…von der Bf. selbst angegeben, dass der Sohn die Lehre abgebrochen hat. Ab dem 01.12.2023 besteht für die Bf. überdies schon deshalb kein Familienbeihilfenanspruch für den Sohn mehr, weil dieser nicht mehr dem Haushalt der Bf. angehörte und die Bf. auch nicht den…
…uVorname.Bf.*** …0693 ab Sep. 2021 Begründung Dadurch das die dauernde Erwerbsunfähigkeit mit dem 28. Lebensjahr eingetreten ist, besteht kein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe. Die dauernde Erwerbsunfähigkeit hätte vor dem 25. Lebensjahr eintreten müssen. Der Erwachsenenvertreter des Bf. erhob (am 07.01.2025) Beschwerde…
…besteht gemäß den obigen Rechtsgrundlagen und -ausführungen (u.a. Erkenntnis vom 15.09.2025, RV/4100221/2025) auch aus diesem Grund kein Familienbeihilfenanspruch des Bf. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision…
…Kindern, die den Kontakt mit ihr verweigerten. Nach dem tatsächlich gegebenen Sachverhalt bestand kein gemeinsamer Haushalt mit den Kindern (und auch nicht mit dem Kindesvater) im beschwerdegegenständlichen Zeitraum. Eine nicht erfolgte Ummeldung der Bf. ist nicht entscheidend. Weiters ist für den Familienbeihilfenanspruch nicht entscheidend, ob…
…dass für verheiratete Kinder kein Familienbeihilfenanspruch besteht. VORLAGEANTRAG: Am 22.05.2024 brachte die Kindesmutter gegen die BVE einen Vorlageantrag ein. Sie ersuchte um Aufklärung ob die Tochter selbst anspruchsberechtigt sei. Dazu wird mitgeteilt, dass kein Antrag der Tochter im Familienbeihilfenakt aufliegt. Ob gegebenenfalls ein…
…27.12.2023 fristwahrend die Beschwerde. Das Kind sei Studentin, habe das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet und verfüge über kein eigenes Einkommen. ***3*** lebe in einer Wohngemeinschaft und ihr Lebensunterhalt werde vom Kindesvater und der Bf. gemeinsam bestritten. Mit 24.02.2024 reichte die…
…2023 bis Dezember 2024 abgewiesen. Für verheiratete oder geschiedene Kinder bestehe gemäß § 5 Abs 2 FLAG 1967 kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn der (frühere) Ehepartner Unterhalt zu leisten hat. Der Bf erhob gegen den Bescheid vom 27.02.2025 rechtzeitig Beschwerde. Es werde um Zuerkennung…
…aufhalte. Objektive Gesichtspunkte ließen erkennen, dass der Aufenthalt nicht nur vorübergehend währen werde, sodass schon ab dem Beginn des Studiums kein Familienbeihilfenanspruch bestehe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Beschwerde vom 2.2.2025, die die Bf. wie folgt begründete: Anspruch auf Familieneihilfe hätten, Personen…
…insges. ein Betrag von € 4.044,57 aufgewendet worden. Aus der Judikatur ergebe sich, dass als Alternative zur Haushaltszugehörigkeit das Gesetz einen Familienbeihilfenanspruch auch dann vorsehe, wenn der Antragsteller die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trage und das Kind bei niemandem sonst haushaltszugehörig sei…
…Arbeiter beschäftigt und durch die Tätigkeit fallen die Voraussetzungen für einen Bezug der Familienbeihilfe weg. Laut Sozialversicherungsabfrage war der Sohn ab 01.04.2022 nicht mehr an einer Lehrstelle beschäftigt und besuchte ab diesem Zeitpunkt auch keine Berufsschule. Somit war spruchgemäß zu entscheiden." Die Bf…
…eine Erwerbstätigkeit aufnimmt, sofern er keine Grundversorgungsleistungen bezieht, hingewiesen. Laut Sozialversicherungsdatenauszug vom 20.03.2025 ist der Bf. seit 02. September 2024 als Lehrling beschäftigt. Ein allfälliger Familienbeihilfenanspruch wird bei etwaiger Antragstellung ab September 2024 vom Finanzamt zu prüfen sein. Der Bf. ist seit ***9…
…auf eine etwaige Verlängerung der Studienzeit Auswirkungen haben. Mit 04.04.2022 begann der Sohn mit der Ableistung der Wehrpflicht, für welchen Zeitraum kein Familienbeihilfenanspruch besteht, und wofür ebenfalls zu Recht eine Rückforderung der Familienbeihilfe erfolgte. Zu verweisen ist auch auf die ständige Rechtsprechung des…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Sein Sohn habe im Zuge der Ummeldung der Familienbeihilfe angegeben, dass er bereits seit Ende April 2024 bei der Kindesmutter lebe…
…Rechtsprechung, wenn er zeitlich begrenzt ist (vgl. VwGH 26.01.2012, 2012/16/0008 unter Hinweis auf Kuprian, Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ausbildung eines Kindes in einem "Drittland", in UFS Journal 2011/10, 371). Lassen objektive Gesichtspunkte erkennen, dass ein Aufenthalt nicht nur vorübergehend währen wird…
…Kalenderjahr um den 15.000 € übersteigenden Betrag. Lt. dem vorgelegten Einkommensteuerbescheid 2023 Ihres Sohnes ***3*** beträgt das maßgebliche Einkommen € 28.774,32. Für das Jahr 2023 steht Ihnen für Ihren Sohn somit keine Familienbeihilfe zu. Die Rückforderung erfolgte zu Recht." Im Vorlageantrag vom…
…Die Bf. hat ausdrücklich klargestellt, dass der Zeitraum ab Juli 2021 bis September 2021 nicht Gegenstand der Beschwerde ist, zumal sie anerkenne dass für diesen Zeitraum kein Familienbeihilfenanspruch bestehe (vgl. Vorlageantrag vom 4.11.2023). Zu Spruchpunkt I. Rechtsgrundlagen § 2 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967, idF BGBl…
…527,60 Euro, welche der Beschwerdeführer (Bf.) für die Zeiträume Juli 2020 bis April 2023 bezogen hatte, zurück. Dies mit der Begründung, dass für verheiratete oder geschiedene Kinder kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn der (frühere) Ehepartner Unterhalt zu leisten habe (§ 5 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz…
…03.2020, 06.2020-10.2020, 12.2020-04.2021, 06.2021 und ab 02.2022 ab. Begründet wurden die Bescheide wie folgt: "Für verheiratete oder geschiedene Kinder besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn der (frühere) Ehepartner Unterhalt zu leisten hat (§ 5 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz…
…Umfang von etwa 60 ECTS-Punkten erreichen sollte. Laut übermittelter Studiendaten hat Ihr Sohn ab dem WS 2016/2017 keine Prüfungen abgelegt. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe ist daher ab Oktober 2016 nicht mehr gegeben". Mit Schreiben vom 27.07.2022, eingelangt am 28.07.2022…
…Richterin ***USt*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Martin Kasbauer, Franz-Keim-Straße 17, 4600 Wels, über die Beschwerde vom 20. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. März 2023 betreffend Familienbeihilfe 08.2021-09.2022 Sozialversicherungsnummer ***Nr*** zu…