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UFSZ2L ZRV/0208-Z2L/02Zollschuldentstehung nach Art. 204 Zollkodex für Zollagerwaren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.06.2005

…werden kann;...") subsumiert werden, die damit verbundene Rechtsfolge der Nichtentstehung der Zollschuld nach Art.204 Zollkodex trete aber wegen Nichterfüllung einer weiteren Voraussetzung, nämlich dass keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliege, nicht ein: Für einen Lagerhalter, der Lagerwaren zu Unrecht aus dem Zolllager entnimmt, sei…

UFSZ1W ZRV/0295-Z1W/07Erstattung von Zollabgaben nach Art. 239 Abs.1 erster Anstrich ZK, bei denen eine Präferenzbegünstigung bestanden hätte. Offensichtliche Fahrlässigkeit eines Beteiligten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.09.2010

…der Fahrlässigkeit des Beteiligten ab. Man wird aber immer ein gewisses Bemühen des Beteiligten erwarten müssen, sich über einschlägige Vorschriften zu informieren, eine völlige Gleichgültigkeitshaltung führt jedenfalls zur groben Fahrlässigkeit. - Die Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers spielt eine Rolle. Es ist von Belang, ob der Beteiligte im…

UFSZ2L ZRV/0006-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Abs. 1 lit .a Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung bestimmter eingeführter Waren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.04.2013

…des Art. 204 Absatz 1 Zollkodex als Verfehlungen, die sich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben, sofern es sich nicht um den Versuch handelt, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten…

UFSZ2L ZRV/0005-Z2L/11Zollschuldentstehung nach Art. 204 Zollkodex bei verspäteter Anschreibung der eingeführten Waren zum Zollverfahren der aktiven Veredelung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.04.2013

…die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, nicht aber die weitere Voraussetzung des Art.859, nämlich, dass den Beteiligten keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei. Bezüglich der Beurteilung, ob grob fahrlässiges Verhalten oder bloß eine entschuldbare Fehlleistung gegeben sei, habe der EuGH in seiner Entscheidung vom…

UFSZ2L ZRV/0007-Z2L/11Zollschuldentstehung gem. Art. 204 Abs. 1 lit. a) Zollkodex wegen verspäteter Anschreibung von zur aktiven Veredelung eingeführten Waren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.04.2013

…des Art. 204 Absatz 1 Zollkodex als Verfehlungen, die sich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben, sofern es sich nicht um den Versuch handelt, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten…

UFSL ZRV/0045-Z2L/02Kein Zollerlass wegen offensichtlicher (grober) Fahrlässigkeit eines Beteiligten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.04.2004

…wenn die Verfehlung nach den Umständen des Falles nicht hätte passieren dürfen. Insbesondere in Fällen, in denen der Beteiligte ausdrücklich über seine Pflichten belehrt worden ist oder aufgrund von Unterlagen seine Pflichten hätte erkennen müssen, kommt grobe Fahrlässigkeit in Betracht. Anders als einzelne Arbeitsfehler sind…

UFSZ2L ZRV/0063-Z2L/02Antrag auf - teilweise - Erstattung der Einfuhrabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.09.2003

…In betrügerischer Absicht handelt ein Beteiligter wenn er vorsätzlich und zwar in schädigender Absicht in Bezug auf die Abgabenlast handelt. Kriterium für die offensichtliche oder grobe Fahrlässigkeit, ist die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet sowie die Erfahrung des Beteiligten im Einfuhr- oder…

UFSZ1W ZRV/0056-Z1W/05Teilweise Erstattung von Eingangsabgaben gemäß Art. 239 ZK infolge Fehlens einer offensichtlichen Fahrlässigkeit oder betrügerischen Absicht, nachdem infolge Unregelmäßigkeit im Versandverfahren die Eingangsabgabenschuld gemäß Art. 203 ZK ohne Anwendung des Präferenzzollsatzes entstanden war. Zurückverweisung wegen unvollständiger Ermittlungen. Unvollständiger Spruch der erstinstanzlichen Entscheidung, weil nur über den Zoll, nicht aber über die Einfuhrumsatzsteuer und die Abgabenerhöhung abgesprochen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.06.2007

…zwischen der groben und leichten Fahrlässigkeit auseinandergesetzt. Aus dieser Entscheidung lässt sich ein Prüfungsmaßstab ersehen, der in Judikatur und Lehre weitgehend herangezogen wird und folgende Aspekte berücksichtigt: a) Komplexität der Vorschriften: Mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad und Verwobenheit der Vorschriften sinkt der Grad der Fahrlässigkeit des Beteiligten…

UFSZ4I ZRV/0030-Z4I/02Zollschuld nach Art. 204 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.06.2003

…Zollverfahren, deren nicht bewilligter Ortswechsel sich die Verfehlung auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zolllagerverfahrens nicht wirklich ausgewirkt hat, wenn es sich nicht um den Versuch handelt, die Ware der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt und alle Förmlichkeiten erfüllt werden, um…

UFSZ3K ZRV/0169-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…

UFSZ2L ZRV/0293-Z2L/03Erlassantrag gem. Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.05.2004

…Im gegenständlichen Fall liege weder eine Entziehungsabsicht noch eine grobe Fahrlässigkeit der Bf. vor. Bei einer erstmaligen Verfehlung führe eine Unterscheidung zwischen Inhabern einer Begünstigung und solchen Zollbeteiligten, welche keine Verfahrensvereinfachung beanspruchen zu einer unbilligen Härte. Weiters stelle diese Unterscheidung eine Verletzung des Gleichheitsprinzips dar…

UFSZ2L ZRV/0113-Z2L/02Zollschuldentstehung beim nicht bewilligten Ortswechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.05.2004

…von einer groben Fahrlässigkeit der Bf. auszugehen. Auf eine Komplexität der Vorschriften kann sich die Beschwerdeführerin aufgrund der eindeutigen Anordnungen in der Lagerbewilligung verschuldensmindernd ebenso wenig berufen, wie auf mangelnde Erfahrung im Importgeschäft. Als Kriterium der Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers wird genannt, ob der Beteiligte sich…

UFSZ2L ZRV/0073-Z2L/04Nicht bewilligter Ortswechsel von Waren im Zolllagerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)21.02.2007

…da die Bf. in ihrer EDV die Einlagerung in ein Sonderlager nicht vermerkt habe. Diesfalls liege aber weder ein Entziehungsversuch noch grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vor (Arbeitsfehler). Außerdem sei fast die gesamte Menge der entsprechenden Ware mit Versandschein T1 nachweislich ausgeführt worden. Die restliche Menge…

UFSZ2L ZRV/0133-Z2L/02Nicht bewilligter Ortswechsel von Waren im Zolllagerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.03.2004

…seien, wodurch die grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten eindeutig erwiesen und eine Erstattung nach Art. 239 ZK ausgeschlossen sei. Dagegen erhob die Bf. mit Eingabe vom 19. Mai 1999 Beschwerde gem. § 85c Abs. 1 ZollR-DG. Dies mit der Begründung, es liege keine grobe Fahrlässigkeit vor…

UFSZ1W ZRV/0125-Z1W/02Erstattung der Zollschuld nach Art. 239 ZK bei nachträglicher Beibringung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 mangels Vorliegens einer offensichtlichen Fahrlässigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)10.04.2006

…zwischen der groben und leichten Fahrlässigkeit auseinandergesetzt. Aus dieser Entscheidung lässt sich ein Prüfungsmaßstab ersehen, der in Judikatur und Lehre weitgehend herangezogen wird und folgende Aspekte berücksichtigt: a) Komplexität der Vorschriften: Mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad und Verwobenheit der Vorschriften sinkt der Grad der Fahrlässigkeit des Beteiligten…

UFSZ3K ZRV/0172-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…

UFSZ3K ZRV/0171-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…

UFSZ3K ZRV/0170-Z3K/08Erlass / Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2010Teil 1/2

…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…

UFSZ2L ZRV/0082-Z2L/08Nicht bewilligter Ortswechsel von Waren im Zolllagerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)05.06.2008

…da die Bf. in ihrer EDV die Einlagerung in ein Sonderlager nicht vermerkt habe. Diesfalls liege aber weder ein Entziehungsversuch noch grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vor (Arbeitsfehler). Außerdem sei fast die gesamte Menge der entsprechenden Ware mit Versandschein T1 nachweislich ausgeführt worden. Die restliche Menge…

UFSZ3K ZRV/0316-Z3K/10Erlass von Eingangsabgaben nach Formverstößen in einem Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung durch eine Privatperson im Reiseverkehr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)22.03.2011

…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…