…einhelligen Rechtsprechung des VwGH zum Zuzug gemäß § 103 Abs. 1a EStG 1988 durch Verlagerung des Lebensmittelpunktes ins Inland (VwGH, 26.2.2020, Ro 2017/13/0018) sowie der Judikatur zur Bedeutung des Familienwohnsitzes für den Lebensmittelpunkt der Familienangehörigen. Da somit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung…
…Wesentlichen ausgeführt, dass in Ermangelung der Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen des Bf. kein Zuzug erfolgt sei. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe vom 16. Mai 2022 frist- und formgerecht Beschwerde erhoben. Nach weiteren Erhebungen seitens der belangten Behörde erging eine mit 27. Jänner 2023…
…im Gegensatz zu Künstlern - in der überwiegenden Zahl der Fälle fast ausschließlich Inlandseinkünfte erzielen. Die bloße Möglichkeit zur Begünstigung von Auslandseinkünften konnte somit in der Regel keine Forderung des Zuzugs bewirken. Wechselt nach der bisherigen Gesetzeslage etwa eine bislang in Österreich nicht steuerpflichtige Person (z…
…konkrete Wissenschafts- und Forschungsleistung - im gegenständlichen Fall die dokumentierten Tätigkeiten des Bf. bei der X-AG. - ein öffentliches Interesse am Zuzug begründen, stellt eine Tatfrage und keine Rechtsfrage dar. Da Tatfragen aber nicht Gegenstand einer ordentlichen Revision sein können, war diese auch nicht zuzulassen.  …
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Beurteilung, ob eine konkrete Wissenschafts- und Forschungsleistung eines Antragstellers ein öffentliches Interesse am Zuzug begründet, stellt eine Tatfrage und keine Rechtsfrage dar. Da Tatfragen aber nicht Gegenstand einer ordentlichen Revision sein können…
…des Finanzamtes mit folgendem Inhalt: "Sehr geehrter Herr Y, wir beziehen uns auf Ihr Telefonat am 25.11.2015 mit Herrn Z und dürfen Ihnen wie gewünscht eine Aufstellung der beantragten Kosten übermitteln. Weiters dürfen wir Ihnen die Beilage zur Einkommensteuererklärung 2013 und das Ergänzungsersuchen…
…II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Formblatt Beih 1 beantragte der Beschwerdeführer am 11. August 2014 die Zuerkennung der Familienbeihilfe für seine Tochter ***K1***, geboren am ***2***…
…was verneint worden ist. Da ich also gar keine Möglichkeit hatte innerhalb des Zeitraumes bis zu meiner Antragstellung von der rückwirkend normierten Antragsfrist Kenntnis zu erlangen, beantrage ich, diese Fristenregel auf meinen Fall nicht anzuwenden.“ Die Beschwerde wurde mit Vorlagebericht vom 27.1.2017 dem…
…Hauptwohnsitz an. In der am 7. Jänner 2010 eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2008 wies der Bf unter der Kennzahl 359 (Pensionseinkünfte von denen kein Lohnsteuerabzug erfolgt ist) 24.966,80 € aus. Daneben beantragte er den Alleinverdienerabsetzbetrag. In einem Schreiben an das Finanzamt vom…
…selbständige Erwerbstätige gemeldet war (keine Beitragszahlung erfolgt). Ab 1/2014 ist sie als Arbeiterin tätig. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass laut Abfrage beim Zentralen Melderegister Österreich (Abfrage am 19.5.2020) der Zuzug der Bf aus dem EU-Raum nach Österreich ebenso wie ihre…
…Behinderung des Kindes ... unbillig wäre. In einem wird mit Rücksicht auf die gegenständliche Beschwerde gegen den (Rückforderungs)Bescheid vom 4.5.2018 beantragt, keine Anrechnung des (Rückforderungs)Betrages von EUR 2.559,50 auf die fälligen oder fällig werdenden Familienbeihilfen (einschließlich Kinderabsetzbeträgen) gemäß § 26 Abs…
…das Bundesfinanzgericht vom 18. April 2019 hielt die Beschwerdeführerin ihr Beschwerdebegehren aufrecht und führte aus, dass ihr Ehemann in Serbien lebe und über kein eigenes Einkommen verfüge. Beigelegt war eine „Unterhaltserklärung für das Kalenderjahr 2017“, welche von der serbischen Steuerbehörde am 24. September 2018 bestätigt…
…auch kein offenes Rechtsmittelverfahren betreffend die Vorauszahlungen für das Jahr 2010 vor. Eine Herabsetzung der Vorauszahlungen für das Jahr 2010 und Folgejahre war daher aufgrund der angeführten Bestimmung nicht möglich. Abgesehen davon hat der Bf gar nicht konkretisiert, in wechem Ausmaß er eine Herabsetzung beantragt…
…11.2008 wurde eine Beilage zur Einkommensteuererklärung 2006 nachgereicht, in der ausgeführt wurde: „Herr Fa hat seinen Wohnsitz in Deutschland mit Zuzug nach Österreich am 30.9.2005 aufgegeben und hat fortan seinen einzigen Wohnsitz in Österreich. Damit ist Österreich als Ansässigkeitsstaat iSd Doppelbesteuerungsabkommens Österreich…
…Da gem. Art. 11 DBA-BRD das Besteuerungsrecht an Zinseinkünften dem Ansässigkeitsstaat des Empfängers zusteht und dem Quellenstaat kein Besteuerungsrecht eingeräumt wurde, ist die einbehaltene Zinsabschlagsteuer nicht anrechenbar. Der dritte Betrag von 235,00 € betrifft die Einnahmen aus Guthaben und Einlagen bei der Sparkasse…
…StB1***, innerhalb von der belangten Behörde verlängerter Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht und wurde die ersatzlose Aufhebung der angefochtenen Bescheide beantragt. Begründend wurde dazu zusammengefasst wie folgt ausgeführt: Für Gewinnausschüttungen der ***X*** GmbH bestehe kein österreichisches Besteuerungsrecht gemäß Artikel 4 iVm Artikel 10 DBA Spanien, da der…
…Einkünften nicht zur Anwendung. Auf § 124b Z 53 EStG 1988 ging die BVE nicht ein. Der Bf. beantragte daraufhin mit 1. August 2018 die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht, die Entscheidung durch den Senat und die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung. Diesem Vorlageantrag kam das…
…verneint worden sei. Da der Bf. zum Zeitpunkt der Antragstellung daher keine Möglichkeit gehabt habe, von der sechs Monate Frist Kenntnis zu erlangen, beantrage er in seinem Fall die Gewährung einer Ausnahme von der Regel. Am 30. Jänner 2017 legte das Bundesministerium für Finanzen die…
…keine eindeutige Vorgehensweise dazu vorgebe. Es werde weiterhin der Rechtsstandpunkt vertreten, dass die Beurteilung der steuerlichen Mehrbelastung ausschließlich nach österreichischem Recht – ohne Anwendung ausländischen Steuerrechts – vorzunehmen ist. Dafür würden auch verfassungsrechtliche Überlegungen sprechen. Maßgebend für die Gewährung der Zuzugsbegünstigung sei daher, dass durch den Zuzug…
…Noch vor dem Zuzug sei Ernst & Young mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden. Auf Grund der zitierten VwGH-Judikatur habe dieser Steuerberater dem Antragsteller im Gutachten vom 30. Mai 1997 zugesichert, dass seine Beteiligung an der liechtensteinischen T-AG keine einkommensteuerrelevanten Auswirkungen in Österreich…