…offensichtlich nicht um solche, bei welchen keine (Arbeits)Leistungen zu erbringen waren, weil der Beschwerdeführer etwa aus karitativen Überlegungen oder zu therapeutischen Zwecken ohne Erwartung einer Gegenleistung beschäftigt wurde. Nach den Bestimmungen des AlVG besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe nur, wenn die betroffene…
…zu Unrecht erlassen und auch der Weiterbezug ab November 2015 zu Unrecht gestoppt: 1. Sowohl die Kündigungsentschädigung als auch die Urlaubsersatzleistung sind meines Erachtens einer tatsächlichen Beschäftigung gleichzusetzen. Für diese Zeiträume besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch wenn dies nicht explizit im § 3 Abs…
…nicht zu ersehen. Dass Personen, die keine berufliche Tätigkeit, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und keine Wohnung und sohin keinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe für ihre (ständig in einem Drittstaat - ***Drittstaat*** - aufhältigen) Kinder haben, ergibt sich unmittelbar aus den Bestimmungen…
…Es besteht daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Der Vorlageantrag enthält folgende Begründung: Bestritten wird, dass (der Bf.) erst 2020 erwerbsunfähig wurde. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die Mutter (des Bf.) bereits im Jugendalter erhöhte Familienbeihilfe für ihren Sohn bezogen hat. Da kein Kontakt zur Mutter…
…5.2022) besteht schon aus diesem Grund keine Familienbeihilfe. Ab 2.5.2022 war er arbeitslos und hat, wie ausgeführt, die Kriterien für die Berufsausbildung in keinem der Monate bis 3/2023 (Aufnahme Beschäftigung) erfüllt, sodass ebenfalls kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht." Das Bundesfinanzgericht hat…
…zum Monatsersten relevant. Sie haben oft den Dienstgeber gewechselt und waren daher jeweils zum Monatsersten in den strittigen Zeiträumen NICHT in Österreich erwerbstätig (bzw. gleichgestellt). Daher besteht für diese Monate kein Anspruch auf Ausgleichszahlung. Bitte ev. Zeitraum der Beschwerde abändern oder Nachweise erbringen, dass die…
…sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen - grundsätzlich daran knüpft, dass diese Kinder in Berufsausbildung stehen oder freiwillig bestimmte gesetzlich festgelegte Tätigkeiten ausüben. Für andere Zeiten besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe, selbst wenn ein Kind noch bei seinen Eltern lebt und diese unterhaltspflichtig sind…
…der Slowakei keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Bf ist laut Versicherungsdatenauszug (datiert mit 01.12.2016) vom 01.10.2012 bis 30.06.2015 als gewerblich selbständig Erwerbstätige (2013 und 2014 beitragspflichtiges Einkommen iHv EUR 6.453,36, 2012 und 2015 daraus kein beitragspflichtiges Einkommen…
…wie lange Arbeitsentgelt oder andere Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) zu zahlen sind, d.h.. für welchen Zeitraum ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld besteht.“ Demgemäß sind Zeiten, in denen Krankengeld oder sonstige Unterstützungsleistungen bezogen werden, jedenfalls einer selbständigen Erwerbstätigkeit gleichzustellen. Die Beschwerdeführerin hat…
…Kind K für den Zeitraum ab April 2008 unter Hinweis auf die Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. c FLAG ab. Vom Bundessozialamt sei beim Kind erst nach dem 21. Lebensjahr eine dauernde Erwerbsunfähigkeit bestätigt worden. Es sei daher kein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe gegeben…
…Gutachten des Sozialministeriumservice wurde für Ihren Sohn ***Vorname.Sohn*** ein Grad der Behinderung von 30% festgestellt. Da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind, besteht kein Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe. Die Bf. erhob die als Einspruch bezeichnete Beschwerde wie folgt: Ihre Begründung ist nicht korrekt…
…meinen Job als Sekretärin bereits im März wieder. Kurz darauf wurde ich auch im Kaffeehaus gekündigt. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu bekommen, habe ich mich dann von der Universität abgemeldet, ansonsten hätte ich keine Chance gehabt meine Wohnung etc. zu erhalten. Ich werde meinem Studium…
…oder Berufsunfähigkeit für mindestens 6 Monate festgestellt wurde und eine berufliche Rehabilitation nicht zumutbar und zweckmäßig ist. Gemäß § 7 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG), BGBl 609/1977, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld unter anderem unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person arbeitsfähig und arbeitswillig ist. Nach § 8 Abs…
…dieses Beschlusses kommt es entscheidend darauf an, wie lange Arbeitsentgelt oder andere Leistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld etc.) zu zahlen sind, d.h. für welchen Zeitraum ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld besteht; es kommt dagegen nicht darauf an, wann die Auszahlung oder Überweisung dieser…
…Erhöhungsbetrag ist, dass der Grundbetrag der Familienbeihilfe zusteht, besteht auch kein Anspruch auf einen Erhöhungsbetrag. Abschließend wird noch bemerkt, dass das Beziehen von Arbeitslosengeld nach den obigen Rechtsausführungen gegen einen Anspruch auf Familienbeihilfe spricht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. 2.2. Zu Spruchpunkt II. …
…ersten Mitgliedstaat eine Beschäftigung ausgeübt wird oder eine einer Beschäftigung gleichgestellte Situation (ZB rechtmäßiger Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld, etc.) vorliegt. Anspruch auf letztgenannte Bezüge besteht grundsätzlich nur dann, wenn Sie in Österreich wohnen. Da Sie keine Kontoauszüge nachgewiesen haben und somit die Mitwirkungspflicht gem…
…vielmehr wurde vom AMS Lilienfeld ein Antrag des Beschwerdeführers auf Arbeitslosengeld zurückgewiesen. Auf die obigen Ausführungen im Zuge der Beweiswürdigung wird verwiesen. Damit bestand im vorliegenden Fall in den Monaten September und Oktober 2014 sowie März bis Mai 2015 jedenfalls kein Anspruch auf österreichische Familienleistungen…
…nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe…
…Sohn des Bf. keine Schule besucht hat, mitumfasst. Im Erkenntnis des VwGH 20.6.2000, 98/15/0001, führt der Gerichtshof Folgendes aus: "Der Natur der Dinge entsprechende Unterbrechungen des tatsächlichen Ausbildungsvorganges sind für einen bereits vorher entstandenen Anspruch auf Familienbeihilfe nicht schädlich. Hiezu gehören…
…und besteht auch kein Widerspruch mit dem Gutachten vom Oktober 2023. Die zugrundeliegenden Sachverständigengutachten des Bundessozialamtes erfüllen somit die in der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes aufgestellten Anforderungen der Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit. Die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 lit. c FLAG für einen Anspruch auf Familienbeihilfe …