…werden kann;...") subsumiert werden, die damit verbundene Rechtsfolge der Nichtentstehung der Zollschuld nach Art.204 Zollkodex trete aber wegen Nichterfüllung einer weiteren Voraussetzung, nämlich dass keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliege, nicht ein: Für einen Lagerhalter, der Lagerwaren zu Unrecht aus dem Zolllager entnimmt, sei…
…der Fahrlässigkeit des Beteiligten ab. Man wird aber immer ein gewisses Bemühen des Beteiligten erwarten müssen, sich über einschlägige Vorschriften zu informieren, eine völlige Gleichgültigkeitshaltung führt jedenfalls zur groben Fahrlässigkeit. - Die Erfahrung des Wirtschaftsteilnehmers spielt eine Rolle. Es ist von Belang, ob der Beteiligte im…
…des Art. 204 Absatz 1 Zollkodex als Verfehlungen, die sich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben, sofern es sich nicht um den Versuch handelt, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten…
…die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, nicht aber die weitere Voraussetzung des Art.859, nämlich, dass den Beteiligten keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sei. Bezüglich der Beurteilung, ob grob fahrlässiges Verhalten oder bloß eine entschuldbare Fehlleistung gegeben sei, habe der EuGH in seiner Entscheidung vom…
…des Art. 204 Absatz 1 Zollkodex als Verfehlungen, die sich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben, sofern es sich nicht um den Versuch handelt, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten…
…wenn die Verfehlung nach den Umständen des Falles nicht hätte passieren dürfen. Insbesondere in Fällen, in denen der Beteiligte ausdrücklich über seine Pflichten belehrt worden ist oder aufgrund von Unterlagen seine Pflichten hätte erkennen müssen, kommt grobe Fahrlässigkeit in Betracht. Anders als einzelne Arbeitsfehler sind…
…In betrügerischer Absicht handelt ein Beteiligter wenn er vorsätzlich und zwar in schädigender Absicht in Bezug auf die Abgabenlast handelt. Kriterium für die offensichtliche oder grobe Fahrlässigkeit, ist die Komplexität der Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld begründet sowie die Erfahrung des Beteiligten im Einfuhr- oder…
…zwischen der groben und leichten Fahrlässigkeit auseinandergesetzt. Aus dieser Entscheidung lässt sich ein Prüfungsmaßstab ersehen, der in Judikatur und Lehre weitgehend herangezogen wird und folgende Aspekte berücksichtigt: a) Komplexität der Vorschriften: Mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad und Verwobenheit der Vorschriften sinkt der Grad der Fahrlässigkeit des Beteiligten…
…Zollverfahren, deren nicht bewilligter Ortswechsel sich die Verfehlung auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Zolllagerverfahrens nicht wirklich ausgewirkt hat, wenn es sich nicht um den Versuch handelt, die Ware der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, keine grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt und alle Förmlichkeiten erfüllt werden, um…
…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…
…Im gegenständlichen Fall liege weder eine Entziehungsabsicht noch eine grobe Fahrlässigkeit der Bf. vor. Bei einer erstmaligen Verfehlung führe eine Unterscheidung zwischen Inhabern einer Begünstigung und solchen Zollbeteiligten, welche keine Verfahrensvereinfachung beanspruchen zu einer unbilligen Härte. Weiters stelle diese Unterscheidung eine Verletzung des Gleichheitsprinzips dar…
…von einer groben Fahrlässigkeit der Bf. auszugehen. Auf eine Komplexität der Vorschriften kann sich die Beschwerdeführerin aufgrund der eindeutigen Anordnungen in der Lagerbewilligung verschuldensmindernd ebenso wenig berufen, wie auf mangelnde Erfahrung im Importgeschäft. Als Kriterium der Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers wird genannt, ob der Beteiligte sich…
…da die Bf. in ihrer EDV die Einlagerung in ein Sonderlager nicht vermerkt habe. Diesfalls liege aber weder ein Entziehungsversuch noch grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vor (Arbeitsfehler). Außerdem sei fast die gesamte Menge der entsprechenden Ware mit Versandschein T1 nachweislich ausgeführt worden. Die restliche Menge…
…seien, wodurch die grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten eindeutig erwiesen und eine Erstattung nach Art. 239 ZK ausgeschlossen sei. Dagegen erhob die Bf. mit Eingabe vom 19. Mai 1999 Beschwerde gem. § 85c Abs. 1 ZollR-DG. Dies mit der Begründung, es liege keine grobe Fahrlässigkeit vor…
…zwischen der groben und leichten Fahrlässigkeit auseinandergesetzt. Aus dieser Entscheidung lässt sich ein Prüfungsmaßstab ersehen, der in Judikatur und Lehre weitgehend herangezogen wird und folgende Aspekte berücksichtigt: a) Komplexität der Vorschriften: Mit zunehmendem Schwierigkeitsgrad und Verwobenheit der Vorschriften sinkt der Grad der Fahrlässigkeit des Beteiligten…
…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…
…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…
…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…
…da die Bf. in ihrer EDV die Einlagerung in ein Sonderlager nicht vermerkt habe. Diesfalls liege aber weder ein Entziehungsversuch noch grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten vor (Arbeitsfehler). Außerdem sei fast die gesamte Menge der entsprechenden Ware mit Versandschein T1 nachweislich ausgeführt worden. Die restliche Menge…
…die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Letzterenfalls stellt die betrügerische Absicht oder grobe Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen Ausschließungsgrund für die Gewährung einer Erstattung oder eines Erlasses dar, sofern alle sonstigen Voraussetzungen vorliegen und eine Gesamtbetrachtung für eine Entscheidung zugunsten des Antragstellers…