…die Tochter T nicht dauernd außerstande war bzw. ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, weshalb im Streitjahr 2013 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestand, welcher jedoch seinerseits die Voraussetzung für die Gewährung des Kinderabsetzbetrages sowie des Pauschbetrages gem. § 35 Abs. 3 EStG darstellte. Es ist…
…u.a. erfassten Monate September 2007 bis Dezember 2008 das Hindernis der Verjährung entgegen. Die Bf bringt in diesem Zusammenhang vor, für den Ansatz der 10-jährigen Verjährungsfrist bestehe kein Raum, sie habe nicht Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag hinterzogen. Sie sei subjektiv immer davon ausgegangen, dass…
…des Finanzamtes Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag rückzufordern bzw. nicht zu gewähren sind. Arbeitslosigkeit nicht mit Erwerbstätigkeit gleichzusetzen Gemäß § 3 Abs. 4 FLAG 1967 haben Personen, denen der Status des subsidiär Schutzberechtigten nach dem Asylgesetz 2005 zuerkannt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie keine Leistungen aus der…
…des Bezuges der Familienbeihilfe genügt. Auch wenn die Beschwerdeführerin kein Verschulden am unrechtmäßigen Bezug der Familienbeihilfe trifft, hindert dies daher nicht die Rückforderung der zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfe. Zudem stehen auch die Mitteilungen über den Bezug von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag einer Rückforderung (§ 26 FLAG 1967…
…gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen…
…und ihrem Ehegatten vom Finanzamt mitgeteilt wurde, bei der Familienbeihilfe trete durch die Heirat keine Änderung ein. Dafür spricht, dass das Finanzamt tatsächlich weiterhin Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag ausgezahlt hat. Rechtsgrundlagen Die maßgebenden Bestimmungen des FLAG 1967 (in der für den Beschwerdezeitraum wesentlichen Fassung) lauten: § 6…
…dem hier relevanten Rückforderungszeitraum nach Deutschland übersiedelte und folglich kein österreichischer Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt hierzulande mehr bestanden hat. Die Rückforderung der, der Bf. für ihre drei zuvor genannten Kinder bereits gewährten Familienbeihilfe inklusive der Kinderabsetzbeträge erfolgte folglich für die hier relevanten Monate Jänner und…
…3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) auch für den zu Unrecht bezogenen Kinderabsetzbetrag. Die im § 26 FLAG 1967 geregelte Rückzahlungsverpflichtung ist so weitgehend, dass sie auf subjektive Momente wie Verschulden und Gutgläubigkeit keine Rücksicht nimmt und die von der Finanzverwaltung zu Unrecht ausbezahlten Familienbeihilfenbeträge auch dann…
…gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen…
…bereits gewährte Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum August 2009 bis September 2010, in Höhe von insgesamt 3.260,80 € zurück. Begründend führt die Abgabenbehörde in dieser Entscheidung aus, dass der Bf. abverlangte Unterlagen nicht beigebracht hätte und folglich keine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug…
…gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen…
…die Tochter der Beschwerdeführerin den freiwilligen Präsenzdienst geleistet hat, keine Berufsausbildung iSd § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 vor. Die Rückforderung der Familienbeihilfe, des Kinderabsetzbetrages und der anteiligen Geschwisterstaffel für die Monate Jänner 2024 bis Juli 2024 erfolgte daher zu Recht. Gemäß § 8 Abs…
…gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen…
…zu Kenntnis gebracht. Es erfolgte keine Gegendarstellung der Bf. zum geschilderten Sachverhalt. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin (Bf.) bezog als Kindesmutter bis inklusive Juni 2024 die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag für ihre beiden minderjährigen Kinder ***1*** geb. ***5*** und ***2*** geb…
…gemeinsamen Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen…
…Auszahlung mit der Familienbeihilfe ein Kinderabsetzbetrag von monatlich 58,40 Euro (ab 2023: € 61,80) für jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Es…
…vom 16.10.2024 forderte die belangte Behörde Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für A*** und Familienbeihilfe (Geschwisterstaffel) für B*** für den Zeitraum September 2023 bis Juni 2024 zurück, da für Kinder, die sich ständig in einem Drittstaat aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. In der rechtzeitig…
…Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum 05/2019 bis 05/2024 in Gesamthöhe von EUR 11.999,30 zurückgefordert, da gemäß Artikel X Abschnitt 26 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation (kurz: Amtssitzabkommen IAEO) keine…
…des § 5 Abs. 1 FLAG 1967 nicht mehr angewendet werden und fällt deshalb die Familienbeihilfe zur Gänze weg, steht auch kein Kinderabsetzbetrag mehr zu. Die Rückforderung umfasst damit sowohl die Familienbeihilfe als auch den Kinderabsetzbetrag. Gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 hat derjenige, der Familienbeihilfe…
…einen Teil dieses Zeitraums kein Anspruch bestanden hat. Rückzahlung zu Unrecht bezogener Familienleistungen Aus § 26 Abs. 1 FLAG 1967 und § 33 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich eine objektive Rückzahlungspflicht desjenigen, der Familienbeihilfe (allenfalls in Form einer Ausgleichszahlung / Differenzzahlung) und Kinderabsetzbetrag zu Unrecht bezogen hat…