…AGB) durchgelesen. In diesem Vertrag gab er auch nicht bekannt, dass er den Hälfteanteil im fremden Namen/Auftrag, auf fremde Rechnung hält. Ein schriftlicher Vertrag/schriftliche Übereinkunft bzw. ein Treuhandvertrag hinsichtlich Depotübertrag zwischen der BF und ihrem Sohn wurde hierzu nicht geschlossen, sondern handelte es…
…fallen daher in den Anwendungsbereich des § 13 Abs. 3 GebG. Auch in der Literatur wird vertreten, dass die besagte Bestimmung, "im fremden Namen handelt," immer dann zur Anwendung gelangt, wenn in "offener Stellvertretung" gehandelt wird. (z.B. Fellner, Rechtsgebühren: Stempel- und Rechtsgebühren Kommentar 21. Lfg…
…um den „Rabatt” gekürzten Betrag an den Fotografen weiter. Vermittler ist, wer einen Leistungsaustausch zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten herbeiführt. Der Vermittler tritt nach außen in fremdem Namen auf. Der Vermittler führt einen Leistungsaustausch zwischen anderen herbei, steht selbst aber außerhalb des vermittelten Leistungsaustausches…
…hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie den Betrag von EUR 33,21 in fremden Namen und auf fremde Rechnung einkassiert hat." Das Zollamt entschied über diese Beschwerde mit der mit 06.02.2024 datierten aber laut Zollamt frühestens am 12.03.2024 versandten Beschwerdevorentscheidung, Zl…
…um Glücksspiele mit dem Betreiber (dh. der Beschwerdeführerin) abzuschließen. Die Vermittler arbeiteten auf fremden Namen und fremde Rechnung und erhalten für ihre Vermittlungstätigkeit eine branchenübliche Vermittlungsprovision. Die Dienstleistungen wurden im Betriebsprüfungszeitraum mangels Ausschluss der Bewerbungsmöglichkeit nach geltender Rechtlage ohne gültige österreichische Lotterienkonzession isd § 12a iVm …
…um Glücksspiele mit dem Betreiber (dh. der Beschwerdeführerin) abzuschließen. Die Vermittler arbeiteten auf fremden Namen und fremde Rechnung und erhalten für ihre Vermittlungstätigkeit eine branchenübliche Vermittlungsprovision. Die Dienstleistungen wurden im Betriebsprüfungszeitraum mangels Ausschluss der Bewerbungsmöglichkeit nach geltender Rechtlage ohne gültige österreichische Lotterienkonzession isd § 12a iVm …
…um Glücksspiele mit dem Betreiber (dh. der Beschwerdeführerin) abzuschließen. Die Vermittler arbeiteten auf fremden Namen und fremde Rechnung und erhalten für ihre Vermittlungstätigkeit eine branchenübliche Vermittlungsprovision. Die Dienstleistungen wurden im Betriebsprüfungszeitraum mangels Ausschluss der Bewerbungsmöglichkeit nach geltender Rechtlage ohne gültige österreichische Lotterienkonzession isd § 12a iVm …
…Glücksspiele mit dem Betreiber (dh. der Beschwerdeführerin) abzuschließen. Die Vermittler arbeiteten auf fremden Namen und fremde Rechnung und erhalten für ihre Vermittlungstätigkeit eine branchenübliche Vermittlungsprovision. Die Dienstleistungen wurden im Betriebsprüfungszeitraum mangels dem Ausschluss der Bewerbungsmöglichkeit nach geltender Rechtlage ohne gültige österreichische Lotterienlizenz iSd § 12a iVm …
…im 5 13 Abs. 1 GebG genannten Personen, der im fremden Namen bei der Behörde eine gebührenpflichtige Eingabe oder Beilagen überreicht oder eine amtliche Ausfertigung oder ein Protokoll veranlasst. Diese Bestimmung ordnet auch ohne weitere Unterscheidung die gesamtschuldnerische Gebührenpflicht für alle an, die in offener…
…steuerlich berücksichtigt werden, die mit der Erzielung der eigenen Einkünfte in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die Ausgaben, die andere Personen betreffen (Rechnung auf fremden Namen) seien daher nicht anerkannt worden. Der Bf. beantragte die Vorlage der Beschwerde fristgerecht mit Schreiben vom 17. Oktober 2014. Das Finanzamt…
…dass im vorliegenden Fall nach außen klar erkennbar sei, dass S. im fremden Namen und auf fremde Rechnung handle, dass durch die Treuhandkonten eine klare Abgrenzung zwischen der Tippgemeinschaft und dem Betreuungsunternehmen bestehe und S. keinen Anteil am Gewinn erhalte. Weiters wurde die Anberaumung einer…
…für die erbrachten Betreuungsleistungen keine Haftung übernommen, seine Einschaltung als Agent in die Abwicklung des Leistungsaustausches (Inkasso) sei umsatzsteuerrechtlich ohne Relevanz und seien daher die Honorarzahlungen vom Verband im fremden Namen und für fremde Rechnung vereinnahmt und verausgabt worden, weshalb diese nicht bei der GmbH…
…4 Abs. 3 UStG 1994 Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt. Die Voraussetzungen sind: Äußerlich erkennbares Handeln im fremden Namen und für fremde Rechnung Der Zahlende muss wissen, dass der Unternehmer die Zahlung nicht für sich, sondern…
…somit zweifelsfrei bekannt, dass es sich nicht um mein Produkt handelt, sondern um ein fremdes. Die Alkoholsteuer wurde für jeden Kunden auch separat berechnet. Ich führe die Verbrauchsteuer im Namen meiner Kunden ab und verrechne diese, als durchlaufenden Posten weiter. Als Beweis dafür, sollten Sie…
…nicht die Lösung von Rechtsfragen entscheidungswesentlich, sondern war im konkreten Einzelfall anhand der Schrift zu beurteilen, ob der Bf. im eigenen oder im fremden Namen tätig wurde und ob er selbst (auch) ein Interesse an der Einbringung der Eingabe hatte. Wien, am 17. September 2025
…bloßen "Bevollmächtigung" oder "Stellvertretung" Bei einem Bevollmächtigungsvertrag hätte der Bf. die Geschäfte des Hrn. Name Schwager im fremden Namen durchgeführt. Ähnlich wie bei einer Treuhandschaft wäre aber auch hier ein "Auftrag" im Rahmen eines Konsensualvertrages, der den Beauftragten zur - entgeltlichen oder unentgeltlichen - Vornahme eines Rechtsgeschäftes…
…dass bei einem Tätigwerden "im eigenen Namen" die gesamten Erlöse als Betriebseinnahmen zu erfassen sind und es sich bei den weitergegebenen Beträgen (die betriebliche Veranlassung vorausgesetzt) um gesondert zu erfassende Betriebsausgaben handelt. Ein Handeln im fremden Namen und/oder auf fremde Rechnung ist nicht anzunehmen…
…dass bei einem Tätigwerden "im eigenen Namen" die gesamten Erlöse als Betriebseinnahmen zu erfassen sind und es sich bei den weitergegebenen Beträgen (die betriebliche Veranlassung vorausgesetzt) um gesondert zu erfassende Betriebsausgaben handelt. Ein Handeln im fremden Namen und/oder auf fremde Rechnung ist nicht anzunehmen…
…dass bei einem Tätigwerden "im eigenen Namen" die gesamten Erlöse als Betriebseinnahmen zu erfassen sind und es sich bei den weitergegebenen Beträgen (die betriebliche Veranlassung vorausgesetzt) um gesondert zu erfassende Betriebsausgaben handelt. Ein Handeln im fremden Namen und/oder auf fremde Rechnung ist nicht anzunehmen…
…zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unternehmer das unternehmerische Risiko aus dem Geschäft trägt, ob er also auf eigene oder auf fremde Rechnung tätig wird. Entscheidend dafür, ob der Unternehmer im eigenen oder fremden Namen tätig wird, ist…