…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da der Entscheidung keine derartige Rechtsfrage zu Grunde liegt, ist eine Revision unzulässig. Wien, am 27…
…Pkw, geben diese schon aus diesem Grund einen tauglichen Wiederaufnahmegrund nicht ab. Hinzu kommt Folgendes: Diese mit dem eigenen Pkw des Bf. zurückgelegten Fahrleistungen haben, auch unter der nicht nachgewiesenen Annahme, dass ihnen Fahrten des Bf. zugrunde liegen, kein Ausmaß in einer solchen Höhe, dass…
…Abs. 1 lit a bis c vorliegt und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Keine Wiederaufnahmegründe liegen vor bei neuen Erkenntnissen in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig…
…lit. a bis c BAO vorliegt und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Keine Wiederaufnahmegründe liegen bei neuen Erkenntnissen in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen vor, gleichgültig, ob…
…sei keine neue Tatsache im Sinne des § 303 BAO. 5. Die Beschwerde vom 05.12.2018 richtet sich u.a. gegen den Bescheid über die Abweisung des Antrages gemäß § 303 Abs. 1 BAO. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stütze sich nicht auf den Wiederaufnahmegrund…
…führte zur Begründung aus: Beschwerde Wiederaufnahmebescheid Einkommensteuer 2006: Der Bf. legte dar, dass keine Wiederaufnahmegründe im Bescheid angeführt worden seien und solche auch nicht vorlägen. Zur Verjährung führte der Bf. aus, dass der Abgabenanspruch betreffend die Einkommensteuer für das Jahr 2006 mit Ablauf des Jahres…
…richtig. Über die gegenständlich geltend gemachten Fahrtspesen wurde bereits mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 30.6.2015, RV/5100819/2013, entschieden, wobei der damalige Wissensstand dem heute vorliegenden entspricht. Es liegt daher kein Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO vor. Zu Spruchpunkt II…
…vorgelegten Anlagenverzeichnis ausreichend gewesen, da die Namen der Geigen auf deren Alter schließen ließen. Es liege daher mangels neuer Erkenntnisse kein Wiederaufnahmegrund vor. Das Finanzamt legte dem damaligen unabhängigen Finanzsenat die Berufung vor, wobei einerseits ausgeführt wird "Bezug Amtswegige Wiederaufnahme E 2005 gem § 303 Abs…
…Jänner 2024, Ihre Steuernummer: ***BF1StNr1*** Die Beschwerde vom 10.10.2023 gegen den Bescheid vom 09.10.2023 wird als unbegründet abgewiesen. Begründung: Es liegt kein Wiederaufnahmsgrund vor. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens war abzuweisen, da bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das…
…anzusehen sind. Es wurde im Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens somit kein Wiederaufnahmegrund gem. § 303 Abs. 1 lit. b BAO genannt. Der Bf. hat es auch im Beschwerdeverfahren unterlassen, weitere Nachweise zum fehlenden Wiederaufnahmegrund - wie es die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid und in der…
…Behörde, die Aufwendungen seien bei der ursprünglichen Bescheiderlassung bekannt gewesen und auch nicht neu hervorgekommen. Es läge kein Wiederaufnahmegrund vor. In der dagegen eingebrachten Beschwerde bringt der Bf. vor, es läge ein Wiederaufnahmegrund vor. Erst durch die Beratung durch die Arbeiterkammer sei ihm bekannt geworden…
…4.2025 wurde die Beschwerde gegen die Abweisungsbescheide auf Wiederaufnahme der Einkommensteuer 2020 - 2022 vom 5.2.2025 abgewiesen. Begründend wurde zusammengefasst von der Abgabenbehörde ausgeführt, dass keine Wiederaufnahmegründe vorliegen würden, wie zB etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig…
…ist (VwGH 19.12.1984, 82/16/0067n; Ritz, BAO5, § 303 Tz 5). Der Wiederaufnahmewerber ist behauptungs- und beweispflichtig für das Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes (Ritz, BAO5, § 303 Tz 55). Die Beschwerdeführerin wurde gemäß § 148a StGB zu einer Freiheitsstrafe und zur streitgegenständlichen Schadenersatzzahlung verurteilt. Der Antrag…
…5.1998, 93/14/0233), Mangel der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (VwGH 18.1.1989, 88/13/0075, 88/13/0077), für die Bewertung von Wirtschaftsgütern oder für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Anlagevermögen maßgebende Umstände. Keine Wiederaufnahmegründe (keine Tatsachen) sind insb (s Ritz, BAO, 6. Aufl…
…wiederaufgenommen werden könne, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Keine Wiederaufnahmegründe seien laut BAO Handbuch Ritz § 303 Tz…
…der Rechtsmittelfrist gegen die Erstbescheid zulässig sei und das Begehren des Bf. nach Eintritt der Rechtskraft keinen Wiederaufnahmegrund darstelle. Mangels Vorliegens neuer Tatsachen sei der Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid kein Erfolg beschieden. Der Bf. stellte fristgerecht den Antrag auf Vorlage seiner Beschwerde gegen die Bescheide…
…Reserven ). Beweismittel: im Akt Stellungnahme: Antrag auf Wiederaufnahme war abzuweisen, weil kein Wiederaufnahmegrund gegeben ist. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Im Jahr 2014 hat der Bf ein landwirtschaftliches Grundstück, das sich zum Zeitpunkt des Verkaufes schon mehr als sieben Jahren im Betriebsvermögen seines land- und…
…bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Rechtliche Erwägungen Strittig ist, ob ein Wiederaufnahmegrund vorliegt. Zu prüfen ist daher…
…Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 05.08.2015 abgewiesen, weil weder ein Vorfragentatbestand vorliegt, noch Parteienidentität zwischen dem gegenständlichen Verfahren und dem zitierten Verfahren vor den Verwaltungsgerichtshof besteht und daher kein Wiederaufnahmegrund im Sinne des Sinne des § 303 Abs. 1 lit c BAO vorliegt…
…betreffend Einkommensteuer 2016 enthält keine weitere Begründung zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Lediglich auf den Seite 4f. des angefochtenen Bescheides sind nähere zahlenmäßige Angaben zum neu eingespielten Lohnzettel angeführt (vgl. BFG 07.10.2020, RV/2100606/2020). Die fehlende Angabe der Wiederaufnahmsgründe in der Begründung des…