…E zu Recht bestünde , "da sie auch für den Unterhalt ihrer Tochter aufkomme(Musterformular mit handschriftlichen Anmerkungen)". Beweiswürdigung Zur Frage des tatsächlichen Aufenthaltes v. Tochter E in Rumänien seit Oktober 2014 (und damit getrennter Haushaltsführung zur Bfin): Gemäß § 115 Abs. 1 haben die Abgabenbehörden die…
…insgesamt 4.300,00 CZK übersteige den gemeinsamen Unterhaltsbedarf der Kinder in Höhe von 3.715,00 CZK, weshalb auch bei der Annahme einer getrennten Haushaltsführung davon auszugehen sei, dass der Beschwerdeführer stets die überwiegenden Kosten des Unterhalts getragen habe. Als Beweis wurden verschiedene Unterlagen…
…idgF (in der Folge: Verordnung Nr. 883/2004) mit daraus ableitbarem Anspruch auf Gewährung von Familienleistungen im Fall eines nicht gemeinsamen Haushaltes des Kindesvaters mit der Mutter und seinem Kind hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 22.11.2016, Zahl Ro 2014/16/0067…
…vom 07.02.2025, eingelangt am 12.02.2025 brachte der Bf. unter anderem vor, von der Mutter und ihm sei schriftlich bestätigt worden, dass ein getrennter Haushalt geführt wurde und das Kind beim Bf. gewohnt habe. Der Bf. führte aus, dass keine Rechtsgrundlage für…
…engeren persönlichen Beziehungen in Österreich als zu seinem in ausländische_Stadt_B bestehenden Freundeskreis und Verwandten. Gesellschaftliche Kontakte mit in getrennten Haushalten lebenden Angehörigen und Freunden führen zu keinem steuerlich relevanten (Familien)Wohnsitz in ausländische_Stadt_B. Dem diesbezüglichen Beschwerdevorbringen kann daher nicht gefolgt werden…
…Führung eines gemeinsamen Haushaltes sowie das Fehlen ausschlaggebender und stärkerer Bindungen zu einem anderen Ort, etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen, voraus. Der Familienwohnsitz ist also nur bei gemeinsamer Haushaltsführung von ausschlaggebender Bedeutung, nicht bei getrennten Haushalten. Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es…
…Führung eines gemeinsamen Haushaltes sowie das Fehlen ausschlaggebender und stärkerer Bindungen zu einem anderen Ort, etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen, voraus. Der Familienwohnsitz ist also nur bei gemeinsamer Haushaltsführung von ausschlaggebender Bedeutung, nicht bei getrennten Haushalten. Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es…
…€) gezahlt worden, 2014 ebenfalls zuzüglich vier Sonderzahlungen (Summe: 11.889,75 €). Der Unterhaltsabsetzbetrag sei ursprünglich nur bis September 2014 beantragt worden, da ab Oktober 2014 eine schrittweise Zusammenführung der getrennten Haushalte begonnen habe, welche erst im Spätsommer 2015 vollendet gewesen sei. Die Zahlungen…
…vom anderen Elternteil und vom Kind getrennt lebt, käme es dazu, dass bei einer Auslegung, die nur auf die überwiegende Kostentragung des getrennt lebenden Elternteils abstellt, in den keineswegs seltenen Fällen, dass der nicht haushaltszugehörige Elternteil aus welchen Gründen immer nicht die überwiegenden Unterhaltskosten trägt…
…Haushaltsführung ab April sowie analog dazu die Familienheimfahrten. Die steuerliche Vertretung führt dazu in der Beschwerde aus, dass im gegenständlichen Fall nicht von einer erstmaligen Haushaltsgründung oder Wohnsitzverlegung, wie im Erstbescheid durch die Abgabenbehörde angeführt, auszugehen ist. Begründet wird dies dadurch, dass ein getrennter Haushalt…
…vom anderen Elternteil und vom Kind getrennt lebt, käme es dazu, dass bei einer Auslegung, die nur auf die überwiegende Kostentragung des getrennt lebenden Elternteils abstellt, in den keineswegs seltenen Fällen, dass der nicht haushaltszugehörige Elternteil aus welchen Gründen immer nicht die überwiegenden Unterhaltskosten trägt…
…Novelle BGBl. Nr. 367/1991). Aus den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen ergibt sich, dass die Söhne dem Haushalt der Mutter angehört haben, die im Beschwerdezeitraum getrennt vom Vater der Kinder gelebt hat. Da die Söhne dem Haushalt ihrer Mutter in Bulgarien angehörten, hatte gemäß § 2 Abs. 2…
…vom anderen Elternteil und vom Kind getrennt lebt, käme es dazu, dass bei einer Auslegung, die nur auf die überwiegende Kostentragung des getrennt lebenden Elternteils abstellt, in den keineswegs seltenen Fällen, dass der nicht haushaltszugehörige Elternteil aus welchen Gründen immer nicht die überwiegenden Unterhaltskosten trägt…
…Risikos. Es bedarf daher einer angemessenen Berücksichtigung dieses Umstandes bei der Steuerbemessung. Dies auch im Fall getrennter Haushalte der Eltern und - bei im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen - selbst wenn sich die unterhaltsberechtigten Kinder dauernd im Ausland aufhalten. Als angemessen erachtet der VfGH eine gesetzliche Regelung, aufgrund…
…vom anderen Elternteil und vom Kind getrennt lebt, käme es dazu, dass bei einer Auslegung, die nur auf die überwiegende Kostentragung des getrennt lebenden Elternteils abstellt, in den keineswegs seltenen Fällen, dass der nicht haushaltszugehörige Elternteil aus welchen Gründen immer nicht die überwiegenden Unterhaltskosten trägt…
…nicht an. Der Anspruch der haushaltszugehörigen Großmutter geht gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 FLAG 1967 jenem der nicht haushaltszugehörigen Mutter vor: Bei gemeinsamer Haushaltsführung stehen die Familienleistungen dem im Haushalt lebenden (Groß-)Elternteil zu. Nur bei getrennter Haushaltsführung ist die Feststellung der tatsächlichen Höhe…
…Führung eines gemeinsamen Haushaltes sowie das Fehlen ausschlaggebender und stärkerer Bindungen zu einem anderen Ort, etwa aus beruflichen oder gesellschaftlichen Gründen, voraus. Der Familienwohnsitz ist also nur bei gemeinsamer Haushaltsführung von ausschlaggebender Bedeutung, nicht bei getrennten Haushalten. Bei von der Familie getrennter Haushaltsführung kommt es…
…OGH 1 Ob 333/97w v. 24.2.1998). Auf Grund der Aktenlage hat die Abgabenbehörde davon auszugehen, dass in der Wohnung des Beschwerdeführers die Führung von zwei getrennten Haushalten auf Grund der Wohnverhältnisse (nur eine Küche, nur ein Bad, nur ein Schlafzimmer) nicht möglich…
…BGBl. Nr. 367/1991). Aus den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen ergibt sich, dass der Sohn dem Haushalt der Mutter angehört hat, die im Beschwerdezeitraum getrennt vom Vater des Kindes gelebt hat. Da C dem Haushalt seiner Mutter E D in Ungarn angehörte, hatte gemäß § 2 Abs. 2…
…1967) und für das weder ihm noch seinem von ihm nicht dauernd getrennt lebenden (Ehe)Partner Familienbeihilfe gewährt wird, den gesetzlichen Unterhalt leistet, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 € monatlich zu. Der Unterhaltsabsetzbetrag soll die gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber nicht haushaltszugehörigen Kindern steuerlich berücksichtigen (vgl…