…ein solcher grundlagenbescheidähnlicher Bescheid (= anderer Bescheid), auf den gestützt das Finanzamt eine "Änderung nach § 295 Abs. 3" zum Grunderwerbsteuerbescheid vom 30. Juli 2009 hätte vornehmen können, schlichtweg nicht existiert und daher die Erlassung des angefochtenen, auf § 295 Abs. 3 BAO basierenden Bescheides vom 13…
…im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens erlassenen abweisenden Bescheides, womit die grundverkehrsrechtliche Genehmigung zum Kaufvertrag vom 29. Oktober 1997 letztgültig versagt wurde, der Grunderwerbsteuerbescheid vom 6. Juli 1998 gemäß § 295 Abs. 3 BAO aufzuheben wäre, so ist dem entgegenzuhalten, dass mangels "grundlagenbescheidähnlichem Bescheid" die Voraussetzungen für eine…
…als Liebhaberei qualifiziert wird, kann dies keine grundlagenbescheidähnliche Wirkung für die Körperschaftsteuerbescheide der Folgejahre entfalten. -zur Grundlagenbescheidähnlichkeit: § 295 BAO ist eine Bestimmung zur Durchbrechung der Rechtskraft. Diese Rechtskraft soll dann aufgehoben werden können, wenn zwischen zwei Bescheiden ein so starker Zusammenhang besteht, dass der eine…
…3 BAO grundlagenbescheidähnlich, weshalb der vortragsfähige Verlust aus 1991 in den Jahren 1992ff von Amts wegen zum Abzug zu bringen sei. Nach § 295 Abs. 3 BAO seien nämlich KÖSt-Bescheide der Jahre 1992ff als abgeleitete Bescheide zu betrachten. Beim Abzug des vortragsfähigen Verlustes in den…
…Der Bescheid gemäß § 9 Abs 8 KStG 1988 stellt den Grundlagenbescheid für die folgenden Körperschaftsteuerverfahren dar. Der über den Gruppenantrag ergehende Bescheid ist nach hM ein Feststellungsbescheid iSd § 92 BAO, der als Grundlagenbescheid bzw als grundlagenbescheidähnlicher Bescheid Bindungswirkung für die Körperschaftssteuerbescheide der in die Gruppe…
…Der Bescheid gemäß § 9 Abs 8 KStG 1988 stellt den Grundlagenbescheid für die folgenden Körperschaftsteuerverfahren dar. Der über den Gruppenantrag ergehende Bescheid ist nach hM ein Feststellungsbescheid iSd § 92 BAO, der als Grundlagenbescheid bzw als grundlagenbescheidähnlicher Bescheid Bindungswirkung für die Körperschaftssteuerbescheide der in die Gruppe…
…der Unternehmensgruppe bescheidmäßig festzustellen (Feststellungsbescheid gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 iVm § 92 BAO); alle inländischen Körperschaften haben Parteistellung. Der Bescheid gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 stellt den Grundlagenbescheid für die folgenden Körperschaftsteuerverfahren dar. Dieser Feststellungsbescheid entfaltet als Grundlagenbescheid bzw. als grundlagenbescheidähnlicher Bescheid Bindungswirkung…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass von der zuständigen Verwaltungsbehörde rechtskräftig erlassene grundlagenbescheidähnliche Bescheide Bindungswirkung entfalten, findet Deckung in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe Punkt III. 3.)…
…zu ergehen. Er ist an beide (einheitlich) zu adressieren und beiden zuzustellen. Dieser Feststellungsbescheid ist bindend (grundlagenbescheidähnlicher Bescheid) für die Feststellung der Einkünfte der Gesellschaft (die Feststellung umfasst nur die Einkünfte jener Gesellschafter, denen Einkünfte zugerechnet werden) bzw. den Nichtfeststellungsbescheid, somit für den Bescheid, wonach…
…werden könnten. Aufgrund des Antrages gemäß § 48 BAO bzw. eines hiezu zu erlassenden Bescheides, dem grundlagenbescheidähnlicher Charakter zukomme und dessen Umsetzung außerhalb der Verjährungsfrist nicht mehr möglich sei, werde jedoch eine abermalige Aussetzung der Entscheidung bis zur Entscheidung erwogen. Es möge – ebenfalls bis 30.11…
…vorgelagerte Feststellungsbescheide nicht zu erlassen sind und die Eingabe vom 11.11.2014 einen Antrag nicht enthalte. Es ist dem FA zuzustimmen, dass ein vorgeschalteter oder grundlagenbescheidähnlicher Feststellungsbescheid über eine Gemeinnützigkeit nicht zu erlassen ist. Ein solcher Bescheid wäre nicht zulässig gewesen (Keine Feststellungsbescheide, vgl…
…des Bescheides verpflichtet. Eine Aufhebung nach § 295 Abs. 3 BAO ist grundsätzlich nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist möglich. Eine Bescheidaufhebung gem. § 295 Abs. 3 BAO führt daher zu einer Totalbeseitigung des aufgehobenen Bescheides. § 295 Abs. 3 BAO setzt voraus, dass der grundlagenbescheidähnliche Bescheid an…
…prüfen sein. Bei dem vom Finanzamt B am 25. Oktober 1999 erlassenen Feststellungsbescheid handelt es sich somit zwar nicht um einen förmlichen Grundlagenbescheid im Verhältnis zu dem vom Finanzamt A erlassenen Feststellungsbescheid, aber doch um einen "grundlagenbescheidähnlichen Bescheid" im Sinn des § 295 Abs. 3 BAO…
…ausgelegt werde, dass bei Vorliegen eines "grundlagenbescheidähnlichen" Bescheides die Verjährungsbestimmungen nicht anzuwenden seien, sei in der Judikatur und auch in den Handbüchern zur BAO keine Rede. Auch hier gehe es darum, dass prinzipiell in einem Verfahren, in welchem ein präjudizieller Bescheid abgewartet werden müsse, mit…
…regelt § 295 BAO (VwGH 21.12.2016, Ro 2015/13/0005). Eine Bescheidänderung nach § 295 Abs. 3 BAO erfolgt subsidiär zu § 295 Abs. 1 oder Abs. 2 BAO. Nach dieser Gesetzesbestimmung erfolgt eine nachträgliche Anpassung von Bescheiden an grundlagenbescheidähnliche Bescheide (zB Bescheide nach § 44 Abs…
…abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. § 252 Abs 1 und Abs. 2 betrifft nur Grundlagenbescheide iSd §§ 185 ff BAO ( BFG 10.11.2016, RV/6100707/2011). § 252 Abs 3 betrifft grundlagenbescheidähnliche Bescheide…
…ausgeführt wurde, wird dem Umstand einer allfälligen nachträglichen Änderung oder Aufhebung des Stammabgabenbescheides durch korrespondierende Änderung des Zinsenbescheides Rechnung getragen (vgl. Ritz, BAO 6, Anpassung an nachträgliche grundlagenbescheidähnliche Bescheide, § 295 Tz 14, 15). Ein Anspruchszinsenbescheid kann daher nicht mit Aussicht auf Erfolg mit der Begründung…
…ein einem Grundlagenbescheid ähnlicher Bescheid) abgeändert, aufgehoben oder (erstmals) erlassen wird. Die Zurückweisung einer Berufung gegen einen Feststellungsbescheid erfüllt diese Voraussetzungen nicht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Februar 2013, 2010/15/0064). Damit war das Finanzamt aber nicht verpflichtet, nach Ergehen des Bescheides der…
…2 BAO setzt voraus, dass ein Bescheid von einem Abgaben-, Mess-, Zerlegungs- oder Zuteilungsbescheid abzuleiten ist. Beispiele: Abgabenerhöhungsbescheide nach § 9 Abs. 2 GebG sind von Gebührenbescheiden abgeleitet. Vom Grundsteuermessbescheid sind Zerlegungen der Steuermessbeträge (§§ 24 bis 26 GrStG) abgeleitet. 1.3. Grundlagenbescheidähnliche Bescheide (§ 295 Abs…
…1996 - rechtsfolgenlos waren und damit nie zum Rechtsbestand gehörten. Nie zum Rechtsbestand Gehörendes wurde nicht erlassen und ist infolgedessen weder abänderbar noch aufhebbar. Deshalb wird die Entscheidungspflicht nicht verletzt, wenn ein rechtsfolgenloser Grundlagenbescheid oder rechtsfolgenloser grundlagenbescheid-ähnlicher Bescheid der Grund dafür ist, dass kein auf …