…Betätigungsfeld, verwirklicht wird, ohne dass dabei von Bedeutung wäre, in welcher Weise die aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte zu qualifizieren wären, wenn die Tätigkeit nicht für die Gesellschaft geleistet würde (funktionales Verständnis des Begriffs der Eingliederung, VwGH 10.11.04, 2003/13/0018; verfassungskonform, VfGH…
…Betätigungsfeld, verwirklicht wird, ohne dass dabei von Bedeutung wäre, in welcher Weise die aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte zu qualifizieren wären, wenn die Tätigkeit nicht für die Gesellschaft geleistet würde (funktionales Verständnis des Begriffs der Eingliederung, VwGH 10.11.04, 2003/13/0018; verfassungskonform, VfGH…
…Betätigungsfeld, verwirklicht wird, ohne dass dabei von Bedeutung wäre, in welcher Weise die aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte zu qualifizieren wären, wenn die Tätigkeit nicht für die Gesellschaft geleistet würde (funktionales Verständnis des Begriffs der Eingliederung, VwGH 10.11.04, 2003/13/0018; verfassungskonform, VfGH…
…Betätigungsfeld, verwirklicht wird, ohne dass dabei von Bedeutung wäre, in welcher Weise die aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte zu qualifizieren wären, wenn die Tätigkeit nicht für die Gesellschaft geleistet würde (funktionales Verständnis des Begriffs der Eingliederung, VwGH 10.11.04, 2003/13/0018; verfassungskonform, VfGH…
…Betätigungsfeld, verwirklicht wird, ohne dass dabei von Bedeutung wäre, in welcher Weise die aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte zu qualifizieren wären, wenn die Tätigkeit nicht für die Gesellschaft geleistet würde (funktionales Verständnis des Begriffs der Eingliederung, VwGH 10.11.04, 2003/13/0018; verfassungskonform, VfGH…
…Betätigungsfeld, verwirklicht wird, ohne dass dabei von Bedeutung wäre, in welcher Weise die aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte zu qualifizieren wären, wenn die Tätigkeit nicht für die Gesellschaft geleistet würde (funktionales Verständnis des Begriffs der Eingliederung, VwGH 10.11.04, 2003/13/0018; verfassungskonform, VfGH…
…Betätigungsfeld, verwirklicht wird, ohne dass dabei von Bedeutung wäre, in welcher Weise die aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte zu qualifizieren wären, wenn die Tätigkeit nicht für die Gesellschaft geleistet würde (funktionales Verständnis des Begriffs der Eingliederung, VwGH 10.11.04, 2003/13/0018; verfassungskonform, VfGH…
…Betätigungsfeld, verwirklicht wird, ohne dass dabei von Bedeutung wäre, in welcher Weise die aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte zu qualifizieren wären, wenn die Tätigkeit nicht für die Gesellschaft geleistet würde (funktionales Verständnis des Begriffs der Eingliederung, VwGH 10.11.04, 2003/13/0018; verfassungskonform, VfGH…
…Betätigungsfeld, verwirklicht wird, ohne dass dabei von Bedeutung wäre, in welcher Weise die aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte zu qualifizieren wären, wenn die Tätigkeit nicht für die Gesellschaft geleistet würde (funktionales Verständnis des Begriffs der Eingliederung, VwGH 10.11.04, 2003/13/0018; verfassungskonform, VfGH…
…Betätigungsfeld, verwirklicht wird, ohne dass dabei von Bedeutung wäre, in welcher Weise die aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte zu qualifizieren wären, wenn die Tätigkeit nicht für die Gesellschaft geleistet würde (funktionales Verständnis des Begriffs der Eingliederung, VwGH 10.11.04, 2003/13/0018; verfassungskonform, VfGH…
…ohne dass dabei von Bedeutung wäre, in welcher Weise die aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte zu qualifizieren wären, wenn die Tätigkeit nicht für die Gesellschaft geleistet würde (funktionales Verständnis des Begriffs der Eingliederung). Es ist hingegen unerheblich, welche rechtliche Gestaltung für die Tätigkeitsausübung gewählt wurde…
…Betätigungsfeld, verwirklicht wird, ohne dass dabei von Bedeutung wäre, in welcher Weise die aus der Tätigkeit erzielten Einkünfte zu qualifizieren wären, wenn die Tätigkeit nicht für die Gesellschaft geleistet würde (funktionales Verständnis des Begriffs der Eingliederung, VwGH 10.11.2004, 2003/13/0018; verfassungskonform, VfGH…
…erkennbare Tätigkeit hergestellt, mit der der Unternehmenszweck der Gesellschaft, sei es durch ihre Führung, sei es durch operatives Wirken auf ihrem Betätigungsfeld verwirklicht wird (sog. "funktionales Verständnis der Eingliederung"; VwGH 10.11.2004, 2003/13/0018; verfassungskonform gemäß VfGH 26.09.2005, B 733/05…
…mehr abzustellen. Diesen Ausführungen ist nicht zuzustimmen. Folgt man der Judikatur des VwGH, manifestiert sich die betriebliche Eingliederung bei Geschäftsführern (!) durch ein "funktionales Verständnis" schon dadurch, dass der Geschäftsführer längere Zeit im Firmenbuch eingetragen ist. Diese Judikatur ist jedoch auf bloße Gesellschafter nicht umzulegen. Das…
…bestimmte deskriptive Tatsachenfeststellungen gegenüberstehen müssten, ist dabei nicht zwingend (anders die sog. "personale Unrechtslehre"; vgl. zum Verständnis Kienapfel, AT6 Z 15 RN 24), kennzeichnet doch das Wesen des Tatbestandes als Spiegelbild eines bestimmten Handlungsvorgangs ansonsten grundsätzlich dessen Rechtswidrigkeit, es sei denn, dass ein Rechtfertigungsgrund vorliegt…
…4. Absatz des Erkenntnistextes) schafft der VwGH in 4.1 des Erkenntnisses neues Richterrecht: Vom VwGH wird " Die Eingliederung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft in einem funktionalen Verständnis dieses Begriffes mit einer auf Dauer angelegten, kontinuierlichen Leistung des Gesellschafters entweder in der Geschäftsführung…
…4. Absatz des Erkenntnistextes) schafft der VwGH in 4.1 des Erkenntnisses neues Richterrecht: Vom VwGH wird " Die Eingliederung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft in einem funktionalen Verständnis dieses Begriffes mit einer auf Dauer angelegten, kontinuierlichen Leistung des Gesellschafters entweder in der Geschäftsführung…
…welches nationale Steuerrecht für die Beseitigung des Konfliktes herangezogen werden soll. Ein Qualifikationskonflikt aufgrund unterschiedlicher Sachverhalts- bzw. Rechtsbeurteilungen lasse sich auch nicht im Rahmen eines Verständigungsverfahrens bereinigen, zumal keinem Staat zugemutet werden könne, das Steuerrecht des anderen Staates als das bessere anzuerkennen und für die…
…das Entgelt weitergeleitet habe. Bei Bezugnahme auf das „gewöhnliche Geschäftsleben“ sei zu beachten, dass aufgrund verschiedener Kultur und Mentalität im Nahen Osten Geschäfte auf andere Weise abgewickelt würden, als es dem europäischen Verständnis entspreche. Zur Forderung der Bp, Buchhaltungskonten vorzulegen, werde angemerkt, dass 2001-2003…
…unabhängigen Büros. Der Verwaltungsgerichtshof habe in einem funktionalen Verständnis dieses Begriffes die Eingliederung in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft durch eine auf Dauer angelegte kontinuierlich erbrachte Leistung des Gesellschafters entweder in der Geschäftsführung oder im operativen Bereich der Gesellschaft als verwirklicht angesehen. Das Einzelunternehmen…