…Rz 35). Eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs liegt bereits dann vor, wenn die grenzüberschreitende Tätigkeit erschwert oder weniger attraktiv gemacht wird. Beschränkungen der Glücksspieltätigkeit können durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein. Dazu zählen der Verbraucherschutz, die Betrugsvermeidung und die Vermeidung von Anreizen für die…
…Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats vor. Nationalgesetzliche Umsetzungen, die eine nur gelegentliche und vorübergehende Hilfeleistung in Steuersachen für ausländische Anbieter zulasse, könne sich daher immer nur auf grenzüberschreitende Tätigkeiten beziehen. Das Ergebnis sei, dass ein Dienstleister in seinem Niederlassungsstaat so viele Steuererklärungen erstellen könne, wie er wolle…
…Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats vor. Nationalgesetzliche Umsetzungen, die eine nur gelegentliche und vorübergehende Hilfeleistung in Steuersachen für ausländische Anbieter zulasse, könne sich daher immer nur auf grenzüberschreitende Tätigkeiten beziehen. Das Ergebnis sei, dass ein Dienstleister in seinem Niederlassungsstaat so viele Steuererklärungen erstellen könne, wie er wolle…
…26.2.2015 des BMWFW, dass vorübergehende grenzüberschreitende Tätigkeit der ***2***. angezeigt wurde und keine gesetzlichen Hindernisse einer Erbringung der Tätigkeit in Österreich entsprechend der Dienstleistungsanzeige sprechen. Beglaubigte Übersetzung des Auszuges aus Unternehmensregisters zur ***2***., Eintragung 15.1.2015 Beglaubigte Übersetzung der Bescheinigung des Finanzamtes…
…Maurermeistertätigkeiten ausführen möchte bzw. ausführt. Da sie diese Tätigkeiten aber nicht im Dienstleistungsregister angemeldet hat, ist sie zu deren Ausführung auch nicht berechtigt. Zu bemerken ist, dass die Bf. nur für das Jahr 2013 ihre grenzüberschreitende Tätigkeit in Österreich angezeigt hat. Erst Ende 2014 beantragte…
…Eine nationalgesetzliche Umsetzung, die eine nur gelegentliche und vorübergehende Hilfeleistung in Steuersachen für ausländische Anbieter zulässt, kann sich also immer nur auf grenzüberschreitende Tätigkeiten beziehen. Im Ergebnis darf der Dienstleister in seinem Niederlassungsstaat so viele Steuererklärungen erstellen, wie er will und kann, ohne dass dadurch…
…die Aufteilung der Besteuerungsrechte an den Gewinnen grenzüberschreitend tätiger Unternehmen. Hierbei gilt der Grundsatz, dass die Besteuerungsrechte an Unternehmensgewinnen dem Ansässigkeitsstaat des Unternehmens zustehen und dass der DBA-Partnerstaat nur dann Besteuerungsrechte erlangen soll, wenn die grenzüberschreitende Tätigkeit unter Nutzung einer im DBA-Partnerstaat unterhaltenen…
…keinen Wohnsitz im Inland begründet hatten. Dieser Umstand allein reicht jedoch nicht aus, um die Rechnungen der ***Sub14*** als Scheinrechnungen zu qualifizieren. Grenzüberschreitende Tätigkeit, insbesondere durch Pendler aus Ungarn, ist im Baugewerbe nicht unüblich. Im Gesamtbild der Verhältnisse gelangt das Bundesfinanzgericht zur Überzeugung, dass die **…
…Eine nationalgesetzliche Umsetzung, die eine nur gelegentliche und vorübergehende Hilfeleistung in Steuersachen für ausländische Anbieter zulässt, kann sich also immer nur auf grenzüberschreitende Tätigkeiten beziehen. Im Ergebnis darf der Dienstleister in seinem Niederlassungsstaat so viele Steuererklärungen erstellen, wie er will und kann, ohne dass dadurch…
…Rz 35). Eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs liegt bereits dann vor, wenn die grenzüberschreitende Tätigkeit erschwert oder weniger attraktiv gemacht wird. Beschränkungen der Glücksspieltätigkeit können durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein. Dazu zählen der Verbraucherschutz, die Betrugsvermeidung und die Vermeidung von Anreizen für die…
…Rz 35). Eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs liegt bereits dann vor, wenn die grenzüberschreitende Tätigkeit erschwert oder weniger attraktiv gemacht wird. Beschränkungen der Glücksspieltätigkeit können durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein. Dazu zählen der Verbraucherschutz, die Betrugsvermeidung und die Vermeidung von Anreizen für die…
…tatsächlichen Wirkung den Marktzugang behindern oder weniger attraktiv machen. - Allerdings liegt eine Beschränkung in diesem Sinne nicht schon dann vor, wenn eine Vorschrift auch nur geeignet ist, die grenzüberschreitende Tätigkeit weniger attraktiv zu machen. Dies würde nämlich die Souveränität der Mitgliedstaaten übermäßig betreffen (Cordewener, Grundfreiheiten…
…ihrer Steuerhoheit die Erhebung von Steuern, die sich als Teil eines allgemeinen inländischen Abgabensystems darstellen, an objektive, nicht diskriminierende Kriterien anknüpfen und sich auch nicht unterschiedlich auf innerstaatliche und grenzüberschreitende Tätigkeiten auswirken, jedenfalls unionsrechtlich erlaubt. Der Gesetzgeber ist nicht gehalten, bestehende Begünstigungsbestimmungen für die Zukunft…
…Differenzierungen anhand der ausländischen Staatsangehörigkeit oder Ansässigkeit bzw. des ausländischen Investitions- oder Tätigkeitsortes resultiert, nicht enthält, sich sohin nicht unterschiedlich auf innerstaatliche und grenzüberschreitende Tätigkeiten auswirkt (keine benachteiligende Behandlung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs gegenüber dem vergleichbaren innerstaatlichen Vorgangs), begründet die strittige Bestimmung nach Ansicht des erkennenden…
…allgemeinen inländischen Abgabensystems darstellen, an objektive, nicht diskriminierende Kriterien anknüpfen und sich auch nicht unterschiedlich auf innerstaatliche und grenzüberschreitende Tätigkeiten auswirken, jedenfalls unionsrechtlich erlaubt. Dazu folgender Auszug aus der Literatur: "Betrachtet man die europäische Harmonisierung auf dem Gebiet der direkten Steuern, kommt man relativ schnell…
…ihrer Steuerhoheit die Erhebung von Steuern, die sich als Teil eines allgemeinen inländischen Abgabensystems darstellen, an objektive, nicht diskriminierende Kriterien anknüpfen und sich auch nicht unterschiedlich auf innerstaatliche und grenzüberschreitende Tätigkeiten auswirken, jedenfalls unionsrechtlich erlaubt. Der Gesetzgeber ist nicht gehalten, bestehende Begünstigungsbestimmungen für die Zukunft…
…Dienstleistungen auf entgeltlicher Basis angeboten würden. Damit stehe das Wirtschaftsförderungsinstitut aber in unmittelbarem Wettbewerb mit anderen Anbietern in Österreich und den genannten anderen Mitgliedstaaten. Die Mitglieder der Wirtschaftskammern finanzierten aus ihren gesetzlichen Beiträgen somit grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeiten der Wirtschaftskammern. Dies stelle eine staatliche Beihilfe dar…
…Dienstleistungen auf entgeltlicher Basis angeboten würden. Damit stehe das Wirtschaftsförderungsinstitut aber in unmittelbarem Wettbewerb mit anderen Anbietern in Österreich und den genannten anderen Mitgliedstaaten. Die Mitglieder der Wirtschaftskammern finanzierten aus ihren gesetzlichen Beiträgen somit grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeiten der Wirtschaftskammern. Dies stelle eine staatliche Beihilfe dar…
…Dienstleistungen auf entgeltlicher Basis angeboten würden. Damit stehe das Wirtschaftsförderungsinstitut aber in unmittelbarem Wettbewerb mit anderen Anbietern in Österreich und den genannten anderen Mitgliedstaaten. Die Mitglieder der Wirtschaftskammern finanzierten aus ihren gesetzlichen Beiträgen somit grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeiten der Wirtschaftskammern. Dies stelle eine staatliche Beihilfe dar…
…Dienstleistungen auf entgeltlicher Basis angeboten würden. Damit stehe das Wirtschaftsförderungsinstitut aber in unmittelbarem Wettbewerb mit anderen Anbietern in Österreich und den genannten anderen Mitgliedstaaten. Die Mitglieder der Wirtschaftskammern finanzierten aus ihren gesetzlichen Beiträgen somit grenzüberschreitende wirtschaftliche Tätigkeiten der Wirtschaftskammern. Dies stelle eine staatliche Beihilfe dar…