…eine verhältnismäßig große Waldanlage mit einem Wohngrundstück zusammen eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens bilden, wenn sich dem objektiven und unbeeinflussten Beobachter der Liegenschaft als Einheit darstellt. Räumlich getrennte Grundstücke hingegen sind regelmäßig als selbständige wirtschaftliche Einheiten zu bewerten (vgl. Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz…
…wenn diese Grundstücke ein wirtschaftliches Ganzes bilden. Räumlich getrennte Grundstücke hingegen sind regelmäßig als selbständige wirtschaftliche Einheiten zu bewerten (vgl. Twaroch-Wittmann-Frühwald, Kommentar zum Bewertungsgesetz, Anmerkungen zu § 2 Abs. 1). Im gegenständlichen Fall bestehen zwei Grundstücksgruppen, welche durch ein Grundstück, nämlich dem Grundstück mit…
…diese Grundstücke als unbebaute Grundstücke eingestuft wurden. Nach herrschender Auffassung wird bei unbebauten Grundstücken in der Regel jedes Grundstück für sich eine wirtschaftliche Einheit bilden, wenngleich auch hier eine Zusammenfassung mehrerer Grundstücke denkbar ist, wenn diese Grundstücke ein wirtschaftliches Ganzes bilden. Räumlich getrennte Grundstücke hingegen…
…Für sie handelte es sich um 2 getrennte Grundstücke und sie hielt die Ehegatten A und C lediglich für Grundstücksnachbarn. Letztlich wusste sie de facto nicht, dass die Ehegatten A und C Miteigentümer des Grundstücks sind. 5.) Haben Sie einen Miteigentümerbeschluss betreffend des Erwerbsvorganges bzw…
…beiden Grundstücke waren als Einheit nie durch einen Zaun getrennt, vielmehr ist die wirtschaftliche Einheit durch eine gemeinsame Umzäunung rund um die beiden Liegenschaften gegeben. Als Beilage wurde die wirtschaftliche Einheit mittels Fotografien dokumentiert. Die beiden Fotos sind jeweils von der Mitte der jeweiligen Grundstücke…
…bis 31.03.2012) bebaute Grundstücke als einheitliches Wirtschaftsgut anzusehen waren. Ab dem 01.04.2012 stellen Grund und Boden und Gebäude zwei voneinander getrennte Wirtschaftsgüter dar. Die Materialien zum 1. StabG 2012 halten dazu fest: "Unter einem Grundstück sind für ertragsteuerliche Belange der Grund…
…Abgabenvorschreibungen der Marktgemeinde ***16*** vom 5. November 2013 und der Gemeinde ***17*** vom 10. Oktober 2013 an ***9*** ***1*** betreffend Grundsteuer A für unbebaute Grundstücke (89,14 €, 125,15 €). Ferner eine Benachrichtigung des Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart vom 15. Oktober 2013 an ***9*** …
…bei der Verlosung einerseits und dem Erwerb des Grundstückes andererseits um zwei getrennte [nicht idente] Vorgänge handle. Zu einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang komme es erst, nachdem das Gewinnlos gezogen worden sei und der Gewinner feststehe. Für den Grundstückserwerb sei ein Rechtsgeschäft zwischen dem Verloser und dem…
…der Verlosung einerseits und dem Erwerb des Grundstückes andererseits um zwei getrennte [nicht idente] Vorgänge handle. Zu einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang komme es erst, nachdem das Gewinnlos gezogen worden sei und der Gewinner feststehe. Erst dann könne die Grundstücksübertragung vom bisherigen Eigentümer auf den Gewinner stattfinden…
…der Verlosung einerseits und dem Erwerb des Grundstückes andererseits um zwei getrennte [nicht idente] Vorgänge handle. Zu einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang komme es erst, nachdem das Gewinnlos gezogen worden sei und der Gewinner feststehe. Erst dann könne die Grundstücksübertragung vom bisherigen Eigentümer auf den Gewinner stattfinden…
…der Verlosung einerseits und dem Erwerb des Grundstückes andererseits um zwei getrennte [nicht idente] Vorgänge handle. Zu einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang komme es erst, nachdem das Gewinnlos gezogen worden sei und der Gewinner feststehe. Erst dann könne die Grundstücksübertragung vom bisherigen Eigentümer auf den Gewinner stattfinden…
…IV ist für den Anlassfall die Frage zu erörtern, ob entgegen dem erklärten Willen der Gesellschafter und dem getrennten Außenauftritt sowohl des Unternehmens der KG als auch des Einzelunternehmens der Komplementärin sowie weiterer Umstände das Unternehmen bzw. der Betrieb der Komplementärin ein einheitliches Unternehmen bzw…
…war die Revision gemäß § 42 Abs. 1 VwGG als unbegründet abzuweisen. Rechtliche Würdigung Nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen bestanden ab dem Jahr 1989 zwei voneinander unabhängige getrennte land- und forstwirtschaftliche Betriebe einerseits des ***7*** ***1*** sen. und andererseits der ***9*** ***1***. Diese Betriebe wurden vom Finanzamt…
…Beim Bauherrenmodell würden als zwei getrennte Steuerfälle sowohl der Kaufpreis über den Erwerb des unbebauten Grundstückes als auch die Verschaffung der Möglichkeit zum Kaufabschluss durch den vertretungsbefugten Initiator der Grunderwerbsteuer unterliegen. Gegen die zwei Beschwerdevorentscheidungen wurde mit einheitlichem Schriftsatz der Antrag auf Entscheidung über die…
…Abgabenbehörde war im Zuge dieses Mailwechsels die Auskunft erteilt worden, dass zwei getrennte Leistungen vorlägen, nämlich eine steuerfreie Lieferung des Grundstückes und eine steuerpflichtige Werklieferung des Gebäudes. Ergänzend führte der steuerliche Vertreter im Zuge der mündlichen Senatsverhandlung aus, es habe sich um ein Bauherrenmodell gehandelt…
…zwei getrennten und eigenständigen Grundstücken aus. Der Umstand, dass die beiden eigenständigen Grundstücke in einem Vorgang an die gleichen Erwerber veräußert wurden, vermag eine Einheit der beiden Grundstücke und folglich die Rechtwidrigkeit des angefochten Einkommensteuerbescheides nicht zu begründen. Wie bereits festgestellt, ist das Grundstück mit…
…repliziert: „Strittig ist somit, ob die getrennte Lieferung von Grund und Gebäude einheitlich zu betrachten und damit insgesamt steuerbefreit ist. Zwischen dem Bw. und den Erwerbern wurden Generalunternehmerverträge abgeschlossen, in denen vereinbart wurde, dass die Grundstücke direkt vom Grundeigentümer erworben werden (Pkt. 1) und der…
…weitere Vorsteuerbeträge nicht anerkannt. Aufgrund der obigen Ausführungen dürften auch hier nicht 35% herausgerechnet werden. Sämtliche beanstandeten Punkte seien nicht mit der steuerfreien Grundstückslieferung in Verbindung und getrennt voneinander zu betrachten. Der Beschwerde ist der Vertrag der Bf mit der E. Architektur ZT GmbH vom…
…erfordert nicht unbedingt eine einheitliche Bewirtschaftung. Eine getrennte Betriebsführung ist kein Beweis für das Vorliegen mehrerer wirtschaftlicher Einheiten. So sind auch Eigentumswohnungen (mit ideellem Anteil am Grundstück und dem ausschließlichen Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung) auch bei getrennter Bewirtschaftung (z.B. Vermietung) keine eigenen wirtschaftlichen…
…wobei u.E. die Bodenwertminderungen als erheblicher einzustufen sind." Dem ist zu entgegnen: Wird eine zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende Grundstücksfläche oder ein Teil derselben auf Dauer nicht mehr landwirtschaftlich genutzt, gehört sie nicht mehr zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen (VwGH 30.3…