…rechtswirksam werde. Hiezu hat der VwGH erkannt, dass durch die beiderseitige Unterfertigung der Urkunde die für den Abschluss des Vertrages notwendige Willensübereinstimmung gegeben war (und sohin von einem gültig zustande gekommenen Rechtsgeschäft ausgegangen werden konnte). Lediglich die wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, nämlich…
…da das Rechtsgeschäft im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht nicht gültig war und § 23 Abs.3 und 4 BAO im Gebührenrecht nicht gilt. (Arnold in Ruppe, Familienverträge 782). In Stoll, BAO, Kommentar Band I S 280 zu § 23 Abs.3 und 4 wird festgestellt: Zustandegekommene…
… 15 GebG löst jede auch bloß rechtsbezeugende Urkunde aus, die kraft ihres Inhaltes geeignet ist, einem der Vertragspartner zum Beweis über ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft zu dienen (vgl. VwGH 26.11.1998, 98/16/0174). Bei der gegenständlichen Zessionsurkunde handelt es sich um eine…
…fehlende) zweite Unterschrift für das Zustandekommen des Rechtsgeschäftes Voraussetzung ist. Denn nur ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft kann Gebührenpflicht auslösen (vgl. VwGH 3.12.1975, 175). Die zweite Unterschrift wurde jedoch im Ausland geleitet. Demnach hat diese Urkunde keine Rechtsgeschäftsgebühr im Inland ausgelöst. Danach wurde…
…die Frage, ob ein Rechtsgeschäft vorliegt, nach zivilrechtlichen Kriterien. Grundvoraussetzung der Gebührenpflicht eines vom Tarifpostsystem des GebG erfassten Rechtsgeschäfts ist daher, dass das beurkundete Rechtsgeschäft überhaupt gültig zustande gekommen ist. Ein zivilrechtlich nicht gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft löst auch dann keine Gebührenpflicht aus, wenn es…
…Rz 2). Folglich ist gegenständlich zu klären, ob ein gültiger Titel über die Einräumung einer Dienstbarkeit und somit ein Rechtsgeschäft iSd § 15 Abs. 1 GebG 1957 zustande gekommen ist. Ohne gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft kann keine Gebührenpflicht entstehen (VwGH 28.2.2002, 99/16/0140…
…§ 17 Abs. 4 GebG 1957 normiert daher eine Ausnahme vom Grundsatz wonach die Gebührenpflicht ein wirksam zustande gekommenes Rechtsgeschäft voraussetzt (VwGH 12.9.2017, Ra 2015/16/0061). Soweit im Vorlageantrag die Ansicht vertreten wird, dass der Mietvertrag vom 4.7.2024 nicht zustande gekommen…
…kein konkretes Vorbringen erstattet. Zustandekommen Voraussetzung der Gebührenpflicht ist, dass ein Rechtsgeschäft gültig zustande gekommen ist. Dabei ist die Frage des gültigen Zustandekommens ausschließlich zivilrechtlich zu lösen. Nach bürgerlichem Recht ist für das Zustandekommen eines Vertrages die Einigung der Vertragsteile über den Vertragsinhalt und die…
…1.2011 gemäß § 57 Abs 1 GSpG geltenden Glücksspielabgabe, knüpfe die Gewinstgebühr an ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft an. Die Gewinstgebühr wäre im Gebührengesetz geregelt. Im Rahmen des Gebührengesetzes könnten generell nur gültig zustande gekommene Rechtsgeschäfte die Gebührenpflicht auslösen (Twardosz, GebG-ÖN601 § 15 Rz 1…
…die Frage, ob ein Rechtsgeschäft vorliegt, nach zivilrechtlichen Kriterien. Grundvoraussetzung der Gebührenpflicht eines vom Tarifpostsystem des GebG erfassten Rechtsgeschäfts ist daher, dass das beurkundete Rechtsgeschäft überhaupt gültig zustande gekommen ist. Ein zivilrechtlich nicht gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft löst auch dann keine Gebührenpflicht aus, wenn es…
…zustande gekommenes Rechtsgeschäft, über welches eine rechtserzeugende oder rechtsbezeugende Urkunde errichtet worden sei oder in Ermangelung einer derartigen Urkunde, der Tatbestand einer Ersatzbeurkunden, die Gebührenpflicht aus. Eine solche Urkunde sei nicht errichtet worden. Nicht die Urkunde als solche unterliege der Gebühr, sondern das jeweilige Rechtsgeschäft…
…mangels "undeutlichem Vertragsinhalt" ein Gegenbeweis im Sinne des § 17 Abs. 2 GebG von vorneherein nicht in Betracht kommt. Bei dem sohin definitiv gültig zustande gekommenen Rechtsgeschäft und bei eindeutigem Urkundeninhalt ist nach dem in § 17 Abs. 1 GebG festgeschriebenen Urkundenprinzip allein der beurkundete Inhalt für…
…zivilrechtlich absolut nichtiges Rechtsgeschäft löse keine Rechtsfolgen und auch keine Gebührenpflicht aus, ebenso würden zivilrechtlich unwirksame Rechtsgeschäfte zu keiner Gebührenpflicht führen. Sei das Rechtsgeschäft aber nur mit relativer Nichtigkeit behaftet und sei daher eine bloße Anfechtbarkeit gegeben, liege zunächst ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft vor…
…formlose, schriftliche Festhaltung eines Rechtsgeschäftes, also ein Schriftstück zu verstehen, welches kraft seines Inhaltes geeignet ist, über ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft gegenüber dem Vertragspartner zum Beweis zu dienen. Dazu muss die Urkunde unterzeichnet sein und alle wesentlichen Merkmal des Rechtsgeschäftes enthalten (vgl Fellner, Gebühren…
…die Frage, ob ein Rechtsgeschäft vorliegt, nach zivilrechtlichen Kriterien. Grundvoraussetzung der Gebührenpflicht eines vom Tarifpostsystem des GebG erfassten Rechtsgeschäfts ist daher, dass das beurkundete Rechtsgeschäft überhaupt gültig zustande gekommen ist. Ein zivilrechtlich nicht gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft löst auch dann keine Gebührenpflicht aus, wenn es…
…17 Abs. 1 und 2 GebG folgt, dass ein zustande gekommenes Rechtsgeschäft bei eindeutigem Urkundeninhalt diesem Urkundeninhalt entsprechend zur Gebührenbemessung heranzuziehen ist Auf die für das Rechtsgeschäft im Einzelnen gewählte Bezeichnung kommt es also nicht an; ob die Tatbestandsmerkmale (einer Tarifpost) gegeben sind, ist vielmehr…
…VwGH 24.03.1994, 92/16/0130). Auf Grund des § 15 Abs. 1 GebG ist für ein gültig zustande gekommenes Rechtsgeschäft dann Gebührenpflicht gegeben, wenn über dieses eine Urkunde errichtet worden ist, es sei denn, dass in diesem Bundesgesetz etwas Abweichendes bestimmt ist. Da für…
…das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde maßgeblich ist. Ausschließlich auf Grundlage dieser Aufzeichnungen kommt die belangte Behörde zu dem Ergebnis, dass ein Gesellschafterdarlehen vorliege (jeweils Seite 2 der Beschwerdevorentscheidungen vom 1.7.2016) Allerdings ist der Urkundeninhalt bei der Beurteilung, ob überhaupt ein gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft gültig zustande…
…als der Darlehens- oder Kreditvertrag selbst wieder sowohl seinem rechtsgeschäftlichen Inhalt nach als auch hinsichtlich der Beurkundungsform den Erfordernissen des § 20 Z 5 GebG entspricht. Sicherungs- oder Erfüllungsgeschäfte zu einem bestimmten, bereits zustandegekommenen Darlehens- oder Kreditvertrag sind bei Vorliegen aller sonstigen für die Gebührenbefreiung erforderlichen…
…als der Darlehens- oder Kreditvertrag selbst wieder sowohl seinem rechtsgeschäftlichen Inhalt nach als auch hinsichtlich der Beurkundungsform den Erfordernissen des § 20 Z 5 GebG entspricht. Sicherungs- oder Erfüllungsgeschäfte zu einem bestimmten, bereits zustandegekommenen Darlehens- oder Kreditvertrag sind bei Vorliegen aller sonstigen für die Gebührenbefreiung erforderlichen…