…den Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Begründend führte die Bf. aus, dass sie keine Erklärung dafür habe, dass der Antrag nicht am Finanzamt angekommen sei, außer, dass die Anlage am Finanzamt an diesem Tag zu dieser Zeit vielleicht defekt gewesen sei. Dem…
…Berufungswege selbst dann zurückgezogen werden, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat. Dies ist jedoch nur möglich, wenn nicht eine Pflichtveranlagung vorliegt. Ist gemäß § 41 Abs 1 EStG eine Pflichtveranlagung durchzuführen, dann liegt eben eine solche und keine Antragsveranlagung vor. Der zweite Fall einer…
…VwGH "der Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung an keine bestimmte Form gebunden. Es ist jedoch ein - wenn auch impliziter - Antrag gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 erforderlich" (VwGH 24.11.2016, Ra 2014/13/0003). Gegenständlich liegt im Hinblick auf eine Antragsveranlagung im Sinne des …
…den vorerwähnten Schriftsatz als Vorlageantrag im Sinne des § 264 BAO. In der im Vorlagebericht an das Bundesfinanzgericht abgegebenen Stellungnahme hielt das Finanzamt fest: „Das Finanzamt beantragt die Beschwerde abzuweisen, da keine Antragsveranlagung vorliegt, sondern ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben ist. Sowohl der Alleinerzieher- als auch der Kinderfreibetrag…
…keine Antragsveranlagung vor. Der zweite Fall einer Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, jener auf Antrag des Steuerpflichtigen nach Abs. 2 des § 41 EStG, kommt nämlich nur dann zum Tragen, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nach Abs. 1 leg.cit. gegeben sind. Liegt aber eine Antragsveranlagung…
…Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (Doralt, EStG 4 Band I, § 41 Tz 11). Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vorliegen. Ist gemäß § 41 Abs 1 EStG eine Pflichtveranlagung durchzuführen, dann liegt eben eine solche und keine Antragsveranlagung…
…eine Pflichtveranlagung nach § 41 Abs 1 EStG 1988 idgF gewesen. Obwohl der Bf. diese Veranlagung beantragt hat, ist sie keine Antragsveranlagung, da eine Antragsveranlagung nach § 41 Abs 2 EStG 1988 idgF nur dann durchzuführen ist, wenn die Voraussetzungen für die Pflichtveranlagung nach § 41 Abs 1…
…werden, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (Doralt, EStG 4 Band I, § 41 Tz 11). Dies ist jedoch nur möglich, wenn nicht eine Pflichtveranlagung vorliegt. Ist gemäß § 41 Abs 1 EStG eine Pflichtveranlagung durchzuführen, dann liegt eben eine solche und keine Antragsveranlagung vor…
…Antrages des Steuerpflichtigen bedarf es in diesen Fällen nicht. Ist gemäß § 41 Abs 1 EStG eine Pflichtveranlagung durchzuführen, dann liegt eben eine solche und keine Antragsveranlagung vor. Der zweite Fall einer Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, jener auf Antrag des Steuerpflichtigen nach Abs 2 des § 41 EStG…
…Ist gemäß § 41 Abs. 1 EStG eine Pflichtveranlagung durchzuführen, dann liegt eben eine solche und keine Antragsveranlagung vor. Da im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 gegeben sind, nämlich jene gemäß Z 2 (2000 auch ein Lohnzettel der…
…keine Antragsveranlagung vor. Der zweite Fall einer Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, jener auf Antrag des Steuerpflichtigen nach Abs. 2 des § 41 EStG, kommt nämlich nur dann zum Tragen, wenn nicht die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nach Abs. 1 leg.cit. gegeben sind. Liegt aber eine Antragsveranlagung…
…die Familienbeihilfenbezieher/in. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2019 vom 12.01.2021 wurde mit Schreiben vom 05.02.2021 das Rechtsmittel der Beschwerde am 08.02.2021 eingebracht. Nach der Ansicht des Bfs. liege eine Antragsveranlagung und keine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 vor…
…Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde hat mit dem angefochtenen Bescheid den Antrag des Beschwerdeführers auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer sei beschränkt steuerpflichtig und zur Antragsveranlagung als unbeschränkt steuerpflichtige Person gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 in der vorliegenden Form…
…EStG 1988 hat bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 das Finanzamt auf Antrag des Steuerpflichtigen eine Veranlagung vorzunehmen, wenn der Antrag innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt wird (Antragsveranlagung). Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus…
…EStG 1988 hat bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen des Abs. 1 das Finanzamt auf Antrag des Steuerpflichtigen eine Veranlagung vorzunehmen, wenn der Antrag innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt wird (Antragsveranlagung). Gemäß § 19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus…
…Liegen die Voraussetzungen des Abs. 1 nicht vor, hat das Finanzamt auf Antrag des Steuerpflichtigen eine Veranlagung vorzunehmen, wenn der Antrag innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraums gestellt wird (Antragsveranlagung). § 39 Abs. 1 dritter Satz ist anzuwenden. Erwägungen: Im Beschwerdefall begehrte der…
…der Beschwerdeführer, für seine nicht haushaltszugehörige Tochter neben dem Unterhaltsabsetzbetrag Kosten für deren auswärtige Berufsausbildung. Im Einkommensteuerbescheide 2005 wurde ein Unterhaltsabsetzbetrag für drei Monate und kein Pauschbetrag für die auswärtige Berufsausbildung der Tochter gewährt. In den Einkommensteuerbescheiden 2006, 2007 und 2008 wurde der Unterhaltsabsetzbetrag antragsgemäß…
…Für das Jahr 2015 lägen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gemäß § 41 Abs. 1 EStG 1988 nicht vor, sodass es sich um eine Antragsveranlagung gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 handle. Der Bf. ziehe hiermit seinen Antrag auf Veranlagung zurück und beantrage die ersatzlose Aufhebung…
…Beschwerdeführer (Bf.), einen ASVG-Pensionisten mit Pensionseinkünften als einzige Einkunftsquelle, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (nsA), fand für das beschwerdegegenständliche Jahr 2011 zunächst keine amtswegige Veranlagung statt. Am 7. Jänner 2015 stellte der Bf. seinerseits einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2011. Die belangte Behörde (bel. Beh.) erließ…
…1988 nicht vorliegen, kann gemäß § 41 Abs 2 EStG 1988 eine freiwillige Veranlagung auf Antrag des Steuerpflichtigen erfolgen (Antragsveranlagung). Liegt kein Pflichtveranlagungstatbestand vor, können beantragte Veranlagungen bis zur Rechtskraft des Abgabenbescheides (vor Erlassung des Erstbescheides oder im Beschwerdeverfahren) wie andere Parteianträge zurückgezogen werden. In den…