…Anhang I, Teil A) sind: 1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden. Bei Beschäftigten, die…
…VO zählten Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig würden zu den Aufwendungen (Ausgaben) zur Forschung und…
…1 Abs. 2 Z 1 FPr-VO zählten Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig würden, zu…
…zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialaufwendungen)…." Aus dieser Formulierung ergebe sich, dass sämtlich Personalkosten als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Forschungsprämie heranzuziehen seien. Zudem spreche insbesondere der Wortlaut "sonstige Personalaufwendungen" für ein weites Verständnis. Weiters führte die Bf an, dass ein…
…Anhang I, Teil A) sind: 1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden. Bei Beschäftigten, die…
…Anhang I, Teil A) sind: 1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden. Bei Beschäftigten, die…
…Anhang I, Teil A) sind: 1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden. Bei Beschäftigten, die…
…Anhang I, Teil A) sind: 1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden. Bei Beschäftigten, die…
…Anhang I, Teil A) sind: 1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden. Bei Beschäftigten, die…
…Entwicklung taxativ geregelt: „ Z. 1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (zB freiwillige Sozialleistungen). Bei Beschäftigten, die nicht ausschließlich in Forschung und experimenteller Entwicklung tätig sind, werden die der Arbeitsleistung für Forschung und…
…Teil A, Z 1): 1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (zB freiwillige Sozialleistungen). Bei Beschäftigten, die nicht ausschließlich in Forschung und experimenteller Entwicklung tätig sind, werden die der Arbeitsleistung für Forschung und…
…bilanziere nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr. Die Personalaufwendungen (einschließlich die im Jahreslohnzettel 2015 enthaltenen Erfolgsprämie sowie die Diensterfindungsprämie) seien daher mit Ende Februar 2015 rückgestellt worden. Auf Grund eines Updates der Steuererklärungsformulare 2015 und der Neueinführung der Kennziffer 9257 sei irrtümlich die Hinzurechnung der Gehaltszahlungen gemäß…
…für in Forschung und experimenteller Entwicklung (Anhang I, Teil A, Z 1) Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (zB. freiwillige Sozialleistungen). Bei Beschäftigten, die nicht ausschließlich in Forschung und experimenteller Entwicklung tätig sind, werden die der Arbeitsleistung für Forschung und experimentelle Entwicklung…
…für das Wirtschaftsjahr 2016/17 und 2018 angeschlossen. Laut Konto 6696 haben die Tages- und Nächtigungsgelder im Wirtschaftsjahr 2016/17 zusammen € 342.436,58 betragen (=rund 17% der gesamten Personalaufwendungen). Im Wirtschaftsjahr 2018 wurden Tagesgelder von € 221.616,00 ausbezahlt (Konto 6061) und…
…Bemessungsgrundlage der AfA die fiktiven Anschaffungskosten in der Höhe von € 297.072,- sind und die Höhe der jährlichen AfA 1,5% der fiktiven Anschaffungskosten entspricht. Weiters wurden vom Finanzamt die Personalaufwendungen für das Dienstverhältnis mit der Ehegattin des Bf in beiden Beschwerdejahren nicht anerkannt…
…es sei kein Entgelt dafür verrechnet worden. Auch diese Angebote seien den Gästen durch Aushang an der Rezeption zur Kenntnis gebracht worden. Die geltend gemachten Personalaufwendungen beträfen Reinigungspersonal, das für die Wäsche und Reinigungsarbeiten zuständig gewesen sei. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt und Beweiswürdigung…
…BP als nicht steuerbar iSd. § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG bzw. als nicht zu berücksichtigende Personalaufwendungen gem. § 1 Abs. 2 Z 2 EnAbgVergG identifiziert wurden. Die sich in der Folge aus diesen Positionen ergebende Auswirkung auf die ENAV iHv. -138,38 €…
…zu ändern. 2) Personalaufwendungen (2007 bis 2012) Nach § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte…
…Lektor an den Universitäten, Fachhochschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen. Die bezüglich der als Betriebsausgaben und Werbungskosten geltend gemachten Personalaufwendungen in Höhe von insgesamt 7.000,90 € abweisende Beschwerdevorentscheidung wurde wie folgt begründet: "Arbeitsverträge und Vereinbarungen mit nahen Angehörigen stellen weder Betriebsausgaben iSd § 4 EStG 1988…
…11.157,58 € (2009) als Betriebsausgabe geltend gemacht wurde. Aus den Abgabenerklärungen ist hingegen nicht ersichtlich, dass es sich bei den in Rede stehenden Personalaufwendungen um Gehaltszahlungen an die Ehegattin des Bf. gehandelt hat. Aber selbst wenn dies der Abgabenbehörde bekannt gewesen sein sollte…