…Folgejahre eingetreten ist (s. sinngemäß UFS 9.4.2008, GZ. RV/0493-I/07). Unbeachtlich ist daher, ob eine bereits gegen einen grundlagenähnlichen Bescheid rechtzeitig eingebrachte Berufung bis zum Eintritt der Verjährung nicht erledigt wurde (vgl. Ellinger/Iro/ Kramer/Sutter/Urtz, BAO, § 209a Rz 5…
…weiterer Folge das Finanzamt in der Festsetzung der Körperschaftsteuer für 2005 mit Bescheid vom 28. April 2009 verneint. Der Körperschaftsteuerbescheid für 2005 vom 28. April 2009 ist, was die Höhe des Verlustvortrages gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 anbelangt, ein grundlagenähnlicher Bescheid im Sinne des …
…diesen Vorgang in Höhe von 4.133.500,00 S festgesetzt. Bezugnehmend auf den Grunderwerbsteuerbescheid vom 19. Dezember 2001 zur Erfassungsnummer zzz beantragte die Bw. mit dem Anbringen vom 4. Februar 2005 die Abänderung des Bescheides gem. § 295 Abs. 3 BAO und die Anrechnung nach …
…Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3, § 295 Rz 4). Zur Verjährung führte die belangte Behörde aus, dass im Falle einer Abänderung eines "grundlagenähnlichen" Bescheides nach Ergehen von Folgejahre betreffende Körperschaftsteuerbescheide, die Folgejahre betreffenden Bescheide gem. § 295 Abs 3 BAO anzupassen wären. Solchen Abänderungen stehe gem. …
…zur Voraussetzung, dass eine Abgabenfestsetzung unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Beschwerde abhängt, d.h. dass eine Abgabenfestsetzung die von einem in Beschwerde gezogenen grundlagenähnlichen Bescheid abhängt, einen schon ergangenen (rechtskräftigen) Abgabenbescheid nach Ablauf der Verjährung abändern oder aufheben darf (vgl Stoll, BAO, S…
…209a Abs 2 BAO) verwiesen. Der Zurückweisungsbescheid vom 7.5.2008 sei überdies ein grundlagenähnlicher Bescheid iSd § 295 Abs 3 BAO, der Einkommensteuerbescheid vom 28.5.1997 hätte daher nicht ergehen dürfen, wäre der grundlagenähnliche Bescheid bereits erlassen gewesen. Auch dieser Änderungstatbestand sei somit erfüllt…
…die Folgejahre betreffenden Einkommensteuerbescheide (zwecks Nichtberücksichtigung der Zehntelbeträge) anzuwenden ist, wenn in einem Einkommensteuerbescheid statt der Zehntelabsetzung der betreffende Aufwand zur Gänze als Werbungskosten berücksichtigt wird. Verjährung: Wird ein "grundlagenähnlicher" Bescheid nach Ergehen von Folgejahre betreffende Körperschaftsteuerbescheide abgeändert, so sind die Folgejahre betreffenden Bescheide gem. …
…auf Bescheidaufhebung nach § 295a BAO vom 11. April 2007 und nach § 299 BAO vom 17. April 2007 seien noch unerledigt. Die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates betreffend die Einkommensteuer 1989 sei kein grundlagenähnlicher Bescheid für den bereits 1993 rechtskräftigen Wiederaufnahmebescheid. Nach § 302 BAO dürften abändernde Bescheide…
…Bestimmungen §§ 295 und 295a BAO würden zueinander in keinem Konkurrenzverhältnis stehen, da Grundlagenbescheide und grundlagenähnliche Bescheide den der Abgabenfestsetzung zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht ändern. Mit der rechtskraftfähigen Festsetzung eines Verlustes werde nach dem VwGH-Erkenntnis vom 20.2.2008, Zl. 2006/15/0026, eine…
…Jänner 2009, RV/1291-L/08, hier kein grundlagenähnlicher Bescheid: Die steuerliche Vertretung vermeint eine gesetzlich angeordnete amtswegige Pflicht zur Behebung des rechtskräftigen Zurückweisungsbescheides vom 17. August 1998 aufgrund der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 28. Jänner 2009 zu RV/1291-L/08 zu erkennen…
…sondern bescheide, die diesen ähnlich sind und in ihrer Wirkung materiell andere Bescheide beeinflussen (zB VwGH 14.5.1991, 90/14/0149; VwGH 10.11.1993, 92/13/0176). Ein Aufhebungsbescheid gem. § 295a Abs. 4 BAO ist jedoch kein derartiger grundlagenähnlicher Bescheid für einen Aussetzungszinsenbescheid…
…2 Z 5 BAO nicht vor. Dasselbe gilt für die Voraussetzungen nach § 295 BAO, da kein nachträglicher Grundlagenbescheid oder grundlagenähnlicher Bescheid gegenständlich ist, an den die Anpassung eines abgeleiteten Bescheides zu erfolgen hätte. Aus diesem Grund kann letzlich auch keine zwingende Festsetzung gemäß § 201 Abs…
…für die Voraussetzungen nach § 295 BAO, da in keinster Weise ein nachträglicher Grundlagenbescheid oder grundlagenähnlicher Bescheid gegenständlich ist, an den die Anpassung eines abgeleiteten Bescheides zu erfolgen hätte. Aus diesem Grund kann letzlich auch keine zwingende Festsetzung gemäß § 201 Abs. 3 Z 3 BAO hier…
…nicht vor. Dasselbe gilt auch für die Voraussetzungen nach § 295 BAO, da in keinster Weise ein nachträglicher Grundlagenbescheid oder grundlagenähnlicher Bescheid gegenständlich ist, an den die Anpassung eines abgeleiteten Bescheides zu erfolgen hätte. Aus diesem Grund kann letzlich auch keine zwingende Festsetzung gemäß § 201 Abs…
…ein anderer Bescheid bereits abgeändert, aufgehoben oder erlassen gewesen. Dem angefochtenen Bescheid liegt aber kein anderer, nachträglich abgeänderter, aufgehobener oder erlassener (grundlagenähnlicher) Bescheid zugrunde. Die Voraussetzungen für eine Bescheiderlassung gem. § 293 Abs 3 BAO liegen daher nicht vor, weshalb die Aufhebung des Bescheides zu verfügen…
…oder erlassen gewesen. Ein über die Verlusthöhe absprechender Bescheid ist ein anderer ("grundlagenähnlicher") Bescheid in diesem Sinne (Ritz, BAO Kommentar³, § 295 Tz 15). Wird daher ein über die Verlusthöhe absprechender Körperschaftsteuerbescheid nach Ergehen von Folgejahre betreffenden Körperschaftsteuerbescheiden abgeändert, so sind die Folgejahre betreffende Bescheide gemäß …
…Berufungsverfahren - der Grundlagenbescheid bzw. ein grundlagenähnlicher Bescheid (zu welchem auch ein dem Verspätungszuschlagsbescheid zu Grunde liegender Einkommens- oder Umsatzsteuerbescheid zählt), so ist gemäß § 253 BAO iVm § 295 BAO der davon abgeleitete Verspätungszuschlag entsprechend den vorgenommenen Änderungen im Grundlagenbescheid bzw. grundlagenähnlichen Bescheid anzupassen. Allerdings ist in…
…weil der Bescheid des Bundesministers für Finanzen ein grundlagenähnlicher Bescheid sei, der - mangels Aufhebung - weiterhin in Geltung stehe. Es übersieht dabei aber, dass erst durch eine Interpretation dieses Bescheides ermittelt werden muss, welche Einkünfte der Bescheid mit der Formulierung "Einkünfte als Sportlerin einschließlich der Werbetätigkeit…
…sondern Bescheide, die diesen ähnlich sind und in ihrer Wirkung materiell andere Bescheide beeinflussen (zB VwGH 14.5.1991, 90/14/0149; VwGH 10.11.1993, 92/13/0176). Ein Aufhebungsbescheid gem. § 295 Abs. 4 BAO ist jedoch kein derartiger grundlagenähnlicher Bescheid für einen Aussetzungszinsenbescheid…
…295 Abs. 1 BAO abgeänderten Bescheid vom 15. Februar 2012 ein positiver Gesamtbetrag der Einkünfte zu Grunde. Der Einkommensteuerbescheid für 2003 vom 15. Februar 2012 ist, was die Höhe des Verlustvortrages gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 anbelangt, ein grundlagenähnlicher Bescheid im Sinne des § 295…