…Finanzamt eingereichten Körperschaftsteuererklärung 2014 teilte die steuerliche Vertreterin der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) dem Finanzamt mit Schreiben vom 28.04.2016 mit: "… Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden indische Quellensteuern im Betrag von EUR 296.395,00 als Betriebsausgabe berücksichtigt…
…16.788,00 Euro (2017) und 18.597,00 Euro (2018). Einer Anrechnung der indischen Quellensteuer bis zur Höhe der festgesetzten Körperschaftsteuer erfolgte nur im Körperschaftsteuerbescheid 2016. 2. Beweiswürdigung Dieser Sachverhalt ergibt sich aus den dem Bundesfinanzgericht vorgelegten Unterlagen und ist zwischen den Parteien unstrittig…
…mwN). Daher ist auch aus unionsrechtlicher Sicht das Fehlen eines Anrechnungsvortrages - der Gesetzgeber hat von seiner diesbezüglichen Normsetzungsbefugnis unstrittig keinen Gebrauch gemacht - nicht zu beanstanden." Nichts anderes kann daher auch bezüglich der indischen Quellensteuer auf die von der Beschwerdeführerin erzielten Einkünfte aus Linzenzgebühren bzw. Entgelten…
…Finanzamt eingereichten Körperschaftsteuererklärung 2014 teilte die steuerliche Vertreterin der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) dem Finanzamt mit Schreiben vom 28.04.2016 mit: "… Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden indische Quellensteuern im Betrag von EUR 296.395,00 als Betriebsausgabe berücksichtigt…
…b iVm lit. c DBA China 20 % als in Österreich anrechenbare Quellensteuer anzusetzen. Dies würde nach den Berechnungen der Amtspartei an theoretisch anrechenbarer chinesischer Quellensteuer 48.777,24 € und indischer Quellensteuer 2.958,00 €, gesamt also 51.732,27 € ergeben. Die Amtspartei…
…Indien bereits einbehaltenen und abgeführten Quellensteuer ("TDS" = "Tax Deducted at Source") von 46.639 INR ermittelte der Bf. im Wege der Selbstberechnung eine zu bezahlende Einkommensteuer von 101.870 INR. Der Bf. legte auch den indischen Einkommensteuerbescheid (mit Anführung seiner indischen Steuernummer) für das…
…Quellensteuern einbehalten und abgeführt, die sodann im Wege der Einkommensteuerveranlagungen des Bf. in diesen Staaten angerechnet wurden. Der Bf. legte auch seine (indischen und israelischen) Einkommensteuerbescheide für den maßgeblichen Zeitraum vor, die eine erklärungsgemäße Veranlagung seiner Auslandseinkünfte belegen. Auch die Bezahlung der bescheidmäßig festgesetzten (indischen…
…hätte gibt es in den Verträgen keine Anhaltspunkte. Wie die Verträge der ***9*** mit den Endabnehmern gestaltet sind, ist für die strittige Quellensteueranrechnung irrelevant. Die Beschwerdeführerin subsumiert die gegenständlichen Vergütungen unter den Lizenzgebührenbegriff des Art. 12 DBA China, der dem OECD-Musterabkommen vor 1992 folgt…
…Jeder Softwareüberlassungsvertrag sei auf einen bestimmten Endkunden zugschnitten. Sämtliche urheberrechtlich geschützten Rechte iZm der Software würden bei der Beschwerdeführerin verbleiben. Bei den Zahlungen von ***9*** an sie ziehe ***9*** eine 10%-ige chinesische Quellensteuer ab. 2. Rechtliche Beurteilung In beiden oben beschriebenen Vertragsvarianten erhalte der…
…X1). Ihre Tätigkeit unterliegt der regulatorischen Aufsicht der irischen Zentralbank und sie ist bei der irischen Steuerbehörde erfasst, wobei für irische Investmentgesellschaften eine persönliche Steuerbefreiung hinsichtlich der Kapitalerträge besteht. Die Bf. verwaltet als sogenannte Umbrella-Investmentgesellschaft unter ihrem Dach rund 30 börsennotierte Indexfonds (Teilfonds, ETF…
…ein. Entsprechend dem DBA-Irland ist die österr. Quellensteuer auf die irische KESt der Fondsanleger anrechenbar. Soweit es sich bei den Anlegern um irische Körperschaften handelt und eine Anrechenbarkeit der Quellensteuer bei diesen aus besonderen Umständen nicht möglich wäre, steht ihnen eine KESt-Rückerstattung nach …
…Des Weiteren ist die jährliche anrechenbare ausländische Quellensteuer angeführt. Bei den Kapitaleinkünften wurden die folgenden Erträge detailliert aufgelistet: Dividenden Bankzinsen ausschüttungsgleiche Erträge Des Weiteren wurden folgende sonstige Einkünfte angeführt: Optionsprämien Spekulationsgewinne Währungsgewinne 3. Zeitlicher Rahmen 3.1. Abgabenrechtliche Verjährung Abgabenrechtlich beträgt die Festsetzungsverjährung für die…
…Bf. sei nach irischem Recht ein eigenes Steuerrechtssubjekt und unterliege in Irland der Körperschaftsteuer. Die in Österreich einbehaltene Quellensteuer könne in Irland weder angerechnet werden noch stünden diesbezüglich andere Steuerbegünstigungen zu. Nach irischem Steuerrecht sei eine irische PLC steuerlich nicht transparent. Die Ansässigkeit der Bf…
…einen Wohnsitz in Indien, seinen österreichischen Wohnsitz hat er in dieser Zeit nicht aufgegeben. Der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen war weiterhin in Österreich. 3. Konzernintern wurde auf indischer Seite die Entsendung des Beschwerdeführers von der Firma F-Inc. in New Dehli abgewickelt, die, entsprechend der zentralen…