…der Rechtszuständigkeit der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht (vgl. VwGH 5.11.2009, 2008/16/0071)…
…der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht (VwGH 5.11.2009, 2008/16/0071). Nach § 33 TP…
…Forderung. Die Zession ist ein kausales Verfügungsgeschäft. Eine Gebührenpflicht nach § 33 TP 21 Abs 1 GebG tritt nur ein, wenn sowohl ein Titelgeschäft (Verpflichtungsgeschäft) vorliegt, das auf die entgeltliche Übertragung von Forderungen oder anderen Rechten gerichtet ist, und die Übertragung durch das Verfügungsgeschäft erfolgt ist…
…Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht. Für eine gebührenpflichtige Zession bedarf es auch eines wirksamen rechtsgeschäftlichen Verfügungsaktes und seiner…
…Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren – Kommentar, Rz 2 zu § 33 TP 21 GebG). Die Zession ist nach herrschender Meinung und ständiger Judikatur ein kausales Verfügungsgeschäft und setzt einen gültigen Rechtsgrund voraus (vgl. VwGH 23.01.1989, 87/15/0141). Im gegebenen Fall sind Sicherungszessionen zu beurteilen…
…der Rechtszuständigkeit der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht (vgl. VwGH 5.11.2009, 2008/16/0071)…
…mwN). Die Zession ist ein kausales Verfügungsgeschäft. Eine Gebührenpflicht nach § 33 TP 21 Abs 1 GebG tritt nur ein, wenn sowohl ein Titelgeschäft (Verpflichtungsgeschäft) vorliegt, das auf die entgeltliche Übertragung von Forderungen oder anderen Rechten gerichtet ist, und die Übertragung durch das Verfügungsgeschäft erfolgt ist…
…Er stellt gemäß dem im ABGB (zB § 380 ABGB) verankerten Grundsatz der kausalen Übereignung (Erfordernis von Titulus und Modus) die Grundlage für das Verfügungsgeschäft dar. Im Verfügungsgeschäft kommt der rechtsgeschäftliche Wille der Vertragsparteien zum Eigentumserwerb zum Ausdruck; beim Erwerb bücherlicher Rechte handelt es sich um…
…Er stellt gemäß dem im ABGB (zB § 380 ABGB) verankerten Grundsatz der kausalen Übereignung (Erfordernis von Titulus und Modus) die Grundlage für das Verfügungsgeschäft dar. Im Verfügungsgeschäft kommt der rechtsgeschäftliche Wille der Vertragsparteien zum Eigentumserwerb zum Ausdruck; beim Erwerb bücherlicher Rechte handelt es sich um…
…Vergeltung" der jeweils eingeräumten Dienstbarkeiten erfolgt sind, weshalb die Vertragsparteien ja ausdrücklich die Unentgetlichkeit dafür vereinbart haben. Der Austausch erfolgte somit nicht in dem kausalen Zusammenhang "Einräumung einer Dienstbarkeit., damit der Einräumende vom anderen ebenso eine solche eingräumt erhält, sondern nur aus den gesetzlichen (Baurecht…
…Vermögenszufuhr an die Kapitalgesellschaft kam. Im gegenständlichen Fall enthält der am Tag des Ausscheidens abgeschlossene Sacheinlagevertrag nicht nur das Verpflichtungsgeschäft sondern auch das Verfügungsgeschäft und kam es noch am Tag des Wirksamwerdens des Abtretungsvertrages zu einer tatsächlichen Vermögenszufuhr an die Bf. Vom Bf. wurden etliche -…
…verfügen dürfe. Die kaufgegenständlichen Dokumente würden hingegen keinerlei Beschränkung der Verfügungsberechtigung, insbesondere auch nicht des in den B/L verbrieften Herausgabeanspruches enthalten. Die vom Zollamt vorgenommene wirtschaftliche Betrachtungsweise bewege sich auf einer rein kausalen, nicht aber auch auf einer sachenrechtlichen bzw. dinglichen Ebene. Die Bf…
…je Quadratmeter. Nach dem Prinzip der kausalen Tradition geht zivilrechtlich das Eigentum an einer Sache aufgrund eines mängelfrei zustande gekommenen schuldrechtlichen Vertrages (zB Kaufvertrag) und nachfolgender Übergabe der Sache über (traditio). Für den Eigentumsübergang bedarf es eines obligatorischen Rechtsgeschäftes und - idR zweier - sachenrechtlichen Verfügungsgeschäfte. Mit…
… Knechtl/Mitterlehner, SWK-Spezial Die Körperschaftsteuererklärung 2023, 87). Das wirtschaftliche Eigentum ist (wie im Übrigen auch das zivilrechtliche Eigentum) dann übergegangen, wenn nicht nur das Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen, sondern auch das Verfügungsgeschäft durchgeführt wurde (zB Urtz in Achatz/Kirchmayr, KStG, § 9 Tz 408). Erfolgt die Anschaffung…
…und Rechtsprechung zum Spekulationsgeschäft entwickelten Grundsätzen; so trifft es ohne jeden Zweifel zu, dass für die Berechnung der Spekulationsfrist das Verpflichtungsgeschäft und nicht das Verfügungsgeschäft maßgeblich ist. Im Gegensatz zu dem der Entscheidung VwGH 8.2.1989, 88/13/0049f, welche gleichwohl hinsichtlich der erforderlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter C in der Beschwerdesache HK, vertreten durch PARTNER - TREUHAND Wirtschaftstreuhand GmbH, Kalvarienberggasse 10a, 4600 Wels, über die Beschwerde vom 31.07.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Grieskirchen Wels vom 01.06.2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die SenatsvorsitzendeRi1, die RichterinRi2 sowie die fachkundigen Laienrichter Laienri1 und Laienri2 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***13***, über die Beschwerde vom 30. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Oberndorfer Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Bahnhofstraße 3 Tür 2, 4600 Wels, über die Beschwerde vom 29. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Weinhäupl Edtbauer Tremel Anwälte GmbH, Roßmarkt 2, 4910 Ried im Innkreis, über die Beschwerde vom 24. Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf Straße, Ort, vertreten durch die Stb, gegen die Bescheide des FA vom 25. November 2009, betreffend Einkommensteuer für die Jahren…