…Gesetz (insb § 33 Abs 3a EStG) sieht nämlich auch keine Möglichkeit vor, den Anspruch der Frau des Bf als Kindesmutter auf den FaBo + an ihren (Ehe-)Partner "abzutreten". Wie bereits oben dargestellt, ist laut Gesetz in den Monaten, in denen ein UAB zusteht, eine Berücksichtigung…
…dass dem Bf ein Antragsrecht bezüglich eines Fabo+ für die Töchter seiner Gattin nur für Monate zustehen konnte, für welche dem unterhaltspflichtigen Kindesvater kein UAB zustand. Wie festgestellt, kam Letzterer im Jänner und Februar 2022 seinen Unterhaltsverpflichtungen zur Gänze nach bzw leistete vom März - Juni…
…ergab sich keine Veranlassung für Zweifel an der Beweiskraft der angeführten Urkunden. Auch gibt es keine Hinweise darauf, dass die Unterhaltsvereinbarung vom 25.April 2022 nicht zeitgerecht umgesetzt wurde. Im ANV-Verfahren 2022 des Kindesvaters wurde als Ergebnis des durchgeführten Rechtsmittelverfahrens ein Unterhaltsabsetzbetrag (UAB) von…
…Steht für ein Kind im jeweiligen Monat kein Unterhaltsabsetzbetrag zu, sind der Familienbeihilfeberechtigte und dessen (Ehe)Partner anspruchsberechtigt (lit a). Steht für das Kind ein Unterhaltsabsetzbetrag zu, so sind der Familienbeihilfeberechtigte und der Steuerpflichtige dem für das Kind der Unterhaltsabsetzbetrag (UAB) zusteht anspruchsberechtigt (lit b…
…vorbringt, dass Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen auch dann vorliegen, wenn kein KIB und auch kein UAB zusteht wie beispielsweise bei haushalts- und nicht-haushaltszugehörigen Kindern die sich ständig im EU-Ausland aufhalten, ist darauf zu verweisen, dass sich diese Ausführungen auf minderjährige Kinder außerhalb des…
…Dezember) Somit ist für einen Monat für ein Kind kein UAB zu berücksichtigen, da der Unterhalt nicht zur Gänze bezahlt worden ist. Die Darstellung des Finanzamtes ist somit korrekt. UAB Kind 1: 8 Monate à 43,80 UAB Kind 2: 9 Monate à 29,20…
…Ehe-)Partner keine Familienbeihilfe gewährt wird (siehe dazu auch EB zum "Familienbesteuerungspaket" 1993, ÖStZ 1992, 146; ebenso BFG 18.12.2018, RV/7100925/2016 mwN; Kanduth-Kristen in Jakom, EStG, 15. Aufl, 2022, § 33, Rz 76 mwN). Die Tatbestandsvoraussetzungen für die Berücksichtigung des UAB waren…
…520 € | 63,6% | voller UAB für 4 Kinder | 1.986 € | 63,6% | 1.263 € Zu beachten sei in dieser Berechnung, dass das vierte Kind Kind4, geboren am 44.4.4444 nicht berücksichtigt sei, weil kein Zahlungsnachweis vorliege…
…Familienbonus Plus ist in der Veranlagung entsprechend der Antragstellung durch den Steuerpflichtigen wie folgt zu berücksichtigen: Für ein Kind, für das im jeweiligen Monat kein Unterhaltsabsetzbetrag nach Abs. 4 Z 3 zusteht: Beim Familienbeihilfenberechtigten oder dessen (Ehe-)Partner der nach Z 1 oder Z 2…
…Die Berücksichtigung des Familienbonus Plus erfolgte nicht, da keine Erklärung durch die Bf abgegeben worden war und daher nicht überprüft werden konnte, ob der Arbeitgeber diesen zu Recht berücksichtigt hatte. Dagegen wurde sodann von der Bf fristgerecht Beschwerde eingebracht und gleichzeitig die Berücksichtigung des halben…
…Litdana UAB"). Der EuGH stützt seine Rechtsprechung auf den allgemeinen Grundsatz, dass sich niemand rechtsmissbräuchlich oder betrügerisch auf im Rechtssystem der Union vorgesehene Rechte berufen darf (EuGH 18.12.2014, C-131/13 "Italmoda"). Für die Beurteilung des Mehrwertsteuerbetruges im Sinne der Rechtsprechung ist kein…
…jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. (3a) Für ein Kind, für das Familienbeihilfe…
…3. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 12. Dezember 2025 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab, da der Beschwerdeführer auf die beiden Ergänzungsersuchen des Finanzamtes nicht reagiert habe und keine entsprechenden Nachweise vorgelegen seien. 4. Mit Schreiben vom 12. Jänner 2026 wies der Beschwerdeführer darauf hin…
…Übermittelt. Im Antwortschreiben vom 8. Juli 2020 gab der zuständige Amtsvertreter diesbezüglich Folgendes bekannt: < UAB: Auf die Ergänzungsersuchen vom 28.1.2019 bzw. 28.2.2019 samt Antwortschreiben werde hingewiesen. Die nun dem BFG übermittelte Vorhaltsbeantwortung würde keine neuen Sachverhaltselemente bzw. Beweismittel beinhalten. <…
…Belastung zu berücksichtigen (vgl. VwGH 31.1.2002, 96/15/0261). Ein Unterhaltsabsetzbetrag steht somit für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die an den Beschwerdeführer oder an Dritte keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, nicht zu (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG 12.EG…
…ausgestellten Registrierkassenbelege sind Kleinbetragsrechnungen gemäß § 11 Abs. 6 UStG 1994. Es liegt abseits einer Schätzung in Höhe von 0,5% des auf den Indoor-Freizeitpark entfallenden Umsatzes keine Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens vor. Die Bf. hat sich unmittelbar auf Art. 203 der Richtlinie 2006/112/EG…
…Erwägung zu ziehen. Unter Bedachtnahme auf die Formulierung "… legen wird namens und im Auftrag unserer Mandantin gegen den oben genannten Bescheid vom 28.05.2015 Beschwerde ein…" kann nach Überzeugung des Bundesfinanzgerichtes dem Zollamt unter den aufgezeigten Umständen kein berechtigter Vorwurf gemacht werden…
…ist für den DG weder vorgesehen noch möglich, da der Unterhaltszahler sowohl den UAB als auch den Fabo+ erst nach Ablauf des Kalenderjahres in der ANV-Erklärung beantragen kann. Die Berücksichtigung eines Fabo+ durch den DG entfaltet keine Bindungswirkung für die Abgabenbehörde. Zur Vermeidung bzw…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf) ist geschieden und bezog im Streitjahr 2020 Diensteinkünfte. Im Einkommensteuerbescheid 2020 vom 8.7.2021 versagte das Finanzamt die Zuerkennung des beantragten Unterhaltsabsetzbetrages (UAB) sowie des halben Familienbonus Plus für seine Tochter ***L***…
…oder dessen (Ehe) Partner bzw. der Steuerpflichtige dem für das Kind der UAB zusteht wie folgt in Anspruch nehmen (ErlRV BlgNR XXVI. GB 10): - Entweder einer der beiden beansprucht den vollen Familienbonus Plus; in diesem Fall steht dem anderen kein Familienbonus Plus zu; oder - beide…