…Er habe während der Dauer seiner Entsendung an seinem letzten inländischen Hauptwohnsitz keine Schlüsselgewalt gehabt, sondern dort nur nach vorheriger Rücksprache mit seiner Mutter vorübergehen nächtigen dürfen. Erst nach Beendigung der Entsendung sei der Bf. bei der Mutter in Österreich wohnhaft gewesen. Die belangte Behörde…
…zumal eine Ansässigkeit in der Schweiz mangels dortiger unbeschränkter Steuerpflicht - für Personen mit dem Aufenthaltsstatus der Beschwerdeführerin besteht nur Quellensteuerpflicht - nicht vorlag. Nur am Rande wird ergänzt: Selbst bei Bejahung einer Ansässigkeit auch in der Schweiz wäre aber der Mittelpunkt der Lebensinteressen noch in Österreich…
…dass bei Quellensteuerabzug keine Ansässigkeit in der Schweiz vorliegen könne. Sie legte das Schreiben der Gemeinde des Ortes CH-1 vom 22.12.2020 mit folgendem Inhalt vor: "Hiermit wird bestätigt, dass bei Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligung) und bei Daueraufenthaltsbewilligungen (B-Bewilligung) eine Quellensteuerpflicht besteht. Mit…
…5.2013, 2011/15/0193). Zusammenfassend ist bei gegenläufigen Beziehungen der Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit die abkommensrechtliche Ansässigkeit einer natürlichen Person in der Regel jenem Ort zuzusprechen, wo sie mit ihrer Familie lebt. Das gleiche gilt, wenn die betreffende Person keine Familie hat, bezüglich…
…ausgeführt, dass die Entsendung mit ***5***.2012 begonnen hätte. Die Beschwerdeführerin hätte im Jahr 2013 keine österreichischen Arbeitstage gehabt. Bei den Bezügen des eingespielten Lohnzettels würde es sich um die Ausübung von Aktien-Optionen handeln, welche in Bezug auf die österreichischen Arbeitstage zugeteilt worden seien…
…warum gerade der befristete Arbeitsvertrag für das Vorliegen einer vorübergehenden Auslandstätigkeit spreche, als für das vorliegende Arbeitsverhältnis kein unbefristeter Anstellungsvertrag bei der Dienstgeberin 1-D vorgesehen sei. Nach der Bestellung zum Experten sei mit dem Fortsetzten der Tätigkeit in Deutschland zu rechnen. Aus dem deutschen…
…wenn sie in der Schweiz ungeachtet vorübergehender Unterbrechung, während mindestens 30 Tagen verweilt und eine Erwerbstätigkeit ausübt oder während mindestens 90 Tagen verweilt und keine Erwerbstätigkeit ausübt. Nach Art. 6 DBG ist bei persönlicher Zugehörigkeit die Steuerpflicht unbeschränkt; sie erstreckt sich aber nicht auf Geschäftsbetriebe…
…5.2013, 2011/15/0193). Zusammenfassend ist bei gegenläufigen Beziehungen der Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit die abkommensrechtliche Ansässigkeit einer natürlichen Person in der Regel jenem Ort zuzusprechen, wo sie mit ihrer Familie lebt. Das gleiche gilt, wenn die betreffende Person keine Familie hat, bezüglich…
…im Akt enthaltenen Lohnausweise keine Veranlassung (mehr): Die Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug den Zeitraum November 2014 bis April 2015 betreffend waren gemäß der im Akt erliegenden Auskunft der Hotel 1 (Ch) vom 02.04.2015 anzusetzen; jene für die Tätigkeit bei der Hotel 2(Ch…
…Beschwerdeführer stand im Verdacht der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung, in concreto, er habe für die Kalenderjahre 2003 bis 2010 keine Steuererklärungen bei der inländischen Abgabenbehörde eingereicht und somit seine tatsächlichen Einkünfte nicht offen gelegt, obwohl er in Österreich wohnhaft gewesen sei. Am 19.04.2012 wurde eine…
…Verlosung eine Aufenthaltsbewilligung in Liechtenstein gewonnen. Im Oktober 2019 habe er jedoch seine jetzige Ehegattin kennen gelernt. Sie sei in ***Ort*** bei der ***Arbeitsstelle***. Da seine Lebenspartnerin bzw Ehegattin auf keinen Fall in Liechtenstein wohnen wollte, sei klar gewesen, dass man in die österreichische Wohnung…
…und B***1*** in den letzten Jahren überhaupt in Ort2***1*** aufgehalten haben, wurden keine datumsmäßigen Angaben gemacht und es konnten dahingehend auch keinerlei Nachweise erbracht werden. Laut Aussagen von Frau C***1*** bei der Gebäudebesichtigung, benützen deren Söhne das gegenständliche Wohnhaus fallweise an Wochenenden…
…Bf. keine Ansässigkeit des Bf. im verfahrensgegenständlichen Zeitraum in Deutschland begründen. Anlage N-AUS: Die vom Bf. behaupteten "programmtechnischen" Überlegungen sind nicht nachvollziehbar. Aus der vorliegenden Anleitung zur Anlage N-AUS ergibt sich, dass die Aufenthaltstage und nicht die bloßen Arbeitstage zu erfassen sind. Eine…
…2012 sei der Bf. als Arbeiter bei der Firma *ST* GesmbH (in Österreich) gewesen. Von der Firma *ST* sei auch die telefonische Auskunft erteilt worden, dass der Bf. mit Arbeitsbeginn 2008 bis zum Austritt 2012 keine andere Anschrift als ÖPLZ ÖOrt1, ÖStraße1 gegenüber der Personalabteilung…
…sein, die über keine Betriebsstätte im Inland verfügen, jedoch Waren an (Letzt-)verbrauch über die Binnengrenze verkaufen und so am Inlandsmarkt teilnehmen. Ähnlich verhält es sich bei der auf bloßer Behauptungsebene für möglich gehaltenen Erzielung von Umsätzen aus der fehlenden (Umsatz-) Besteuerung von Sachbezügen. In…
…Customs (HMRC) an den Bf. geht hervor, dass diesem ab 7.1.2013 kein „Child Benefit“ mehr geleistet wird. In einem anderen Schreiben des HMRC vom 30.1.2017, das ausdrücklich nicht als Bescheinigung der Ansässigkeit nach dem Doppelbesteuerungsabkommen gilt, wird festgehalten, dass der Bf…
…sei keine Betriebsstätte im Sinne des Betriebsstättenbegriffes des DBA. Es handle sich dabei vielmehr um ein Unternehmen im Konzernverband. 8) Mit Berufungsvorentscheidung vom 12.03.2012 wurde die gegenständliche Berufung vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen, dies mit der Begründung, dass offensichtlich die Anreisetage bei der…
…aus der Begründung des "Vorfragenbescheides" ergeben, warum die Annahme der Hinterziehung gerechtfertigt sei; den Bf. treffe keine Mitwirkungspflicht, da er als bloßer Dienstnehmer der Fa. ***UK-Ltd-1*** nicht zur Aufbewahrung von Unterlagen verpflichtet sei; es sei unmöglich, die von der Abgabenbehörde verlangten Nachweise zu…
…sei zur Gänze in die Slowakei verlegt worden. Der Beschwerdeführer habe zu keiner Zeit in einer Lebensgemeinschaft gelebt. Er habe eine 1997 geborene uneheliche Tochter, die bei der Mutter ebenfalls seit jeher den Hauptwohnsitz in Bratislava innehabe. Die Kindsmutter sei voll beruflich in der Slowakei…
…Fall nur ein bloßer Durchgangserwerb vorgelegen sei, der kein wirtschaftliches Eigentum an den Aktien, sowie an den damit zusammenhängenden Rechten und Einkünften, begründen würde. Der BFH halte in seinem Urteil vom 16. April 2014 jedoch explizit fest, dass • allgemein das wirtschaftliche Eigentum auch bei "cum…