…Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3, § 295 Rz 4). Zur Verjährung führte die belangte Behörde aus, dass im Falle einer Abänderung eines "grundlagenähnlichen" Bescheides nach Ergehen von Folgejahre betreffende Körperschaftsteuerbescheide, die Folgejahre betreffenden Bescheide gem. § 295 Abs 3 BAO anzupassen wären. Solchen Abänderungen stehe gem. …
…zur Voraussetzung, dass eine Abgabenfestsetzung unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Beschwerde abhängt, d.h. dass eine Abgabenfestsetzung die von einem in Beschwerde gezogenen grundlagenähnlichen Bescheid abhängt, einen schon ergangenen (rechtskräftigen) Abgabenbescheid nach Ablauf der Verjährung abändern oder aufheben darf (vgl Stoll, BAO, S…
…die Folgejahre betreffenden Einkommensteuerbescheide (zwecks Nichtberücksichtigung der Zehntelbeträge) anzuwenden ist, wenn in einem Einkommensteuerbescheid statt der Zehntelabsetzung der betreffende Aufwand zur Gänze als Werbungskosten berücksichtigt wird. Verjährung: Wird ein "grundlagenähnlicher" Bescheid nach Ergehen von Folgejahre betreffende Körperschaftsteuerbescheide abgeändert, so sind die Folgejahre betreffenden Bescheide gem. …
…sondern bescheide, die diesen ähnlich sind und in ihrer Wirkung materiell andere Bescheide beeinflussen (zB VwGH 14.5.1991, 90/14/0149; VwGH 10.11.1993, 92/13/0176). Ein Aufhebungsbescheid gem. § 295a Abs. 4 BAO ist jedoch kein derartiger grundlagenähnlicher Bescheid für einen Aussetzungszinsenbescheid…
…2 Z 5 BAO nicht vor. Dasselbe gilt für die Voraussetzungen nach § 295 BAO, da kein nachträglicher Grundlagenbescheid oder grundlagenähnlicher Bescheid gegenständlich ist, an den die Anpassung eines abgeleiteten Bescheides zu erfolgen hätte. Aus diesem Grund kann letzlich auch keine zwingende Festsetzung gemäß § 201 Abs…
…für die Voraussetzungen nach § 295 BAO, da in keinster Weise ein nachträglicher Grundlagenbescheid oder grundlagenähnlicher Bescheid gegenständlich ist, an den die Anpassung eines abgeleiteten Bescheides zu erfolgen hätte. Aus diesem Grund kann letzlich auch keine zwingende Festsetzung gemäß § 201 Abs. 3 Z 3 BAO hier…
…nicht vor. Dasselbe gilt auch für die Voraussetzungen nach § 295 BAO, da in keinster Weise ein nachträglicher Grundlagenbescheid oder grundlagenähnlicher Bescheid gegenständlich ist, an den die Anpassung eines abgeleiteten Bescheides zu erfolgen hätte. Aus diesem Grund kann letzlich auch keine zwingende Festsetzung gemäß § 201 Abs…
…weil der Bescheid des Bundesministers für Finanzen ein grundlagenähnlicher Bescheid sei, der - mangels Aufhebung - weiterhin in Geltung stehe. Es übersieht dabei aber, dass erst durch eine Interpretation dieses Bescheides ermittelt werden muss, welche Einkünfte der Bescheid mit der Formulierung "Einkünfte als Sportlerin einschließlich der Werbetätigkeit…
…sondern Bescheide, die diesen ähnlich sind und in ihrer Wirkung materiell andere Bescheide beeinflussen (zB VwGH 14.5.1991, 90/14/0149; VwGH 10.11.1993, 92/13/0176). Ein Aufhebungsbescheid gem. § 295 Abs. 4 BAO ist jedoch kein derartiger grundlagenähnlicher Bescheid für einen Aussetzungszinsenbescheid…
…295 Abs. 1 BAO abgeänderten Bescheid vom 15. Februar 2012 ein positiver Gesamtbetrag der Einkünfte zu Grunde. Der Einkommensteuerbescheid für 2003 vom 15. Februar 2012 ist, was die Höhe des Verlustvortrages gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 anbelangt, ein grundlagenähnlicher Bescheid im Sinne des § 295…
…in UFSjournal 2011, 207, "Abgabenbescheid als grundlagenähnlicher Bescheid"). In der BFG-Entscheidung vom 27.01.2016, RV/5101064/2013 wurde unstrittig der Verlust für die Beschwerdeführerin mit EUR -3.632.188,29 ausgewiesen und ist deshalb betragsmäßig für das ***FA*** verbindlich geworden. In diesem BFG…
…in UFSjournal 2011, 207, "Abgabenbescheid als grundlagenähnlicher Bescheid"). In der BFG-Entscheidung vom 27.01.2016, RV/5101064/2013 wurde unstrittig der Verlust für die Beschwerdeführerin mit EUR -3.632.188,29 ausgewiesen und ist deshalb betragsmäßig für das ***FA*** verbindlich geworden. In diesem BFG…
…Rechtsgeschäftsgebühren von vorneherein entgegen. Dasselbe gilt auch für die Voraussetzungen nach § 295 BAO, da in keinster Weise ein nachträglicher Grundlagenbescheid oder grundlagenähnlicher Bescheid gegenständlich ist, an den die Anpassung eines abgeleiteten Bescheides zu erfolgen hätte. Aus diesem Grund kann auch keine Festsetzung gemäß § 201 Abs…
…Richterin DSW in der Beschwerdesache XXX, vertreten durch YYY, über die Beschwerde vom 27.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Stadt vom 24.11.2015, betreffend Körperschaftsteuer Gruppe 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…
…REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Corinna Engenhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. November 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. Oktober 2023 betreffend Einkommensteuer 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß …
…der Ermittlung der Einkünfte aus Grundstücksveräußerung zu berücksichtigen. § 295 Abs. 3 BAO sei nicht anwendbar, weil die Einkommensteuerbescheide 2013 und 2014 keine grundlagenähnlichen Bescheide gegenüber dem Einkommensteuerbescheid 2015, hinsichtlich der Feststellung ob Liebhaberei vorliegt, seien. Die Beurteilung der Tätigkeit ab dem Jahr 2015 als Liebhaberei…
…wurden, die diese Nachforderungen aussprechenden Umsatzsteuerbescheide 2006 bis 2010 vom 12. Februar 2013 durch eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes aber weggefallen sind. Die Umsatzsteuerbescheide 2006 bis 2010 waren aber grundlagenähnliche Bescheide für die Einkünftefeststellungsbescheide, d.h., die Passivierungen in den Steuerbilanzen erfolgten nur aufgrund dieser Umsatzsteuernachforderungen…
…sich die Bf. eines entsprechenden Sachvorbringens enthalten. Die folgende Berechnung hat keine Unrichtigkeiten bei der Berechnung der Nebengebühr ergeben: [Grafik] Im Übrigen können Nebengebührenbescheide gemäß § 295 Abs. 3 BAO abgeändert und entsprechend an den grundlagenähnlichen Bescheid angepasst werden (Ritz, BAO6, § 295, Rz. 15ff)…
…3 BAO regelt die sog grundlagenähnlichen Bescheide. Leg.cit. verpflichtet die Abgabenbehörde zur Erlassung von Anspruchszinsenbescheiden, wenn der Stammabgabebescheide aufgehoben wird. "Wegen der genannten Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuer-(Körperschaftsteuer-)Bescheid sei inhaltlich rechtswidrig"…
…Spruch dieser Bescheide anders hätte lauten müssen, wäre bei seiner Erlassung ein anderer Bescheid bereits abgeändert, aufgehoben oder erlassen gewesen (vgl. dazu auch Reiter, § 295a BAO, 120ff, wonach die §§ 295 und 295a BAO zueinander in keinem Konkurrenzverhältnis stehen, weil Grundlagenbescheide und grundlagenähnliche Bescheide den der…