…VwGH 23.01.2019, Ro 2016/13/0010, mwN.). Demgegenüber handelt es sich nach der Judikatur bei einem Gut, das sich von einem handelsüblichen Gebrauchsgegenstand nicht unterscheidet und für jedermann nutzbar ist, um kein Hilfsmittel gem. § 34 Abs. 6 EStG 1988 und § 4 der Verordnung…
…nach der VO über außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen. Lt. ständiger Rechtsprechung sind Hilfsmittel im oa Sinne Einrichtungsgegenstände, die auch oder ausschließlich für Behinderte konzipiert sind (wie ua Krankenbetten mit Hydraulikanlage) – ein Gut ist dann kein Hilfsmittel mehr, wenn es sich von einem handelsüblichen Gebrauchsgegenstand nicht unterscheidet…
…ergingen am 25.3.2019. Hinsichtlich der strittigen außergewöhnlichen Belastungen wurde ausgeführt: "Ein PC (Computerkauf + EDV-Service) als normaler Gebrauchsgegenstand, der für jedermann nutzbar ist, stellt kein Hilfsmittel iSd VO dar. Lediglich behindertenspezifische Adaptierungen und Zusatzfunktionen können als Behindertenhilfsmittel angesehen werden. Die beantragten Kosten iHv…
…des Versicherungssteuergesetzes 1953 nachzuweisen. (2) Bei einem Gehbehinderten mit einer mindestens 50%igen Erwerbsminderung, der über kein eigenes Kraftfahrzeug verfügt, sind die Aufwendungen für Taxifahrten bis zu einem Betrag von monatlich 153 Euro zu berücksichtigen. § 4. Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät…
…Hörgeräte, Prothesen, udg). Der Begriff kann iSd § 154 ASVG verwendet werden. Um kein Hilfsmittel handelt es sich in der Regel bei einem Gut, das sich von einem handelsüblichen Gebrauchsgegenstand nicht mehr unterscheidet und für jedermann einsetzbar ist (vgl. Jakom/Baldauf EStG, 2014, § 35 Rz 25…
…vgl Jakom/Vock, EStG9 [2016], § 35 Rz 25). Um kein Hilfsmittel handelt es sich hingegen idR bei einem Gut, das sich von einem handelsüblichen Gebrauchs-gegenstand nicht mehr unterscheidet und für jedermann nutzbar ist, es sei denn, dass es behinderungsspezifisch einsetzbar ist (Jakom/Vock, EStG9 …
…vgl Jakom/Vock, EStG9 [2016], § 35 Rz 25). Um kein Hilfsmittel handelt es sich hingegen idR bei einem Gut, das sich von einem handelsüblichen Gebrauchsgegenstand nicht mehr unterscheidet und für jedermann nutzbar ist, es sei denn, dass es behinderungsspezifisch einsetzbar ist (Jakom/Vock, EStG9 [2016…
…Jakom/Vock, EStG13 [2020], § 35 Rz 25). Um kein Hilfsmittel handelt es sich idR bei einem Gut, das sich von einem handelsüblichen Gebrauchsgegenstand nicht unterscheidet und für jedermann nutzbar ist, es sei denn, dass es behinderungsspezifisch einsetzbar ist. Dem Vorbringen des BF, wonach es sich…
…2011/15/0145), sinngemäß aus, dass die in § 4 der VO angesprochenen Hilfsmittel grundsätzlich nur einen geringen Verkehrswert haben und somit kein Raum besteht für die Anwendung der Gegenwerttheorie. Nach dem Zweck des § 34 EStG 1988 liegen als ag Belastung anzuerkennende Aufwendungen iSd § 4 VO…
…vgl Jakom/Vock, EStG9 [2016], § 35 Rz 25). Um kein Hilfsmittel handelt es sich hingegen idR bei einem Gut, das sich von einem handelsüblichen Gebrauchsgegenstand nicht mehr unterscheidet und für jedermann nutzbar ist, es sei denn, dass es behinderungsspezifisch einsetzbar ist (Jakom/Vock, EStG9 [2016…
…des Lattenrostes ist bei einer Vielzahl von handelsüblichen Betten/Lattenrosten bereits vorhanden und kann daher nicht als Pflegebett angesehen werden. Ebenso liegen bei dem beantragten Dusch-WC keine behindertenspezifischen Vorrichtungen vor, sodass diese ebenfalls nicht als Hilfsmittel berücksichtigt werden konnten." Im Vorlageantrag hat der Bf…
…die Fernbedienung für die elektrischen Plissees stelle kein Hilfsmittel iSd § 4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen dar, weil derartige Plissees auch von kleinen Menschen oder Menschen im Rollstuhl bedient werden könnten, wird keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Erkenntnisses aufgezeigt. Soweit sich die…
…die Fernbedienung für die elektrischen Plissees stelle kein Hilfsmittel iSd § 4 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen dar, weil derartige Plissees auch von kleinen Menschen oder Menschen im Rollstuhl bedient werden könnten, wird keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Erkenntnisses aufgezeigt. Soweit sich die…
…verstanden werden, durch deren Anschaffung oder Herstellung kein entsprechender Gegenwert erlangt wird, da die allgemeinen Voraussetzungen für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung durch die gegenständliche Verordnung nicht in einer vom Gesetz abweichenden Weise eingeschränkt werden können. § 4 leg cit erfasst somit nur solche Hilfsmittel, die…
…Rechnung eine Omni Metabolic Kombi, ein Schrittzähler inkl. Tagebuch und ein Charantea Momordica - loser Tee gekauft. Das Finanzamt verneinte mangels ärztlicher Verschreibung die Zwangsläufigkeit der Nahrungsergänzungsmittel. Ein Schrittzähler sei kein Hilfsmittel iSd § 4 der VO. Er gehöre zu den handelsüblichen Gebrauchsgegenständen, die auch von Menschen…
…25), zum Beispiel ein speziell auf die Bedürfnisse eines Rollstuhlfahrers zugeschnittenes Therapiefahrrad (UFS 18.7.13, RV/0274-F/12). Um kein Hilfsmittel handelt es sich hingegen bei einem Gut, das sich von einem handelsüblichen Gebrauchsgegenstand nicht unterscheidet und für jedermann nutzbar ist, zB ein…
…kein Hilfsmittel im Sinne des § 4 der Verordnung, mag auch ein Automatikgetriebe oder die Bauweise als Kombi im gegenständlichen Fall zweckdienlich sein. Sehr wohl als Hilfsmittel im Sinne der Verordnung anzuerkennen sind jedoch die Sprachsoftware sowie das Duschgitter und die Rampe. Bücher hingegen sind keine…
…neue Matratze aufgrund meiner Beeinträchtigung; Kosten 475 €"; Anhänge waren allerdings keine vorhanden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 30.10.2018 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab, da es sich bei einer Matratze um kein "Hilfsmittel" iSd § 35 EStG 1988 handle. Auf die nähere Begründung…
…2018, § 35 Rz 25). Die Aufwendungen für diese Hilfsmittel dürfen nicht regelmäßig anfallen. Um kein Hilfsmittel handelt es sich hingegen idR bei einem Gut, das sich von einem handelsüblichen Gebrauchsgegenstand nicht mehr unterscheidet und für jedermann nutzbar ist, es sei denn, dass es behinderungsspezifisch einsetzbar…
…seien. Um kein Hilfsmittel handle es sich bei einem Wirtschaftsgut, das sich von einem handelsüblichen Gebrauchsgegenstand nicht unterscheide und für jedermann nutzbar sei. Die Errichtung eines Liftes, der das Erreichen mehrerer Stockwerke ermögliche, führe jedenfalls zu einem entsprechenden Gegenwert, durch dessen Errichtung keine Vermögensminderung, sondern…