Gewerbeberechtigung zum Halten erlaubter Kartenspiele mangels einer Ausspielung diese aus dem Glücksspielgesetz, sodass keine Glücksspielabgabe anfällt (§ 60 Abs. 36 GSpG)?
3. Liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, wenn die Glücksspielabgabe für die veranstalteten Kartenpokerspiele höher ist als Umsatz, der aus dem Tischgeld erzielt wird?
4. Sind die Spielbanken von den Glücksspielabgaben befreit um eine Doppelbesteuerung mit der Spielbankabgabe zu vermeiden (§ 57 Abs. 6 GSpG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.08.2017Teil 2/2 …RV/0743-W/11 (§ 33 TP 17 GebG – Bf.) und BFG 18.12.2014, RV/7103332/2011), weshalb keine Ausweitung des verfassungsrechtlichen Kompetenztatbestandes „Glücksspielmonopol“ durch Nennung von Poker in § 1 Abs.
2 GSpG vorliegt.
Bei § 60 Abs. 24 GSpG handelt es sich im Wesentlichen um…
BFG RV/7101232/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist.
2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
(Siehe BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012 an Masseverwalter)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 5/6 …des Monopols als Ausnahme vom Grundrecht der Erwerbsfreiheit voraus. Das Glücksspielmonopol widerspricht nicht der in Art. 6 StGG garantierten Erwerbsfreiheit. (VfGH 6.12.2012, B 1337/11, B 1339/11; VwGH 21.12.1998, 97/17/0175; o.A. Glücksspielgesetz8, 60ff)
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8. Keine Ausweitung des…
BFG RV/7101758/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist.
2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2016Teil 5/6 …des Monopols als Ausnahme vom Grundrecht der Erwerbsfreiheit voraus. Das Glücksspielmonopol widerspricht nicht der in Art. 6 StGG garantierten Erwerbsfreiheit. (VfGH 6.12.2012, B 1337/11, B 1339/11; VwGH 21.12.1998, 97/17/0175; o.A. Glücksspielgesetz8, 60ff)
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8. Keine Ausweitung des…
BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)?
2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil?
3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden?
4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 5/9 …weshalb keine Ausweitung des verfassungsrechtlichen Kompetenztatbestandes "Glücksspielmonopol" durch Nennung von Poker in § 1 Abs. 2 GSpG vorliegt. (BFG 26.04.2019, RV/7102176/2012).
Mit Erkenntnis VfGH 10.10.2018, G 105/2018 ua. stellte der Verfassungsgerichtshof fest, dass im Rahmen des Kompetenztatbestandes "Monopolwesen" gemäß…
BFG RV/7102176/20121. Ist Poker ein Glücksspiel iSd § 1 GSpG und daher bis 2011 rechtsgeschäftsgebührenpflichtig gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG und ab 2011 glücksspielabgabepflichtig gemäß § 57 Abs. 1 GSpG? Ist diese Rechtsverkehrsbesteuerung unions- und verfassungsrechtswidrig? Hat die Übergangsbestimmung in § 60 Abs. 24 GSpG für gewerberechtliche Pokerspielstätten eine Auswirkung auf die Rechtsverkehrsbesteuerung?
2. Festsetzung von Säumniszuschlägen betreffend Glücksvertragsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2019Teil 3/3 …weshalb keine Ausweitung des verfassungsrechtlichen Kompetenztatbestandes „Glücksspielmonopol“ durch Nennung von Poker in § 1 Abs.
2 GSpG vorliegt.
In
der namentlichen Nennung von Poker als Glücksspiel in § 1 Abs. 2 GSpG liegt auch kein Verstoß gegen EU-Recht, da nach der Rechtsprechung des EuGH die Mitgliedstaaten…
BFG RV/3100663/2017Poker-Cashgames: Poker und auch die Variante Texas Holdem ist Glücksspiel und kein Geschicklichkeitsspiel. Das österreichische Glücksspielmonopol ist laut VfGH-Rechtsprechung weder unionsrechtswidrig noch verfassungswidrig. Bemessungsgrundlage ist der "Einsatz" (Pot), über den der Unternehmer/Veranstalter nicht verfügungsberechtigt sein muss.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.10.2017 …im Hinblick auf die Regulierung des Glücksspielsektors den in der Rechtsprechung des EuGH festgelegten Anforderungen. Ausgehend von sachverhaltsmäßigen Feststellungen dahin, dass ua die Werbetätigkeit der Konzessionäre bzw. Bewilligungsinhaber in ihrer Gesamtheit im Ergebnis jedenfalls kein Wachstum bzw. keine Ausweitung des gesamten Marktes für Glücksspiele bewirkt…
BFG RV/7100300/2011Gebührenrechtliche Beurteilung eines gemeinsamen Irrtums bzw. eines vom Vertragspartner veranlassten Irrtums gemäß § 871 Abs. 1 ABGB
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2016Teil 1/2 …werden, das Hotel wurde erst Mitte der 90er Jahre errichtet, daher war keine Ausweitung des Kreditvolumens geplant.
Die ersten Gespräche wurden Ende November 2005 geführt, dann erfolgte um Weihnachten die hausinterne Genehmigung in den Gremien der Bank.
Danach wurde ein Kreditvertragsentwurf in Auftrag gegeben, der…
BFG RV/2100413/2013Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame und in Turnierform, sowie des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2019Teil 2/3 …Berufung:
Da keine verfassungswidrige Ausweitung des Monopol vorliegt und es kein rechtmäßiges Betreiben auf Grund eines Gewerbescheines von Pokercasinos gibt, kann auch kein Verstoß gegen Grundrechte vorliegen. Es muss hier erwähnt werden, dass in ordnungspolitischer Hinsicht auch ein gänzliches Verbot von Glücksspielen keinen Verstoß gegen…
BFG RV/2100581/2012Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame oder in Turnierform und des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.03.2015Teil 2/3 …vorgebrachten Verfassungsrechtswidrigkeit des Einbeziehens von Geschicklichkeitsspielen in das Glücksspielmonopol durch namentliche Erwähnung von Poker als Glücksspiel in § 1 Abs. 2 GSpG wird ausgeführt, dass die definitive Bezeichnung von Kartenpokerspiel in der Liste der Glücksspiele des § 1 Abs. 2 GSpG, keine kompetenzwidrige Ausweitung des Glücksspielmonopols ist…
BFG RV/2100413/2013Das Veranstalten von Kartenpokerspielen als Cashgame und in Turnierform, sowie des Spiels "Surrender", einer Black Jack-Variante, unterliegt der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2019Teil 3/3 …vorgebrachten Verfassungsrechtswidrigkeit des Einbeziehens von Geschicklichkeitsspielen in das Glücksspielmonopol durch namentliche Erwähnung von Poker als Glücksspiel in § 1 Abs. 2 GSpG wird ausgeführt, dass die definitive Bezeichnung von Kartenpokerspiel in der Liste der Glücksspiele des § 1 Abs. 2 GSpG, keine kompetenzwidrige Ausweitung des Glücksspielmonopols ist…