…E 411 scheint auch keine Erwerbstätigkeit der Ehefrau auf (vom zuständigen griechischen Träger am 11.06.2015 abgestempelt -Leermeldung). Es lag keine Verzichtsleistung der Kindesmutter auf die Familienleistungen vor. Die Unterschrift des steuerlich unvertretenen Kindesvaters scheint - offenbar versehentlich- im dafür vorgesehenen Formularfeld des Beih 38…
…die Gewährung einer Ausgleichszahlung für seine beiden Kinder für den Zeitraum Jänner 2015 bis Dezember 2016. Seine Ehefrau war in Polen nicht beschäftigt und hat keine Familienleistungen bezogen. Auf dem Antrag ist zwar unter "Verzichtserklärung des haushaltführenden Elternteiles" der Name der Ehefrau in Blockbuchstaben angeführt…
…einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachging. Mit Eingabe vom 16.5.2014 gab die Kindesmutter gegenüber dem Finanzamt eine Verzichtserklärung im Sinn des § 2a Abs. 2 FLAG 1967 ab und erklärte: "Ich verzichte auf die Auszahlung der Familienbeihilfe an mich als haushaltsführende Ehepartnerin und erkläre mein Einverständnis…
…dass die Beihilfenbehörde weder während der Ehe die Verzichtserklärung der Kindesmutter als haushaltsführenden Elternteil abverlangt noch ihn zu Anträgen, die sich auf Zeiträume nach der Scheidung beziehen, darauf hingewiesen hat, dass nach österreichischem FLAG diesfalls ausschließlich die Kindesmutter anspruchsberechtigt ist. Laut Vorlagebericht ist die belangte…
…wurde im Kalenderjahr 2019 eine der Familienbeihilfe jeweils vergleichbare ausländische Leistung durch die im Ausland wohnhafte, haushaltsführende Kindesmutter bezogen. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem vorgelegten Unterlagen und entspricht jenem, den die belangte Behörde ihrer Beschwerdevorentscheidung zugrunde gelegt hat. Diesen Feststellungen entgegenstehende Indizien…
…Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe aufgrund der VO 1408/71 und VO 883/2004 abgeleitet werden könne, da der Sohn bei der Kindesmutter und dem Stiefvater haushaltszugehörig sei. Mit Vorlageantrag vom 07.01.2014 wurde eingewendet, dass der Sohn niemals mit dem Stiefvater zusammen gewohnt habe…
…ab Juli 2014. Der Bf., die Kindesmutter und deren Kinder sind italienische Staatsbürger, der Bf. war laut Versicherungsdatenauszug in den Zeiträumen vom 15.06.2012 bis 04.05.2013 und vom 14.07.2014 bis 23.10.2017 in Österreich unselbstständig erwerbstätig und erhielt von…
…Haushalt überwiegend führt, dem Anspruch des anderen Elternteiles vor, wobei nach der gesetzlichen Vermutung zunächst die Mutter als Haushaltsführende anzusehen ist. Verzicht der Kindesmutter am 07.07.2013 (Unterschriften am 07.07.2013 im Formular Beih 38 für die Jahre "2012 u. 2013") Nach § 2a…
…Aktenlage seit 2013 mit dem beschwerdegegenstdl Kind in der Slowakei, wo sie nach eigenen Angaben einen Monatslohn iHv Euro 400,00 bezieht. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen der haushaltsführenden Bf ist in der Slowakei. Unstrittig ist, dass der Kindesvater nicht im gemeinsamen Haushalt von Bf und…
…2014. Als Tätigkeit des Kindes wurde bei NN VN-T2 ebenfalls Studentin angeführt, als voraussichtliche Dauer der Tätigkeit Juni 2017. Eine Verzichtserklärung des haushaltsführenden Elternteiles liegt nicht vor. Aus Ungarn wurde eine Bescheinigung E 411 vorgelegt, gemäß welcher die Mutter der Kinder, NN KM, in…
…1967 die Mutter der haushaltsführende Elternteil und kommt somit ihr der Anspruch auf Familienbeihilfe zu, wenn sie keine Verzichtserklärung abgibt. Im Anhang wird der Antrag auf Familienbeihilfe vom 08.07.2011 bzw 30.04.2012 übermittelt – in beiden Anträgen ist eine Verzichtserklärung der Kindesmutter vorhanden…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 16.6.2014 wies das bezeichnete Finanzamt den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 17.3.2014 auf die Gewährung von Differenzzahlungen (zur Familienbeihilfe) für seine beiden, in AL bei der (ledigen) Kindesmutter lebenden, leiblichen…
…geht hervor, dass die Tochter ***6*** ***2*** bei der väterlichen Großmutter in Serbien haushaltszugehörig ist. Die andere Tochter des Bf (***10***), die Kindesmutter und der Bf gaben übereinstimmend an, dass sich die Tochter ***6*** sehr selten in Österreich bei ihren Eltern befindet, lediglich manchmal, wenn…
…Haushalt mit mir, deren Kostentragens läuft auf mein Name und auf meinen Kosten. Das Haus, mit Meldeadresse [Adresse_BG], in dem die Kinder bei mir wohnen und die Kindermutter darf mit die Kinder bleiben ist meine völlig Eigentum! Alle Kosten für Wasser, Strom, Telefon, Internet…
…Elternteiles vor, wobei nach der gesetzlichen Vermutung zunächst die Mutter als Haushaltsführende anzusehen ist. Nach § 2a Abs. 2 FLAG kann der vorrangig anspruchsberechtigte Elternteil auf den Anspruch zugunsten des anderen Elternteiles verzichten. Die im Beschwerdefall sohin primär anspruchsberechtigte Lebensgefährtin (nunmehrige Ehegattin) und Kindesmutter, welche unzweifelhaft…
…Beschwerdeführer (Bf.) lebt und arbeitet in Österreich. Sein Sohn, Sohn1, geb. GebDatum, lebt in Portugal bei der Kindesmutter Mutter1. Der Bf. zahlt monatlich 65,00 € Unterhalt für seinen Sohn, d.h. 780,00 € im Jahr. Der Bf. beantragte in seiner elektronisch am 26…
…1***. Im Antrag gab er u.a. seine Adresse in ***6***, den Namen der Kindesmutter sowie deren Adresse in ***2*** und das Verwandtschaftsverhältnis des Beschwerdeführers zum Kind (Pflegekind) an. Zudem enthielt der Antrag weitere Angaben zum Kind (geboren im April 2010, wohnhaft beim Antragsteller, Besuch…
…haushaltsführende Person ihren Verzicht auf österreichische Familienbeihilfe. Der Bf legte Schulbestätigungen der polnischen Schule für beide Schüler vor (in deutscher Übersetzung liegen keine Schulbesuchsunterlagen auf). Weiters hat der Bf eine Bestätigung der polnischen Behörde (***1***, ***2***) über den ständigen Aufenthalt der Kinder bei der Kindesmutter…
…eines gemeinsamen Haushalts mit den Kindern anspruchsberechtigt sei. Somit sei der Antrag auf Ausgleichszahlung durch die Kindesmutter zu stellen und ein Nachweis über die Höhe der deutschen Familienleistung einzureichen. Am 28.06.2021 erließ das FA einen "Bescheid 2019" mit folgendem Spruch: "Ihr Antrag gem. …
…die Zuerkennung der Familienbeihilfe für seine Tochter ***K1***, geboren am ***2***. Im Antrag wurde angegeben, dass der Beschwerdeführer während der Berufstätigkeit eine Wohnung in Italien habe und der haushaltsführende Elternteil, ***E1***, seit 1. Oktober 2013 Angestellte der Universität Padua sei. In Beantwortung des Ergänzungsersuchens des…