…Einkommensteuerbescheid vom 26.11.2014 keine Änderung vorliegt, ist der angefochtene, auf § 295 Abs. 1 BAO gestützte Einkommensteuerbescheid unzulässigerweise ergangen. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 vom 26.11.2014 ist daher aufzuheben. Zur Zulässigkeit einer Revision Gegen dieses Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision…
…unbebautes Grundstück gemäß §§ 55 zu bewerten wäre. Dabei sind insbesondere die Lage und die Form des Grundstückes sowie alle anderen den gemeinen Wert von unbebauten Grundstücken beeinflussende Umstände zu berücksichtigen. Der Wert jener Fläche, die das Zehnfache der bebauten Fläche nicht übersteigt, ist um 25…
…95/09/0250; VwGH 19.12.2002, 2002/16/0149). Nimmt die belangte Behörde in der schriftlichen Ausfertigung des mündlich verkündeten Erkenntnisses eine wesentliche Änderung des Bescheidspruches vor, kann das schriftlich ausgefertigte Erkenntnis gemäß § 137 FinStrG aufgrund seines gegenüber dem mündlich verkündeten Bescheid unterschiedlichen normativen…
…das Wiederholungsverbot) bezieht sich auf den Gegenstand des Bescheidspruches (vgl. Stoll, Bundesabgabenordnung, 944), also hier auf den Abspruch über die Familienbeihilfe ab August 2014. Solange der Abweisungsbescheid ab August 2014 vom 2.9.2015 dem Rechtsbestand angehört, darf kein neuerlicher Bescheid für denselben Zeitraum gemäß …
…Bestehen des Familienbeihilfenanspruches für ein Kind kann somit je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein. Insofern ist bei Bescheiden betreffend die Familienbeihilfe durch die monatliche Betrachtungsweise die Voraussetzung für die Trennbarkeit des Bescheidspruches…
…beiliegenden Berechnungsblatt zu entnehmen ist, hat diese Änderung (des Spruches) aber keine Auswirkung auf die Höhe der festgesetzten Steuergutschrift von 110,00 €. 3) Außergewöhnliche Belastungen Dem Beschwerdeführer wurden zur Abgeltung der Mehraufwendungen für besondere Behindertenvorrichtungen und für den Umstand, dass ein Massenbeförderungsmittel auf Grund…
…Verhältnisse keine Änderung erfahren haben. Das Hindernis der entschiedenen Sache steht einer neuerlichen Entscheidung nicht entgegen, wenn eine wesentliche Änderung der Sach- und/oder Rechtslage eingetreten ist. Identität der Sache liegt dann vor, wenn weder in der Rechtslage, noch in den für die Beurteilung des…
…Änderung der organisatorischen Struktur: Ab 21. März 2007 habe der vormalige Alleingeschäftsführer Ing. A.G. gemeinsam mit F.K. vertreten und sei per 23. September 2008 endgültig ausgeschieden. Einkünfte würden von Ing. A.G. aus dieser Betätigung keine mehr erklärt, eine echte Mitarbeit des Ing…
…die Abänderung oder Aufhebung des Feststellungsbescheides oder der nachträglich erlassene Feststellungsbescheid rechtskräftig geworden ist.“ Rechtliche Erwägungen: Die Personenumschreibung ist nach herrschender Auffassung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch (zu dem auch das Adressfeld zählt) kein individueller…
…wenn der Bescheidspruch unklar gewesen wäre (was allerdings -wie oben ausgeführt- nicht der Fall war). Bei eindeutigem Spruch ist die Begründung nicht zu seiner Ergänzung oder Abänderung heranzuziehen (VwGH 23.1.1996, 95/05/0210). Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nach derzeitiger Rechtslage auch…
…dass keine Sachidentität vorliegt und es dem BFG verwehrt ist, eine Änderung des Entstehungszeitpunktes der Abgabe bzw der Bemessungsgrundlage für die Abgabe durch Abänderung des Bescheidspruches herbeizuführen. Der angefochtene Bescheid war daher ersatzlos aufzuheben. Diese Aufhebung steht mangels entschiedener Sache einer neuerlichen Festsetzung der Abgabe…
…Zurückziehung eines Antrages oder Ausübung bzw. Änderung eines Besteuerungswahlrechtes stellt kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO dar." Dazu wird in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum AbgÄG Folgenes festgehalten: "Das EStG 1988 sieht für die Stellung von Anträgen in Zusammenhang mit der Veranlagung unterschiedliche…
…2002/16/0149; BFG vom 10.01.2023, RV/7300045/2021). Nimmt die belangte Behörde in der schriftlichen Ausfertigung des mündlich verkündeten Erkenntnisses eine wesentliche Änderung des Bescheidspruches vor, kann das schriftlich ausgefertigte Erkenntnis gemäß § 137 FinStrG aufgrund seines gegenüber dem mündlich verkündeten Bescheid unterschiedlichen…
…Finanzamt Wien (Anmerkung; Es gibt zwar eine Finanzstrafbehörde Wien, jedoch kein Finanzamt Wien, die Prüfung erfolgte durch das Finanzamt Wien 6/7/15) auch ein Umsatzsteuerbescheid erlassen worden sei, der ein verfahrensgegenständliches Fahrzeug umfasst habe. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Zuständigkeit des Finanzamtes Wien…
…dass zum Nachteil eines anderen Beschuldigten oder Nebenbeteiligten, welcher keine Beschwerde eingebracht hat, das Gesetz unrichtig angewendet wurde, so hat es so vorzugehen, als wäre auch von diesen Personen eine Beschwerde eingebracht worden. Abs. 4: Das Bundesfinanzgericht kann auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides…
…Verhältnisse keine Änderung erfahren haben, jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides oder des Erkenntnisses, gilt, besteht eine einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, von der das Bundesfinanzgericht mit diesem Erkenntnis nicht abgewichen ist. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist auch in Ansehung des Bescheidspruches…
…nunmehr eine Abänderung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides laut Beteiligungstangente mit Anerkennung des Freibetrages gem. § 24 Abs. 4 EStG 1988 begehrte. Über die Beschwerde wurde erwogen: Grundsätzlich ist der Amtspartei und dem Bf. zuzustimmen, wenn ausgeführt wird, ein nicht rechtswirksam erlassener Feststellungsbescheid hätte keine Änderung des abgeleiteten…
…die nach Ansicht des Berufungswerbers (Bw) zu keiner Änderung des Bescheidspruches führen hätte sollen. Strittig ist somit die inhaltliche Würdigung, nämlich die Frage des wirtschaftlichen Zusammenhangs von Optionsgeschäften mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Antrag: Mit Kaufvertrag vom 16.8.2007 wurden von Y…
…aufgrund des Rückstandsausweises vom 10.5.2013 durchgeführte Lohnpfändung nicht nur diese NOVA, sondern auch noch weitere Abgaben umfasst hat, hinsichtlich derer kein Einstellungsgrund vorlag. Die Berufung betreffend KR 11-12/2011 wurde abgewiesen, auch hinsichtlich in der gleichfalls exekutionsverfangenen ZO trat keine Änderung ein…
…möglicherweise von ihr angenommenes Volumen keine Änderung ihrer rechtlichen Beurteilung zur Folge gehabt hätte, wurde gemäß § 183 Abs.3 BAO abgesehen, da die unter Beweis zu stellende Tatsache unerheblich ist. Für die rechtliche Beurteilung der Vorgangsweise ist die Menge des eingeführten Sonnenblumenöls nicht von Relevanz…