…über die Unzulässigkeit einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof hatte zu erfolgen, da die hier streitentscheidende Frage, ob ein Anbringen - gegenständlich ein Fristverlängerungsansuchen - per e-Mail rechtswirksam und fristhemmende Wirkung entfaltend eingebracht werden kann, durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. die oben zitierten Erkenntnisse vom 25…
…15. Mai 2023. Darüber hinaus wurde ergänzend begründet, dass aufgrund der hemmenden Wirkung des Fristverlängerungsansuchens mit Zustellung der Abweisung (28. Februar 2023) über das erste Fristverlängerungsansuchen eine Restfrist von einem Tag übriggeblieben sei, da das Ansuchen am letzten Tag der behördlichen Mängelbehebungsfrist eingebracht worden sei…
… 77, Tz 3 f mwN). Im Beschwerdefall ist strittig, ob der Aussetzungsantrag vom 12. März 2016 eine die Einbringung hemmende Wirkung entfaltete und somit der Erlassung des angefochtenen Bescheides vom 4. April 2016, mit dem das Zollamt eine Geldforderung der Bf. an eine Bank gemäß…
…insgesamt 38.161,34 Euro zum Fälligkeitstag 22.04.2014 erfolgt sei, noch eine Maßnahme gesetzt worden sei, die hinsichtlich des Fälligkeitstages eine aufschiebende oder hemmende Wirkung gehabt hätte, bestünden die Säumniszuschläge zu Recht. Sollte die Revision eine Herabsetzung der gegenständlichen Abgaben zur Folge haben…
…jeweils € 7.000,00 im Dezember 2015 und Anfang Jänner 2016 bezahlt worden seien, der Rückstand mit den Einkommensteuervorauszahlungen 2015 jedoch nicht. Weiters habe eine Vereinbarung keine hemmende Wirkung für den Rückstand. Eine Antragstellung auf Zahlungserleichterung sei per eMail nicht zugelassen, weil diese Art…
…eines Zahlungserleichterungsansuchens innerhalb der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO gestellten wiederholten Ansuchen um Zahlungserleichterung gemäß § 230 Abs. 3 BAO keine die Einbringung hemmende Wirkung zukommt. Dementsprechend auch die laufende Judikatur des Bundesfinanzgerichtes bzw. UFS, UFSL 05.05.2011, RV/0457-L/10…
…Antragstellung am letzten Tag der Frist (trotzdem) noch eine Hemmungswirkung von einen Tag zu. Der Beginn und das Ende der Frist sind nach dieser Rechtsansicht nichtsdestotrotz nach demselben Prinzip ausgestaltet (Beginn der hemmenden Wirkung: 1 Tag nach Antragstellung, weiterer Fristenlauf: 1 Tag nach der Zustellung)…
…Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 - FVwGG), BGBl. I Nr. 14/2013, besteht die Wirkung einer Aussetzung der Vollziehung in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung ergehenden Berufungsvorentscheidung, Berufungsentscheidung oder einer anderen das…
…zum Stichtag 30. November 2011 3.1.2.6. Kausalität und Ausmaß der Haftungsinanspruchnahme 3.1.2.7. Keine hemmende Wirkung nach Abweisung des Antrages auf Aussetzung 3.1.2.8. Unbilligkeit 3.1.2.9. Sehr lange Verfahrensdauer 3.1.2.10. Ausübung des…
…unbegründet ab, weil aufgrund der Beschwerdeerledigungen zwingend der Ablauf der Aussetzung zu verfügen gewesen sei. Der Beantragung von Verfahrenshilfe komme keine hemmende Wirkung zu. Mit Eingabe vom 24. September 2024 brachte der Beschwerdeführer einen Vorlageantrag gegen die Beschwerdevorentscheidung ein und brachte wiederum vor, dass das…
…Ansuchen um Zahlungserleichterung gemäß § 230 Abs. 3 BAO keine die Einbringung hemmende Wirkung zu. 4. Vorlageantrag 6.2.2026 Mit Eingabe vom 6.2.2026 stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Entscheidung seiner Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht und führte begründend aus, dass bereits vor dem…
…dass gesetzliche Fristen trotz eines rechtzeitig eingebrachten Antrages auf Fristverlängerung abliefen, zumal im WiEReG eine den Fristenlauf hemmende Wirkung von Verlängerungsanträgen nicht vorgesehen sei. Am 29.03.2024 stellte die Bf. den Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Verwaltungsgericht verbunden mit dem Antrag auf…
…58 Euro zuzüglich eines 2%-igen Säumniszuschlages iHv jeweils 207,85 Euro fest. Mit separatem Schriftsatz vom 3.8.2022 stellt der Beschwerdeführer den Antrag den beiden Bescheidbeschwerden vom 3.8.2022 "hemmende Wirkung" zuzuerkennen bzw in eventu eine Stundung oder eine Ratenzahlung zu gewähren…
…Abs. 3 BAO gewertet werden, dem eine die Beschwerdefrist hemmende Wirkung zukomme. Am 4.5.2023 legte die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht die Beschwerde samt Akt und Vorlagebericht zur Entscheidung vor. 2. Beweiswürdigung Der dargestellte Sachverhalt (Verfahrensgang) ergibt sich widerspruchsfrei aus dem gesamten Akteninhalt, insbesondere…
…ursprünglichen Aussetzungsantrages vom 3.9.2018 nicht erkennbar, zumal der Beschwerde und dem Vorlageantrag betreffend Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a Abs 4 BAO hemmende Wirkung der Vollstreckung im Sinne des § 230 Abs 6 BAO zukommt (so auch BFG 22.10.2019, RV/6100025/2019). Eine…
…Fälligkeitstag die Lohnsteuer 2014, 2015 und 2016 sowie der Dienstgeberbeitrag 2016 nicht entrichtet und keine Maßnahme gesetzt worden sei, die hinsichtlich des Fälligkeitstages eine aufschiebende oder hemmende Wirkung gehabt hätte, bestünden die Säumniszuschläge zu Recht. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag vom 27. März 2018 wurde kein…
…beantragte die Bewilligung des Antrages auf Aussetzung bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Haftungsbeschwerde. Dem Rechtsmittel möge hemmende Wirkung zuerkannt werden, erweise sich das Rechtsmittel anderenfalls doch nur als bedingt wirksam. Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 28.01.2019 wies das Finanzamt die Beschwerde vom…
…bewilligt, wobei bereits durch die Antragstellung vom 22.4.2015 wiederum einhebungs hemmende Wirkung entstand) nicht zu erkennen sind. Da seitens des Bf keine weiteren relevanten Gründe vorgebracht wurden war über die Beschwerde daher spruchgemäß zu entscheiden. Die Revision an der VwGH ist nicht zulässig…
…bewilligt, wobei bereits durch die Antragstellung vom 22.4.2015 wiederum einhebungs hemmende Wirkung entstand) nicht zu erkennen sind. Da seitens des Bf keine weiteren relevanten Gründe vorgebracht wurden war über die Beschwerde daher spruchgemäß zu entscheiden. Die Revision an der VwGH ist nicht zulässig…
…im VStG keine und im FinStrG aber dennoch hemmende Wirkung haben sollte. Somit sei die Vollstreckbarkeit mit 11.9.2016 (5 Jahre zuzüglich 9 Monate Auslandsaufenthalt) verjährt. ********** Mit Beschwerdevorentscheidung vom 1.2.2017 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab und führt zur Begründung…