…aber auch Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen (wie im streitgegenständlichen Fall, wenn der Arbeitgeber keine inländische Betriebsstätte hat). Der Beschwerdeführer hat in seinem Vorlageantrag vom 13. November 2014 weiters angemerkt, dass man bei der Interpretation des Finanzamtes auch mit dem…
…am 18.12.2018 beim Finanzamt eingelangten Einkommensteuererklärung 2017 wurde von der Bf. kein inländischer Arbeitgeber bzw. bei der Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen im Jahr 2017 "0" angegeben und war der Einkommensteuererklärung kein (ausländischer) Lohnnachweis angeschlossen). Nachdem dieses Ergänzungsersuchen von der Bf…
…aber auch Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen (wie im streitgegenständlichen Fall, wenn der Arbeitgeber keine inländische Betriebsstätte hat). Der Beschwerdeführer hat in seinem Vorlageantrag vom 13. November 2014 weiters angemerkt, dass man bei der Interpretation des Finanzamtes auch mit dem…
…94/15/0181). Sofern die Bezüge im Inland durch einen inländischen Arbeitgeber nicht dem Lohnsteuerabzug unterworfen werden, hat auch der inländische Arbeitgeber für die Unterlassung des Lohnsteuerabzuges entsprechende Unterlagen beizubringen. Liegt so wie im gegenständlichen Fall kein inländischer lohnsteuerabzugsverpflichteter Arbeitgeber vor, obliegt die Beweisführung dem…
…in der die Anzahl der inländischen Arbeitgeber mit 1 angegeben und der Abzug von Gewerkschaftsbeiträgen von € 108,00 begehrt wurde. Mit dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2015 vom 19.12.2018 wurde die Abgabe auf Grundlage der im zunächst eingereichten und später stornierten Lohnzettel 8 ausgewiesenen…
…mit seiner Ehegattin X und seinen 6 Kindern a) Tochter A , b) Sohn B , c) Tochter C , d) Sohn D , e) Sohn E und f) Sohn G in Bratislava wohnhaft, wird von seinem slowakischen Arbeitgeber zur Arbeit nach Österreich entsandt, ist in der Slowakei sozialversichert…
…BG vorlagen, und habe man aus in der Person des Auftraggebers gelegenen Gründen (im Verhältnis zur Auftragssumme aufgrund der Deliktsmehrheit zu erwartende hohe Strafen, keine Dienstleistungsanzeige, kein inländischer Wohnsitz des Täters, etc.) die Annahme einer Gefährdung der Strafverfolgung oder des Strafvollzuges für gerechtfertigt gehalten, weshalb…
…11. 2016 insgesamt 440 € erhalten, ab Dezember 2016 bestehe kein Beihilfeanspruch infolge ständiger Niederlassung im Ausland. Am 24. 11. 2017 bestätigte ein inländischer Arbeitgeber, dass ***[12]*** ***[2]***a "seit 24.08.2017 als Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger/in in ungekündigter Stellung beschäftigt ist." Vorhalt…
…dass dem Bf zumindest bis ins Jahr 2007 kein inländischer Steuervorteil aus der verpflichtenden Versicherungsleistung in der Schweiz erwachsen sei. Somit bestehe für die Republik Österreich auch keine Möglichkeit die bis ins Jahr 2007 geleisteten Zahlungen (des Bf und seines Arbeitgebers) zu besteuern. 3.) Über…
…ungeachtet dessen, dass kein inländischer Dienstgeber vorliege. Die steuerliche Absetzbarkeit der beantragten Werbungskosten und Sonderausgaben wird vom Finanzamt anerkannt und ist demnach unstrittig. Über die Beschwerde wurde erwogen: Nachstehender Sachverhalt steht fest: Die Beschwerdeführerin hat im Jahr 2012 Bruttobezüge iHv € 9.108,89, darin…
…als auch nach Auskunft der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA von schweizer Versicherungseinrichtungen keine Produkte angeboten, welche es ermöglichen solche Rentenlösungen aufrecht zu erhalten. Im beschwerdegegenständlichen Fall hat sich der (Bf) lediglich das sog. Überobligatorium auf sein inländisches Bankkonto auszahlen lassen. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich bereits mit…
…dass die Personalgestellung keine begünstigte Tätigkeit darstellt, wenn das begünstigte Vorhaben (Anlagenerrichtung) nicht vom inländischen Arbeitsgeber des gestellten Personals und auch nicht vom Personalnehmer, sondern von einem Dritten (wenn auch zum Teil einen inländischen Unternehmer) durchgeführt wird. Die Anlagenerrichtung wurde jeweils durch das ausländische Tochter…
…ausgeübt wurden. Dies ist aus inländischer Sicht für die Berechnung des Anrechnungshöchstbetrags der in der Schweiz entrichteten Steuern maßgeblich. Da dieser jedoch keinesfalls überschritten wird und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, in welchem Ausmaß der Bf. im Inland Tätigkeiten für den schweizerischen Arbeitgeber ausübte, unterbleibt eine…
…nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 dem Beschwerdeführer obliege, einen Gegenbeweis zu erbringen, dass kein inländischer Standort gegeben sei. Es stehe jedoch außer Streit, dass das Fahrzeug im besagten Zeitraum in Österreich gestanden sei, ein Standort in Deutschland komme somit nicht in Betracht. Der Beschwerdeführer…
…betreffend die Angaben zur Person (Feld 1), die derzeitige Wohnanschrift (Feld 2), die Anzahl (inländischer) Arbeitgeber*in/pensionsauszahlender Stellen (Feld 4) sowie die Bankverbindung (Feld 14) ausgefüllt. Beilagen waren dieser Erklärung nicht angeschlossen. Mit Bescheid vom 14. März 2025 wies das Finanzamt den Antrag vom…
…Juni 2014 war er von seiner Tätigkeit beim ***Bund*** karenziert und für die ***A*** (Inländischer Arbeitgeber) im Ausland (***Ausland***) aufgrund einer Entsendung als Security Officer tätig. In Österreich besitzt er 1/3 Anteil an der Liegenschaft ***Adresse Bf***. Seine Frau und seine Kinder lebten im…
…erwogen: 1. Sachverhalt Der Beschwerdeführer erzielt im Inland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sein inländischer Arbeitgeber ist die ***4*** AG & CO KG in ***5***. Der Beschwerdeführer ist ledig. Er ist Vater von 3 Kindern für welche er seinen Unterhaltsverpflichtungen im Beschwerdejahr nachgekommen ist. Der Beschwerdeführer beantragt…
…außerhalb der üblichen Entfernung von ihren ständigen Wohnorten (Familienwohnsitzen) aufgenommen, weswegen von Dienstreisen im Sinn der obigen Ausführungen keine Rede sein kann. Der zweite Dienstreisetatbestand wird hingegen etwa auch dann verwirklicht sein, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern, die für einen anderen Dienstort aufgenommen worden sind…
…keine sachliche Rechtfertigung aufweist, dh kein legitimes Ziel verfolgt oder unverhältnismäßig ist (EGMR, 16.09.1996, GAYGUSUZ v. AUSTRIA, Bsw 17371/90). Im gegenständlichen Fall würden sich die betroffenen ausländischen Arbeitnehmer rechtmäßig in Österreich aufhalten, wo sie entsprechend österreichischen Normen bei einem inländischen österreichischen Arbeitgeber…
…ergaben. Sämtliche Einkünfte waren zusammenzurechnen und der Einkommensteuer zu unterwerfen. Wenn nun der Bf. in der von ihm eingereichten Abgabenerklärung L1 unter dem Punkt "Anzahl inländischer Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber/Pensionsstellen" die Zahl "01" einfügte, brachte er damit dem Finanzamt gegenüber zum Ausdruck, dass im Jahr 2019…