…abweisende BVE von dieser ein Vorlageantrag eingebracht. Partei der beantragten KESt-Erstattung und des Beschwerdeverfahrens betreffend die Zurückweisung dieser Steuererstattungsanträge ist somit der in Frankreich ansässige und rechtsfähige Investmentfonds Bf.. Antragsgegenstand ist die vollständige Rückerstattung der KESt 2008 und 2009 an den antragstellenden ausländischen Investmentfonds…
…die Voraussetzungen des § 9 Abs 3 KStG nicht erfülle. Sie sei eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft, die in Österreich weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig sei und verfüge auch über keine im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung, noch über eine Beteiligung an einer operativ tätigen, im Firmenbuch eingetragenen…
…die Voraussetzungen des § 9 Abs 3 KStG nicht erfülle. Sie sei eine in Deutschland ansässige Kapitalgesellschaft, die in Österreich weder beschränkt noch unbeschränkt steuerpflichtig sei und verfüge auch über keine im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung, noch über eine Beteiligung an einer operativ tätigen, im Firmenbuch eingetragenen…
…Beziehungen liegen nicht vor, da jede Gesellschaft für sich andere Unternehmen in verschiedenen Ländern betreue. Synergieeffekte stellen im Hinblick auf die notwendige Verrechnung zu Fremdvergleichspreisen keinen Vorteil dar, der eine Betriebsvermögenszugehörigkeit der Beteiligung begründen würde. Der VwGH verweise hinsichtlich der branchengleichen Kapitalgesellschaft auf Doralt, EStG…
…Beziehungen liegen nicht vor, da jede Gesellschaft für sich andere Unternehmen in verschiedenen Ländern betreue. Synergieeffekte stellen im Hinblick auf die notwendige Verrechnung zu Fremdvergleichspreisen keinen Vorteil dar, der eine Betriebsvermögenszugehörigkeit der Beteiligung begründen würde. Der VwGH verweise hinsichtlich der branchengleichen Kapitalgesellschaft auf Doralt, EStG…
…die in Vaduz, Liechtenstein, ansässige M-AG zugelassen (BZ 19 f; Zuziehung des Nebenbeteiligten; BZ 540 f; im Folgenden: "M-AG"). Dieser Mercedes Benz war vom 21.8.2013 bis 26.11.2013 auf den Beschuldigten zugelassen (BZ 89). Zum seit 28.01.2016 in…
…gedient. Zudem seien die Unternehmensgegenstände der beiden Gesellschaften ident und die X Beteiligungs GmbH sei in weiterer Folge unter der einheitlichen Marke „A.“ aufgetreten. Die Beteiligung an der X Beteiligungs GmbH sei daher eine Beteiligung an einer branchengleichen Kapitalgesellschaft. Kapitalanteile seien einer Betriebsstätte zuzuordnen, wenn…
…Zeitraum von einem Jahr. Nach den Bestimmungen der Mutter-Tochter Richtlinie ist die Rechtsform einer slowakischen K.S. als Kapitalgesellschaft zu qualifizieren und explizit in Anlage 2 zu § 94 Z 2 EStG unter Z1 lit y erwähnt. Das Finanzamt führt wie unter Punkt 5 angeführt…
…gedient. Zudem seien die Unternehmensgegenstände der beiden Gesellschaften ident und die X Beteiligungs GmbH sei in weiterer Folge unter der einheitlichen Marke „A.“ aufgetreten. Die Beteiligung an der X Beteiligungs GmbH sei daher eine Beteiligung an einer branchengleichen Kapitalgesellschaft. Kapitalanteile seien einer Betriebsstätte zuzuordnen, wenn…
…wird, ist unbestritten. Diese Wirkung trifft aber inländische wie ausländische Anbieter bzw im Inland und in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Kunden in gleicher Weise und zu gleichen Bedingungen. Die Glücksspielabgabe führt daher weder zu einer Diskriminierung ausländischer Anbieter noch zu einer Diskriminierung von ausländischen Kunden…
…die in Vaduz, Liechtenstein, ansässige ***Bf1*** zugelassen (BZ 19 f; Zuziehung des Nebenbeteiligten; BZ 540 f; im Folgenden: "M-AG"). Dieser Mercedes Benz war vom 21.8.2013 bis 26.11.2013 auf den Beschuldigten zugelassen (BZ 89). Zum seit 28.01.2016 in Österreich…
… 22 Z 2 EStG 1988 als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, und zwar aus sonstiger selbstständiger Arbeit als an einer Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligte, zu qualifizieren. Die Bf hat auch einen Wohnsitz in Russland. Sie ist somit auch nach russischem Recht grs unbeschränkt steuerpflichtig. Zur Vermeidung von…
…wird, ist unbestritten. Diese Wirkung trifft aber inländische wie ausländische Anbieter bzw im Inland und in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Kunden in gleicher Weise und zu gleichen Bedingungen. Die Glücksspielabgabe führt daher weder zu einer Diskriminierung ausländischer Anbieter noch zu einer Diskriminierung von ausländischen Kunden…
…Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat." Im Anwendungsbereich des DBA-Frankreich bedeutet der Ausdruck "in einem Vertrag ansässige Person" gemäß Artikel 4 Abs. 1 erster Satz DBA-Frankreich "eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort…
…keine Einkünfte, die bei Anwendung von Artikel 10 als Dividenden beurteilt werden. Gemäß Art. 4 DBA-Frankreich bedeutet im Sinne dieses Abkommens der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person'' eine Person, die nach dem Recht dieses Staates dort auf Grund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen…
…wird. Artikel 23 DBA "Vermeidung der Doppelbesteuerung" lautet auszugsweise: "(2) Die Republik Österreich wird die Doppelbesteuerung wie folgt beseitigen: a) Bezieht eine in Österreich ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und dürfen diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in Frankreich besteuert werden…
…389/2010, BGBl. II Nr. 158/2014: Erstattung der Vorsteuerbeträge in einem besonderen Verfahren Berechtigte Unternehmer § 1. (1) Die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an nicht im Inland ansässige Unternehmer, das sind solche, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben, ist abweichend von…
…Lieferungen zuzuordnen. Bevor die Waren zur Erfüllung des Kaufvertrages abgeliefert worden waren, hatten die Käufer sie an die Decof, eine in Belgien ansässige Gesellschaft, unter der Lieferbedingung weiterverkauft, dass die Beförderung der Waren zur Niederlassung der Decof für Rechnung und Gefahr von Miroco bzw. von…
…Eintragungen ist zu entnehmen, dass das Fahrzeug aus Amerika eingeführt wurde und der Verzollungsnachweis vom 9.12.2003 aus Anlass der Zulassung zum Verkehr an die in PLZ2 Ort2 , BRD, ansässige Fa. X. GmbH am 28.5.2004 eingezogen worden ist. Mit amtlichem Vermerk vom…
…auf das bei der Abkommensanwendung den anderen Rechtszweigen dieses Staates vorgehende Steuerrecht. Art 4 Abs 1 des DBA-Frankreich definiert den Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" wie folgt: Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "eine in einem Vertragsstaat ansässige Person" eine Person…