…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…
…werden; diese Fälle - werden nach dem Ausschussverfahren festgelegt; - ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die…
…0031 mwN). § 83 ZollR-DG definiert für den Bereich der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben (darunter die Einfuhrumsatzsteuer) den Begriff des "besonderen Falles" und schließt betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten nur bei Existenzgefährdung des Abgabenschuldners nicht aus. Die Beschwerdeführerin, eine 100%-Tochter der schweizerischen…
…0031 mwN). § 83 ZollR-DG definiert für den Bereich der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben (darunter die Einfuhrumsatzsteuer) den Begriff des "besonderen Falles" und schließt betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten nur bei Existenzgefährdung des Abgabenschuldners nicht aus. Die Beschwerdeführerin, eine 100%-Tochter der schweizerischen…
…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…
…Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzteren Falls stellte die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…
…sofern es sich nicht um den Versuch handelt, die Ware(n) der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt und alle notwendigen Förmlichkeiten erfüllt werden, um die Situation der Ware(n) zu bereinigen, die Verwendung der Ware unter anderen als in der…
…Rahmen erfolgt. Denn diese Bestimmung bleibt grundsätzlich dabei, dass in Anbindung an Artikel 239 ZK grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten - die im Abgabenverfahren sowohl vom Bundesfinanzgericht als auch vom Verwaltungsgerichtshof festgestellt worden ist - eine Unbilligkeit ausschließt. Im vorliegenden Fall erweist sich die Abgabenbelastung somit gemäß § 83…
…wonach ein besonderer, die Erstattung rechtfertigender Umstand dann vorliegt, wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist: In diesem Fall würde selbst die betrügerische Absicht die grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten (die aber - wie vorstehend (Punkte 3. - 4.) dargestellt - selbstverständlich nicht vorliegt!) keinen…
…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…
…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…
…wonach ein besonderer, die Erstattung rechtfertigender Umstand dann vorliegt, wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist: In diesem Fall würde selbst die betrügerische Absicht die grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten (die aber - wie vorstehend (Punkte 3. - 4.) dargestellt - selbstverständlich nicht vorliegt!) keinen…
…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…
…der Sache erweist oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernstlich gefährdet ist. Liegt ein besonderer Fall auf Grund der ernstlichen Gefährdung der Existenz des Abgabenschuldners vor, ist die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten kein Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung…
…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…
…werden; diese Fälle -werden nach dem Ausschussverfahren festgelegt; -ergeben sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Nach dem Ausschussverfahren wird festgelegt, in welchen Fällen diese Bestimmung angewandt werden kann und welche Verfahrensvorschriften dabei zu beachten sind. Die…
…bejahte grobe Fahrlässigkeit von M. und S. ist zufolge Art. 899 Abs. 3 ZK-DVO auch im Rahmen des Art. 239 Abs. 1, 2. Anstrich ZK von entscheidender Bedeutung. M. und S. sind entgegen der Rechtsmeinung der Bf. sehr wohl als Beteiligte im Sinne der…
…der Sache erweist oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernstlich gefährdet ist. Liegt ein besonderer Fall auf Grund der ernstlichen Gefährdung der Existenz des Abgabenschuldners vor, ist die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten kein Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung…
…der Sache erweist oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernstlich gefährdet ist. Liegt ein besonderer Fall auf Grund der ernstlichen Gefährdung der Existenz des Abgabenschuldners vor, ist die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten kein Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung…
…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…