…geht auch das Vorbringen ins Leere, dass nur im Falle einer „Arbeitnehmerveranlagung“ ein Guthaben nicht dem Aufrechnungsverbot des § 206 Abs. 3 IO unterliege. Da sich die Ansicht des Beschwerdeführers, die vom Finanzamt vorgenommene Verrechnung sei aus insolvenzrechtlicher Sicht nicht zulässig, aus den dargelegten Gründen als…
…der Bf. allerdings nicht mehr in einem offenen Insolvenzverfahren, sondern in einem Abschöpfungsverfahren, in dem die vorgenannten Aufrechnungsregeln nicht unbesehen angewandt werden dürfen, zumal sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf diese insolvenzrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen kann (VwGH 18.12.2008, 2006/15/0155; Fischerlehner, SWK…
…verwenden, die der Abgabenpflichtige bei der selben Abgabenbehörde hat. Zu Recht verweist die Abgabenbehörde darauf, dass insolvenzrechtliche Aufrechnungsbeschränkungen nach Aufhebung des Schuldenregulierungsverfahrens (Beschluss des BG Adresse2 vom 27.2.2013, AZ. ***** ) nicht mehr zum Tragen kommen können. Wenn der Bf. in der gegenständlichen Beschwerde argumentiert…
…wird, mit dessen Konkretisierung das Gesetz Abgabenrechtsfolgen verbindet. Ist der Rückforderungsanspruch demnach unabhängig von der Bescheiderlassung bzw. Vornahme der Berichtigung schon vor Eröffnung des Konkurses entstanden, so steht der Aufrechnung weder ein abgaben- noch ein insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot entgegen. Zur Grunderwerbsteuer: Gemäß § 13 Abs. 1…
…Verrechnungsvorschrift des § 215 Abs 1 BAO ohne insolvenzrechtliche Einschränkung anzuwenden war, ist die Aufrechnung eines später entstandenen Guthabens mit bestehenden aushaftenden Abgabenschuldigkeiten zulässig und zwingend vorzunehmen. Aus all den genannten Gründen vertritt der Richter beim BFG in einhelliger und ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass nach…
…sei somit, ob der gegenständliche Rückforderungsanspruch aus insolvenzrechtlicher Sicht in den Zeitraum vor oder nach Konkurseröffnung falle. Das führe dazu, dass ein Rückforderungsanspruch, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sei, mit Masseforderungen der Abgabenverwaltung aufrechenbar bzw. dem Masseverwalter herauszugeben sei. „Der Aufrechnung eines Rückforderungsanspruchs, der…
…abgaben-)insolvenzrechtlichen Ausführungen verweise das Finanzamt auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach es unbillig wäre, vom Inhaber einer Aktivforderung einerseits die Vollzahlung seiner Schuld zu verlangen und andererseits seine Forderung in der Insolvenz auf die Quote herabzusetzen. Nach dieser Rechtsprechung wäre dem aufrechnungsberechtigten Insolvenzgläubiger durch…
…entrichtet wurden, ist die Verrechnung von Abgabenansprüchen für Zeiträume vor der Insolvenzeröffnung ohne insolvenzrechtliche Einschränkungen in voller Höhe zulässig (VwGH 28.1.2003, 2002/14/0079; VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046). Die Aufrechnungslage ist bereits vor der Insolvenzeröffnung eingetreten. Daraus folgt, dass im…
…ist die Aufrechnung unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Schuldner der Insolvenzmasse geworden oder wenn die Forderung gegen den Schuldner, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben worden ist. Dieser insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbeschränkung kommt nach…
…insolvenzrechtliche Qualifikation eines Abgabenanspruches bzw. Rückforderungsanspruches maßgebend (vgl. VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046). Gegenständlich entstanden die - aus abgabenrechtlicher Sicht - jeweiligen Steuergutschriften ("negative Abgabenansprüche") in jedem Fall nach Ablauf des Kalenderjahres 2008 und damit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (am tt.06.2008). Eine Aufrechnung…
…über dessen Vermögen in der Folge das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, Kenntnis hatte oder Kenntnis haben musste. (2) Die Aufrechnung ist jedoch zulässig, wenn der Schuldner die Gegenforderung früher als sechs Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben hat oder wenn er zur Forderungsübernahme verpflichtet war…
…älteren ebenfalls vor der Insolvenzeröffnung entstanden Abgabenrückständen aufzurechen. Die Aufrechnung sei sowohl gemäß den §§ 213 ff BAO als auch nach § 19 IO zu Recht erfolgt. Für die insolvenzrechtliche Beurteilung komme es entscheidend darauf an, dass es sich hier um einen bereits vor Insolvenzeröffnung entstandenen Gegenanspruch…
…Konto bei der Bank. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 14.12.2016 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Eine Aufrechnung von Abgabengutschriften könne nach einem aufgehobenen Konkursverfahren nicht gegen insolvenzrechtliche Bestimmungen verstoßen, da diese keine Anwendung mehr fänden. Eine Aufrechnung stelle keine Vollstreckungshandlung dar…
…des Beschwerdeführers vom 04.12.2019 antragsgemäß (positiv) abgesprochen hatte, so wäre der Bescheid allerdings dennoch aus folgenden Gründen rechtswidrig: Nichtigkeit der Aufrechnung 58 Der insolvenzrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger soll ua sicherstellen, dass nach der Insolvenzeröffnung keine neue Aktivforderung entstehen und dass die…
…1010 Wien, über die Beschwerde vom 27. Oktober 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. September 2021, Steuernummer N-1, betreffend Abrechnung gemäß § 216 BAO, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und entschieden, dass die Verrechnung der…
…nicht ausgeführte steuerpflichtige Bauleistung den Vorsteuerabzug vorgenommen; die Umsatzsteuerschuld der Firma_A Nachfolge_A sei im Wege der Überrechnung zur Gänze bezahlt worden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes würden insolvenzrechtliche Bestimmungen, insbesondere Bestimmungen der Konkurs- und Ausgleichsordnung, den Vorrang vor Bestimmungen des materiellen und…
…in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach Bf, vertreten durch V, über die Beschwerde vom 18.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 23.04.2018, betreffend Abrechnung gemäß § 216 BAO und Rückzahlung gemäß § 239 BAO, zu Recht erkannt: …
…Rechtsgrund dieser Forderung auf Rückzahlung erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens eingetreten sei. Nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen sei hier eine Aufrechnung der Abgabenbehörde mit deren Insolvenzforderungen gegen die Forderung der Konkursmasse auf Rückzahlung geleisteter AGH-Zahlungen von vornherein nicht zulässig (§ 19 f IO). 2.3) Auch eine…
…Gewicht fallenden Gesamtprozentsatz von 25 % auszugehen ist. Im Sinne obiger rechtlicher Überlegungen ist den Ausführungen der Abgabenbehörde zur Nichtanwendbarkeit der insolvenzrechtlichen Aufrechnungsvorschriften wegen Vorliegens einer Drittleistung und mangels Gegenseitigkeit nicht zu folgen und nicht von einer generellen Verrechnung der nach Insolvenzeröffnung beim DLZ eingelangten AGH…
…nochmals darauf hin, dass die vorgenommene Aufrechnung (Verwendung des Guthabens zur teilwesen Abdeckung der Haftungsschuld) insolvenzrechtlich unzulässig sei. Am 30.8.2012 legte das Finanzamt die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Im Schuldenregulierungsverfahren der Beschwerdeführerin fand ein vorgelegter Zahlungsplanvorschlag keine Mehrheit. Daraufhin wurde…