…zwei Turnussen in vier Monaten) und kurz (an 26 von 133 Tagen) in Österreich tätig wurde und aus dieser Tätigkeit lediglich ein geringes Einkommen erzielt hat, wird davon ausgegangen, dass vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit in Deutschland durch die Bf. keine gewöhnliche Erwerbstätigkeit in Österreich im…
…Bezeichnung der von ihm genannten Personen (mit Name und Anschrift) sowie näheren Darstellung seiner Lebensumstände in Deutschland (betr. Arbeit, Freunde, gesellschaftliches Leben etc.) samt seiner dortigen Tätigkeit und des bezogenen Einkommens ist der Bf nicht nachgekommen und hat auch – abgesehen von der wiederum teils unleserlich…
…vor. Hinsichtlich der beantragten Umschulungskosten führte der Bf. aus, dass er die Aufwendungen für die Pilotenausbildung ausschließlich alleine wirtschaftlich getragen habe. Da er in den Jahren der Ausbildung - 2008 und 2009 - lediglich ein geringes Einkommen erzielt habe, habe sein Vater die Bürgschaft für das in…
…oder ein nur geringes Einkommen beziehe, oder dessen Bezug nicht ortsgebunden sei. Die Gattin des BF beziehe seit über zehn Jahren Pensionseinkünfte, welche nicht ortsgebunden seien. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung des Dienstortes sei daher rein privat veranlasst und stehe in keinem Zusammenhang…
…in den Räumlichkeiten der Primärschuldnerin verkehrenden Prostituierten in Erfahrung zu bringen. Weder ein Ermessensmissbrauch noch eine Ermessensüberschreitung liege vor, wenn die Abgabenbehörde die vom Abgabenpflichtigen eingewendete verminderte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht als ausreichend ansehe, um eine für ihn günstige Ermessensentscheidung zu treffen. Vermögenslosigkeit bzw. geringes Einkommen…
…dem Jahr 2014 übe er in Deutschland eine selbständige Tätigkeit aus. Seinen Angaben zufolge beliefen sich seine Einkünfte im Jahr 2014 auf 24.500,00 € und derzeit monatlich auf 1.500,00 €; die angeforderten deutschen Steuerbescheide legte der Bf nicht vor. Ein abermaliges…
…die Einholung entsprechender fachkundiger Informationen über eine mögliche Steuerpflicht vor Aufnahme der Tätigkeit als Kommanditist zuzumuten war, dies auch im Hinblick auf seine Funktion als Geschäftsführer der KG; in dieser Funktion musste ihm der Umgang mit zu klärenden steuerlichen Fragen und der Möglichkeiten zur Einholung…
…hätte angestellt werden können und in diesem Fall der Familienbeihilfenanspruch nicht strittig sei, aus sozialpolitischer Sicht bedacht werden solle, dass angesichts des Mangels an Pflegekräften die Aufgabe einer gut bezahlten Tätigkeit und damit auch des Einkommens zur Aufnahme der Tätigkeit der Pflege eines nahen Angehörigen…
…wie vom Geschäftsführer gegen zu geringes Entgelt privat genutzte (Ferien)Immobilien - davon aus, dass im Rahmen des zwingenden Gewerbebetriebes einer GmbH nur in bestimmten Ausnahmesituationen außerbetriebliches Vermögen gegeben ist. Im gegenständlichen Fall liegt weder ein privat genutztes Wirtschaftsgut noch Liebhaberei vor und wurde von der…
…wirtschaftliche Beziehungen vor allem von örtlich gebundenen Tätigkeiten und von Vermögensgegenständen in Form von Einnahmequellen ausgehen würden, werde auch von Wassermeyer vertreten. Dieser führe Folgendes aus: "Die wirtschaftlichen Interessen werden vornehmlich durch örtlich fixierte Einkunftsquellen oder Vermögensgegenstände gekennzeichnet. Als Einkunftsquellen kommen insoweit alle in Betracht…
…einen Ansatz von 10 % berücksichtigt. Nach Ansicht der Richterin liegt eine private Mitveranlassung im Ausmaß von 20 % vor. Das Internet wird auch in den Ferien genutzt. Es liegt jedoch nur ein geringes privates Interesse an Computer und Internet vor. Die Installation des Internetanschlusses und die…
…gelebt haben ist unklar, zumal mit dem erklärten geringen Einkommen des Kindesvaters von 250,00 Euro pro Monat aus einer Erwerbstätigkeit in Ungarn nur rund ein Viertel der Kosten für das von der Familie gemietete Haus bestritten werden konnten. Der vorgelegte Schenkungsvertrag, welcher als Beleg…
…dass die Verlagerung seiner Tätigkeit in einen anderen Mitgliedstaat als demjenigen, in dem er bis dahin gewohnt hat, hinsichtlich der Besteuerung neutral ist. Auf Grund der Unterschiede im Steuerrecht der Mitgliedstaaten kann eine solche Verlagerung je nach dem Einzelfall auch Vor- oder Nachteile bei der…
…nach Darlegung der Äußerung des Finanzamtes Folgendes vorgehalten: „Aus Sicht des Finanzamtes liegt daher eine Tätigkeit vor, die einen so geringen Umfang hat, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellt. Für diese Ansicht spricht neben der eingeschränkten Pflichtversicherung (ausschließlich in der Unfallversicherung) auch…
…Liebhaberei liege nur im Ausnahmefall vor, und zwar dann, wenn die Absicht einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) zu erzielen nicht anhand objektiver Umstände nachvollziehbar sei. Gemäß Rz 10 der LRL sei eine Tätigkeit, die das typische Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes aufweise, nur in Ausnahmefällen als Liebhaberei anzusehen (VwGH…
… 2 Tz 15 liegt ein solches vor, "wenn jemand durch die eigene Geschäftseinteilung wie auch durch die Gestaltung seiner Ausgaben, die ihm nicht ersetzt werden ..... , die Einnahmen wie auch die Ausgaben und damit den Ertrag seiner Tätigkeit in nennenswerter Weise zu beeinflussen vermag. Unser Mandant…
…In der Aussage vom 29.12.2014 wurde ergänzend mitgeteilt, dass es sich bei diesen Tätigkeiten um Bürohilfstätigkeiten in einem geringen zeitlichen Umfang handelt, es wurde vom Bf. sogar ausdrücklich ausgeführt, dass "die Beratung der Mandanten und die dazu gehörende Tätigkeit grundsätzlich vor Ort bei…
…weiters vor, es habe immer ein leistungsbereiter Wirtschaftstreuhandbetrieb vorgelegen, die damit zusammenhängenden Aufwendungen - Mitgliedsbeiträge, Fortbildungskosten, Fachliteratur, Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungsbeiträge, Haftpflichtversicherung, Kosten für Büroinfrastruktur - seien vom Handel mit Differenzkontrakten zu trennen und als Verluste aus selbständiger Tätigkeit als Wirtschaftstreuhänder zu berücksichtigen. Der Betrieb sei in…
…Ein wirtschaftlicher Zusammenhang liegt vor, wenn die Betriebsausgaben durch die inländische Tätigkeit veranlasst sind. Nach § 20 Abs. 2 EStG 1988 dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Soweit daher…
…Abs. 4 LVO liegt bei Betätigungen gemäß § 1 Abs. 2 LVO Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs…