…die dazu führen, dass der Strafbetrag nicht fristgerecht auf dem Konto der Behörde einlangt, gehen zu seinen Lasten, und zwar auch dann, wenn ihn daran kein Verschulden trifft. Auch die mit der Überweisung allenfalls verbundenen Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Wer diese Kosten und…
…Da die für das gegenständliche Verfahren richtige Identifikationsnummer offenkundig nicht angegeben worden sei, scheine der Betrag auch nicht fristgerecht auf dem gegenständlichen Konto auf. Es sei demnach keine den gesetzlichen Bestimmungen nach durchgeführte Einzahlung des Strafbetrages vorgelegen, weshalb das Strafverfahren einzuleiten gewesen sei. Im Zuge…
…werden. Bei der Strafbemessung wurde auch berücksichtigt, dass Ihnen zur Tatzeit der Umstand der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit als Milderungsgrund nicht mehr zugutekommt. Betreffend Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten sind dem Amt keine Umstände bekannt, die annehmen ließen, dass Sie durch die verhängte Strafe in…
…worden, mit dem keine entsprechende Vereinbarung geschlossen worden sei. Von der Beschwerdeführerin sei auch nicht aufgeklärt worden, weshalb diese Zahlung an Hrn. F erfolgt sei. In der Vorhaltsbeanwortung vom 17. April 2012 hätte die Beschwerdeführerin dazu lediglich ausgeführt, dass diese Vorgehensweise "nicht unüblich" sei. Im…
…gutgeschrieben werden. Die Anführung der automationsunterstützt lesbaren Identifikationsnummer gewährleistet die Zuordnung des Strafbetrages zur betreffenden Anonymverfügung und ist ein unabdingbares Erfordernis einer fristgerechten Einzahlung; Gleiches gilt für das fristgerechte Einlangen des Betrags auf dem Überweisungskonto. Da es sich bei der Geldstrafe um eine Bringschuld handelt…
…Verwaltungsverfahren (2013) § 27 VwGVG Anm 5 das Verwaltungsgericht Fälle der inhaltlichen Rechtswidrigkeit grundsätzlich auch von Amts wegen aufzugreifen. Aus dem einleitenden Halbsatz des § 27 VwGVG sei keine uneingeschränkte Bindung an den Inhalt der Rechtsrüge der Beschwerde abzuleiten, vielmehr sei eine inhaltliche Rechtswidrigkeit grundsätzlich amtswegig wahrzunehmen…
…der Strafbemessung war auch zu berücksichtigen, dass Ihnen der Umstand der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit nach dem Wiener Parkometergesetz als Milderungsgrund nicht mehr zu Gute kommt. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Ihren Gunsten nicht angenommen werden, da für eine solche Annahme nach der Aktenlage kein Anhaltspunkt besteht…
…der Strafbemessung wurde auch berücksichtigt, dass Ihnen zur Tatzeit der Umstand der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit, betreffend das Wr. Parkometergesetz, als Milderungsgrund nicht mehr zu Gute kommt. Betreffend Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten sind dem Amt keine Umstände bekannt, die annehmen ließen, dass Sie durch…
…gutgeschrieben werden. Die Anführung der automationsunterstützt lesbaren Identifikationsnummer gewährleistet die Zuordnung des Strafbetrages zur betreffenden Anonymverfügung und ist ein unabdingbares Erfordernis einer fristgerechten Einzahlung; Gleiches gilt für das fristgerechte Einlangen des Betrags auf dem Überweisungskonto. Da es sich bei der Geldstrafe um eine Bringschuld handelt…
…einlangt. Die Anführung der automationsunterstützt lesbaren Identifikationsnummer gewährleistet die Zuordnung des Strafbetrages zur betreffenden Organstrafverfügung und ist ein unabdingbares Erfordernis einer fristgerechten Einzahlung. Gleiches gilt für das fristgerechte Einlangen des Betrages auf dem Überweisungskonto. Da es sich bei der Geldstrafe um eine Bringschuld handelt, gehen…
…2 BWG entbunden. Datiert mit 16.10.2017 übermittelte der Prüfer der steuerlichen Vertretung einen Vorhalt bezugnehmend auf die Kontenregisterabfrage, mit dem Ersuchen, bekanntzugeben, wem das Konto gehört (a), die Bankkonten ab 01.01.2011 bis dato für den Kontoinhaber und Zeichnungsberechtigten It. Abfrage offenzulegen…
…Da somit in der Antragsbegründung der Abgabenbehörde tatsächlich keine Angaben des A dargelegt sind, die bezweifelt werden, geschweige denn, dass diese Zweifel unter Darstellung der den Angaben des Pflichtigen entgegenstehenden Tatsachen entsprechend begründet wurden, und somit - in logischer Konsequenz - auch nicht dargelegt werden konnte, ob…
…Abgabepflichtigen zu suchen; diese sind von der Abgabenbehörde zu nennen. Die Bewilligung eines Auskunftsverlangens ist weiters auch unzulässig, wenn dessen Begründung nicht zu entnehmen ist, aus welchen Gründen zu erwarten ist, dass die Auskunft zu dem Konto geeignet ist, die Zweifel aufzuklären. Mit der Auskunft…
…Bareinzahlungen auf dem Konto **R** lässt sich aus diesen Mitteln nach Würdigung des Gerichts nicht erklären. Weiter finden sich in der Aufstellung etwa auch keine Mittelabflüsse für die Lebenserhaltungskosten des Beschwerdeführers bzw seiner Familie dargestellt. Im Gegensatz zum Vorbringen des Beschwerdeführers, geht das Gericht sehr…
…Bareinzahlungen auf dem Konto **X** lässt sich aus diesen Mitteln nach Würdigung des Gerichts nicht erklären. Weiter finden sich in der Aufstellung etwa auch keine Mittelabflüsse für die Lebenserhaltungskosten des Beschwerdeführers bzw seiner Familie dargestellt. Im Gegensatz zum Vorbringen des Beschwerdeführers, geht das Gericht sehr…
…Bareinzahlung/Behebung in Höhe von € 180.000,00 wurde dem Abgabepflichtigen vorgehalten, dass laut internen Abfragen in den Datenbanken der Abgabenbehörde weder bei Frau ***4*** noch bei Herrn ***1*** Schenkungsmeldungen abgegeben wurden. Vom Prüfungsorgan wurde keine Schenkungsmeldung angenommen und auch die Übernahme nicht bestätigt…
…05.2008 ergebe sich, dass diesem keine Einkünfte zugeflossen seien, auch nicht über Offshore-Gesellschaften (vgl. Gegenäußerung 31.07.2014, Beschwerdeverfahren und BVE Teil 3, 1032). Aus einem Treffen des Betriebsprüfers mit der Steuerfahndung ergebe sich, dass die Offshore-Gesellschaften nicht dem Bf. zuzurechnen seien.…
…dass es sich um eine Sitz-, Domizilgesellschaft nach liechtensteinschem Recht handelt (siehe unter Kredit-Empfehlung; Tätigkeit, Zahlungserfahrungen usw.). Die o.a, Anstalt hätte auch kein eigenes Personal. Weiters falle auf, dass offensichtlich gerade zu dem Zeitpunkt (6.3.1996, sowohl eine Namensänderung als auch eine…
…habe, angesehen hat, ist diese, an deren Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 UStG 1994 wohl keine Zweifel bestehen, als Leistungsempfängerin der Vermittlungsleistungen des Bf. zu qualifizieren. Dieser Umstand findet auch darin seine Bestätigung, dass die vom Bf. vorgelegten Rechnungen vom 2. und 21. August 2012…
…warum es nicht zur einer Anhörung gekommen ist. Auch die antragstellende Behörde hat diesbezüglich nichts vorgebracht. Nachdem der Antrag keine Beurteilung der erforderlichen Wahrung des rechtlichen Gehörs zulässt bzw. der Nachweis betreffend die Wahrung des Parteiengehörs fehlt, konnte das Auskunftsverlangen nicht bewilligt werden.  …