…von Adressen oder Zweck der Fahrt...) und ein Privatanteil von lediglich 715 km im Jahr nicht glaubhaft ist, konnte der halbe Sachbezug nicht in Abzug gebracht werden. Fahrtkosten auf Grund der Benutzung eines Kraftfahrzeuges können dann steuerlich als Werbungskosten nach § 16 EStG 1988 berücksichtigt werden…
…das Jahr 2010 oder eine Kopie des Lohnkontos vorzulegen und bekannt zu geben, wieviel Kilometer der tägliche Arbeitsweg betragen hat und ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels möglich und zumutbar war. Vom Bf. wurden in der Folge lediglich monatliche Lohnabrechnungen des Personalvermittlungsunternehmens für die Monate Mai…
…der Beschwerdeführer seinen Familienwohnsitz, den er bis zu diesem Zeitpunkt in ***Ort 1*** hatte, nach ***Ort 2***. Diese Verlegung erfolgte einerseits, weil sich der Arbeitsweg seiner Ehefrau so um die Hälfte reduzierte (Vorhaltsbeantwortung 4. Februar 2018, UFS 9.6.2010, ***GZ***). Andererseits tat er dies…
…Diese Berechnung hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut: "Sehr geehrte Damen und Herren, am 26.06.1987 wurde Herr T. bei einem Verkehrsunfall auf einem Arbeitsweg verletzt. Aufgrund der übermittelten Unterlagen können wir Ihnen Nachstehendes bekannt geben: An relevanten unfallkausalen Diagnosen wurden erfasst: Kompressionsbruch des 2…
…mehr als zehn Tagen in Kalendermonat zurücklege und dass ihm die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf der überwiegenden Strecke nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Die Abfrage des Pendlerrechners wurde für Montag den 27.10.2014 (Arbeitsbeginn: 8:00 Uhr, Arbeitsende: 16:00 Uhr) erstellt…
…Unterlagen ergibt sich wie folgt: Es wird dem Bf geglaubt, dass er teilweise Schichtdienst leisten musste und daher zu Arbeitsbeginn oder Arbeitsende die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels zumindest auf halber Strecke nicht zumutbar war. Es ist daher je nach Entfernung zwischen Wohnort und Einsatzort =…
…werde, da zum einen die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar sei (einfache Wegstrecke über 2,5 Stunden), zum andern auch zu Arbeitsbeginn ein solches nicht verkehre. Das große Pendlerpauschale betrage für Distanzen über 60 Kilometer 2.664,00 Euro jährlich. Zusätzlich werde für die Dienstreisen, welche…
…stehen grundsätzlich nur dann zu, wenn - entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst (sog. kleines Pendlerpauschale) oder - die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale).…
…Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Entfernung unzumutbar ist (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. d EStG 1988). Die Benützung eines Massenbeförderungsmittels ist nach § 2 Abs. 1 der Pendlerverordnung dann unzumutbar, wenn die Voraussetzungen der Z 1 (fehlendes Massenbeförderungsmittel auf zumindest dem halben Arbeitsweg…
…Arbeitsstätte (BezirkAwien) sowie die schnellste Strecke (Autokilometerangabe) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit 25 km angegeben waren sowie als Grund für die Nichtbenützbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittel folgendes angekreuzt war: Zu Arbeitsbeginn oder Arbeitsende verkehrt zumindest auf dem halben Arbeitsweg kein öffentliches Verkehrsmittel. Andererseits gab der Bf…
…Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Darüber hinaus stehen Werbungskosten in Form des entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst ("kleines Pendlerpauschale") oder die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben…
…1988 nur dann zu, wenn entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometern umfasse ("kleines Pendlerpauschale") oder die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar sei und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer betrage ("großes Pendlerpauschale"). Unzumutbarkeit der Benützung…
…die Fahrtkosten des Arbeitsweges abdecke, führte die belangte Behörde zum Pendlerpauschale aus, dass es nur dann zustehe, wenn - entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasse ("kleines Pendlerpauschale") oder - die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar…
…welchem der Beschwerdeführer angab, dass die schnellste Strecke (Autokilometer) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 50 km betragen und zu Arbeitsbeginn oder Arbeitsende zumindest auf dem halben Arbeitsweg kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung gestanden habe. Daraufhin erließ das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid 2020 datiert vom 23. März 2021…
…wenn • entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst ("kleines Pendlerpauschale") oder • die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindestens hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt ("großes Pendlerpauschale"). Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels gilt als…
…das Finanzamt aus, dass das große Pendlerpauschale nur dann zustehe, wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des "halben" Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Die Tatsache der Unmöglichkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel müsse an mehr als der Hälfte der Arbeitstage zutreffen. Bei Wechselschicht…
…cit.) sind zu berücksichtigen, wenn - entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst (sog. kleines Pendlerpauschale) oder - die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens zwei Kilometer beträgt (sog. großes Pendlerpauschale). In…
…wenn - entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst ("kleines Pendlerpauschale") oder - die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt ("großes Pendlerpauschale") Laut VOR-Fahrplanauskunft besteht für die Strecke…
…wenn entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst ("kleines Pendlerpauschale") oder die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt ("großes Pendlerpauschale"). Für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung…
…sowie der einzelnen Geh-, Fahrt- und Wartezeiten auf. Da Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur dann gegeben sei, wenn zumindestens auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit verkehre, ersuchte das Finanzamt weiters um Bekanntgabe, auf welcher Strecke kein Verkehrsmittel…