…Der Bescheid gemäß § 9 Abs 8 KStG 1988 stellt den Grundlagenbescheid für die folgenden Körperschaftsteuerverfahren dar. Der über den Gruppenantrag ergehende Bescheid ist nach hM ein Feststellungsbescheid iSd § 92 BAO, der als Grundlagenbescheid bzw als grundlagenbescheidähnlicher Bescheid Bindungswirkung für die Körperschaftssteuerbescheide der in die Gruppe…
…Der Bescheid gemäß § 9 Abs 8 KStG 1988 stellt den Grundlagenbescheid für die folgenden Körperschaftsteuerverfahren dar. Der über den Gruppenantrag ergehende Bescheid ist nach hM ein Feststellungsbescheid iSd § 92 BAO, der als Grundlagenbescheid bzw als grundlagenbescheidähnlicher Bescheid Bindungswirkung für die Körperschaftssteuerbescheide der in die Gruppe…
…der Unternehmensgruppe bescheidmäßig festzustellen (Feststellungsbescheid gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 iVm § 92 BAO); alle inländischen Körperschaften haben Parteistellung. Der Bescheid gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 stellt den Grundlagenbescheid für die folgenden Körperschaftsteuerverfahren dar. Dieser Feststellungsbescheid entfaltet als Grundlagenbescheid bzw. als grundlagenbescheidähnlicher Bescheid Bindungswirkung…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass von der zuständigen Verwaltungsbehörde rechtskräftig erlassene grundlagenbescheidähnliche Bescheide Bindungswirkung entfalten, findet Deckung in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe Punkt III. 3.)…
…werden könnten. Aufgrund des Antrages gemäß § 48 BAO bzw. eines hiezu zu erlassenden Bescheides, dem grundlagenbescheidähnlicher Charakter zukomme und dessen Umsetzung außerhalb der Verjährungsfrist nicht mehr möglich sei, werde jedoch eine abermalige Aussetzung der Entscheidung bis zur Entscheidung erwogen. Es möge – ebenfalls bis 30.11…
…vorgelagerte Feststellungsbescheide nicht zu erlassen sind und die Eingabe vom 11.11.2014 einen Antrag nicht enthalte. Es ist dem FA zuzustimmen, dass ein vorgeschalteter oder grundlagenbescheidähnlicher Feststellungsbescheid über eine Gemeinnützigkeit nicht zu erlassen ist. Ein solcher Bescheid wäre nicht zulässig gewesen (Keine Feststellungsbescheide, vgl…
…des Bescheides verpflichtet. Eine Aufhebung nach § 295 Abs. 3 BAO ist grundsätzlich nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist möglich. Eine Bescheidaufhebung gem. § 295 Abs. 3 BAO führt daher zu einer Totalbeseitigung des aufgehobenen Bescheides. § 295 Abs. 3 BAO setzt voraus, dass der grundlagenbescheidähnliche Bescheid an…
…regelt § 295 BAO (VwGH 21.12.2016, Ro 2015/13/0005). Eine Bescheidänderung nach § 295 Abs. 3 BAO erfolgt subsidiär zu § 295 Abs. 1 oder Abs. 2 BAO. Nach dieser Gesetzesbestimmung erfolgt eine nachträgliche Anpassung von Bescheiden an grundlagenbescheidähnliche Bescheide (zB Bescheide nach § 44 Abs…
…abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. § 252 Abs 1 und Abs. 2 betrifft nur Grundlagenbescheide iSd §§ 185 ff BAO ( BFG 10.11.2016, RV/6100707/2011). § 252 Abs 3 betrifft grundlagenbescheidähnliche Bescheide…
…ausgeführt wurde, wird dem Umstand einer allfälligen nachträglichen Änderung oder Aufhebung des Stammabgabenbescheides durch korrespondierende Änderung des Zinsenbescheides Rechnung getragen (vgl. Ritz, BAO 6, Anpassung an nachträgliche grundlagenbescheidähnliche Bescheide, § 295 Tz 14, 15). Ein Anspruchszinsenbescheid kann daher nicht mit Aussicht auf Erfolg mit der Begründung…
…ein einem Grundlagenbescheid ähnlicher Bescheid) abgeändert, aufgehoben oder (erstmals) erlassen wird. Die Zurückweisung einer Berufung gegen einen Feststellungsbescheid erfüllt diese Voraussetzungen nicht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Februar 2013, 2010/15/0064). Damit war das Finanzamt aber nicht verpflichtet, nach Ergehen des Bescheides der…
…Bescheidadressaten des abgeleiteten Bescheides gegenüber wirksam geworden ist (VwGH 22.03.1983, 82/14/0210). Tz4: § 252 Abs. 1 und 2 betrifft nur Grundlagenbescheide iSd §§ 185 ff. § 252 Abs. 3 betrifft grundlagenbescheidähnliche Bescheide. Tz 5: Abs. 1 und 2 des § 252 gelten für abgeleitete Bescheide…
…alle ausländischen Einsätze aus der Bemessungsgrundlage ausgeschieden werden. Gem. § 48 BAO erlassene Bescheide sind grundlagenbescheidähnliche Bescheide. Die Erlassung von auf § 48 BAO gestützten Bescheiden ist keine Maßnahme der Abgabenfestsetzung (vgl. Ritz, BAO). Zusammenfassend wurden durch den Bescheid gem. § 48 BAO im Ergebnis (wirtschaftlich) die ausländischen…
…werden. Die Zusammenfassung nach § 201 Abs. 4 liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, wobei verwaltungsökonomische Überlegungen vielfach für die zusammengefasste Festsetzung sprechen. Die zusammengefasste Festsetzung betreffend die Zeiträume 01-12/2012 erfolgte aufgrund des grundlagenbescheidähnlichen Bescheides gem. § 48 BAO, welcher eine Bemessungsgrundlage für das gesamte Jahr…
…setzt voraus, dass der Grundlagenbescheid dem Bescheidadressaten des abgeleiteten Bescheides gegenüber wirksam geworden ist (VwGH 22.03.1983, 82/14/0210). Tz 4: § 252 Abs. 1 und 2 betrifft nur Grundlagenbescheide iSd §§ 185 ff. § 252 Abs. 3 betrifft grundlagenbescheidähnliche Bescheide. Tz 5: Abs. 1 und…
… 295 Abs. 3 BAO zur Anpassung (Änderung, Aufhebung) von Bescheiden an nachträglich erlassene "grundlagenbescheidähnliche" Bescheide. Solche Bescheide sind keine förmlichen Grundlagenbescheide, sondern bescheide, die diesen ähnlich sind und in ihrer Wirkung materiell andere Bescheide beeinflussen (zB VwGH 14.5.1991, 90/14/0149; VwGH 10…
…ein einem Grundlagenbescheid ähnlicher Bescheid) abgeändert, aufgehoben oder (erstmals) erlassen wird. Die Zurückweisung einer Berufung gegen einen Feststellungsbescheid erfüllt diese Voraussetzungen nicht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Februar 2013, 2010/15/0064). Damit war das Finanzamt aber nicht verpflichtet, nach Ergehen des Bescheides der…
…Bescheidadressaten des abgeleiteten Bescheides gegenüber wirksam geworden ist (VwGH 22.03.1983, 82/14/0210 ). Tz4: § 252 Abs. 1 und 2 betrifft nur Grundlagenbescheide iSd §§ 185 ff. § 252 Abs. 3 betrifft grundlagenbescheidähnliche Bescheide. Tz 5: Abs. 1 und 2 des § 252 gelten für abgeleitete Bescheide…
…dass der Grundlagenbescheid dem Bescheidadressaten des abgeleiteten Bescheides gegenüber wirksam geworden ist ( VwGH 22.3.1983, 82/14/0210). 4 § 252 Abs 1 und 2 betrifft nur Grundlagenbescheide iSd § 185 ff ( BFG 10.11.2016, RV/6100707/2011). § 252 Abs 3 betrifft grundlagenbescheidähnliche Bescheide." II…
…oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. In Rz 15 zu § 279 wird im Kommentar zur BAO von Ritz/Koran, 7. Aufl., 2021 folgendes ausgeführt: "Grenzen (Einschränkungen) der Änderungsbefugnis können sich ergeben aus …………der Bindung an Grundlagenbescheide oder an "grundlagenbescheidähnliche" Bescheide (vgl…