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940 Treffer466 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7300030/2023Zwei Finanzstrafverfahren gegen Steuerberater waren zu verbinden. 1. Ein schuldhaftes Verhalten iZm der Unterlassung der Einreichung der Steuererklärung eines Mandanten war bei gegensätzlichen Aussagen in dubio pro reo einzustellen. 2. monatliche Umsatzsteuerhinterziehungen statt quartalsmäßig gemeldet, davor schon Verfolgungshandlung, daher ist Selbstanzeige nicht strafbefreiend.Kein unerlaubter Austausch der Sache gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2024Teil 6/6

…ist; 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. § 5 Abs. 3 VbVG: Die Anzahl ist insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2…

BFG RV/7103757/2024Eine Veranlagung 14 Monate nach Einreichen der Steuererklärung rechtfertigt keinen Antrag nach § 299 BAO auf Aufhebung des Bescheides betreffend Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2025

…festgesetzt habe. Da die Einkommensteuer erst 14 Monate nach dem Einreichen der Steuerklärung veranlagt worden sei, sei das Verhalten der Behörde klar gesetzwidrig und rechtfertige keinesfalls die Festsetzung von Anspruchszinsen. Es hätten auch keine Überprüfungshandlungen stattgefunden. Das Finanzamt wies diesen Antrag am 8.8.2024…

BFG RV/7300030/2020Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG - Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund der verbilligten Vermietung einer Wohnung an die Mutter der Gesellschafter bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.02.2021Teil 2/2

…ist; 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Gemäß § 5 Abs. 3 VbVG ist die Geldbuße geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2…

BFG RV/7500279/2016Parkometerabgabe, Tilgung als weiterer Milderungsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.03.2016

…1 Parkometergesetz 2006). Der Geltendmachung eines finanziellen Engpasses kommt bei gleichzeitiger Haltung eines eigenen Fahrzeuges nicht die übliche Berücksichtigung zu, da die Haltung eines Fahrzeuges in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist und ein gesetzwidriges Verhalten im Straßenverkehr, welches zur Verhängung von Geldstrafen führt…

BFG RV/7300078/2025Strafbemessung bei Finanzvergehen nach § 51b FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.06.2026

… 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Gem § 5 Abs 3 VbVG ist die Anzahl insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2…

BFG RV/5300004/2025Strafbeschwerde des Beschuldigten und des belangten Verbandes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.03.2026

… 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Gem § 5 Abs 3 VbVG ist die Anzahl insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2…

BFG RV/7300007/2023Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der korrespondierenden Umsatzsteuervorauszahlungen wegen pandemiebedingter schlechter wirtschaftlicher Situation
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.05.2023

… 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Gemäß § 5 Abs. 3 VbVG ist die Anzahl insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2…

BFG RV/7300048/2022Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Ausmessung der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.03.2023

… 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Gem. § 5 Abs. 3 VbVG ist die Anzahl insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2…

BFG RV/7300018/2022Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite mit dem Verweis auf mangelnden Vorsatz in Bezug auf die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bestritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.12.2022Teil 1/2

…Vorteil ist; 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. (3) Die Anzahl ist insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2. der Verband…

BFG RV/5100881/2020Grunderwerbsteuerliche Konsequenzen der freihändigen Veräußerung einer Liegenschaft durch den Masseverwalter (Durchführung einer sog. Kanzleiversteigerung) und der Namhaftmachung eines anderen Käufers durch den Bestbieter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.02.2022

…Eine Übertragung dieser Entscheidungsbefugnis an Dritte sieht das Insolvenzrecht nicht vor. Anhaltspunkte für ein gesetzwidriges Verhalten der involvierten Personen liegen im Beschwerdefall nicht vor und wurde derartiges von der Amtspartei auch nicht behauptet. Somit konnte der ***X1*** GmbH aber nicht die Verwertungsbefugnis im vorstehenden Sinn…

BFG RV/5100882/2020Grunderwerbsteuerliche Konsequenzen der freihändigen Veräußerung einer Liegenschaft durch den Masseverwalter (Durchführung einer sogenannten Kanzleiversteigerung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.02.2022

…Eine Übertragung dieser Entscheidungsbefugnis an Dritte sieht das Insolvenzrecht nicht vor. Anhaltspunkte für ein gesetzwidriges Verhalten der involvierten Personen liegen im Beschwerdefall nicht vor und wurde derartiges von der Amtspartei auch nicht behauptet. Somit konnte der Beschwerdeführerin aber nicht die Verwertungsbefugnis im vorstehenden Sinn zukommen…

BFG RV/2300014/2020Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG, Barzahlungen an Aushilfen, keine Lohnkonten für Aushilfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.01.2021Teil 1/2

… 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Letztendlich beträgt die verhängte Geldbuße bei einem möglichen Strafrahmen bis zu € 83.692,00 gerade einmal 8,4 % der möglichen Höchststrafe. Es ist hierbei einerseits nicht nachvollziehbar, woher die große Diskrepanz zwischen der…

BFG RV/7300017/2019Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite bestritten. Bemessung der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2019

…Vorteil ist; 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. (3) Die Anzahl ist insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2. der Verband…

BFG RV/7300008/2018Geldbuße des belangten Verbandes reduziert, da weitere Milderungsgründe hervorkamen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.01.2019

…ist; 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. § 5 Abs. 3 VbVG: Die Anzahl ist insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2…

BFG RV/7300055/2017Höhe der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße wegen Nichtberücksichtigung von Milderungsgründen angefochten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.02.2018

…3.je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Gemäß § 5 Abs. 3 VbVG ist die Anzahl ist insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat…

BFG RV/7400004/2017Zweifel des Beschwerdeführers am Frischwasser- und Abwasserverbrauch
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2018

…wird bestimmt, dass die von der öffentlichen Wasserversorgung bezogene, ermittelte Wassermenge in den öffentlichen Kanal abgegeben gilt. An diese gesetzliche Bestimmung muss sich die belangte Behörde halten, damit ihr kein gesetzwidriges Verhalten vorgeworfen werden kann. Wenn hingegen die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Z. 1…

BFG RV/5300001/2016Bemessung der gegen eine Entscheidungträgerin eines belangten Verbandes verhängten Strafen, sowie der gegen einen mittlerweile bereits gelöschten Verband ausgesprochenen Geldbuße
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2017

…je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde (Z. 3). Gemäß Abs. 3 leg. cit. ist die Geldbuße hingegen umso geringer zu bemessen, wenn der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen bzw. Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat…

BFG RV/5300018/2014Verbandsgeldbuße für jeweils vom Geschäftsführer durch die vorsätzliche Nichterklärung von Einnahmen und die Geltendmachung nicht betrieblicher Aufwendungen bewirkte Hinterziehung von Körperschaftsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.12.2015

…mehr ein gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde (Z 3). Andererseits ist gemäß Abs. 3 leg. cit. die Geldbuße insbesondere geringer zu bemessen, wenn der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat…

BFG RV/7300021/20141. Taten 2. Selbstanzeige 3. USt- Nachschau
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.01.2015Teil 1/2

…Vorteil ist; 3. je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Abs. 3: Die Geldbuße ist insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1. der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2. der…

BFG RV/7300013/2015Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - verspätete Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen mit Fehlern der als zuverlässig angesehenen Buchhaltungskraft gerechtfertigt. Entschuldbarer Irrtum über deren Qualifikation eingewendet.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015

…erlangte Vorteil ist; 3.) je mehr gesetzwidriges Verhalten von Mitarbeitern geduldet oder begünstigt wurde. Abs. 3: Die Anzahl ist insbesondere geringer zu bemessen, wenn 1.) der Verband schon vor der Tat Vorkehrungen zur Verhinderung solcher Taten getroffen oder Mitarbeiter zu rechtstreuem Verhalten angehalten hat; 2…