…Hiezu ist auszuführen, dass das Ausmaß der Benützung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges durch einen Arbeitnehmer für Privatfahrten nachgewiesen werden muss. In der Regel stellt die fortlaufende Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches einen geeigneten Nachweis für das Ausmaß der beruflichen bzw. privaten Verwendung eines Kraftfahrzeuges dar. Wird ein…
…BStBl. 2006 II S. 410). Die fortlaufende Führung eines Fahrtenbuches stellt idR einen geeigneten Nachweis für das Ausmaß der beruflichen Verwendung dar. Darin sind aber nicht nur die Dienstfahrten, sondern auch die Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auszuweisen und grundsätzlich die Gesamtkosten durch…
…tatsachenwidrige Eintragungen in das Fahrtenbuch, welches überhaupt auffällig gleichmäßige Schriftzüge und eine gleichbleibende Eintragungsstruktur aufweise, was darüber hinaus auch gegen eine zeitnahe und fortlaufende Führung dieser Aufzeichnungen spreche. Auffällig und lebensfremd sei weiters, dass der Beschwerdeführer laut Fahrtenbuch fast täglich, manchmal sogar mehrmals täglich zur…
…F1 nur für beruflich veranlasste Fahrten benützte, zumal in der im Fahrtenbuch vorgesehenen Spalte "gefahrene Kilometer privat" keine Eintragung erfolgte. Die fortlaufende Führung eines Fahrtenbuches stellt idR einen geeigneten Nachweis für das Ausmaß der betrieblich und privat gefahrenen Kilometer dar. Darin sind grundsätzlich die Dienstfahrten…
…Diesen Anforderungen wird nur eine fortlaufende und zeitnahe Erfassung der Fahrten in einem geschlossenen Verzeichnis gerecht, das auf Grund seiner äußeren Gestaltung geeignet ist, jedenfalls im Regelfall nachträgliche Abänderungen, Streichungen oder Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen. Die fortlaufende Führung eines Fahrtenbuches stellt idR…
…Zl. 0373/70). Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten und mitvertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein. Die fortlaufende Führung eines Fahrtenbuches stellt idR einen geeigneten Nachweis für das Ausmaß der beruflichen Verwendung dar. Darin sind…
…Diesen Anforderungen wird nur eine fortlaufende und zeitnahe Erfassung der Fahrten in einem geschlossenen Verzeichnis gerecht, das auf Grund seiner äußeren Gestaltung geeignet ist, jedenfalls im Regelfall nachträgliche Abänderungen, Streichungen oder Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen. Die fortlaufende Führung eines Fahrtenbuches stellt idR…
…Diesen Anforderungen wird nur eine fortlaufende und zeitnahe Erfassung der Fahrten in einem geschlossenen Verzeichnis gerecht, das auf Grund seiner äußeren Gestaltung geeignet ist, jedenfalls im Regelfall nachträgliche Abänderungen, Streichungen oder Ergänzungen als solche kenntlich werden zu lassen. Die fortlaufende Führung eines Fahrtenbuches stellt idR…
…In der Regel stellt die fortlaufende Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches einen geeigneten Nachweis für das Ausmaß der beruflichen bzw. privaten Verwendung eines KFZ dar. Wird ein derartiges Fahrtenbuch nicht geführt, können nach der Rechtsprechung des VwGH auch andere Beweismittel zur Führung dieses Nachweises in Betracht…
…geringfügigem Ausmaß gegeben war. Es wurde daher ein Sachbezug /KFZ von 0,75% des Anschaffungswertes der KFZ angesetzt und nachverrechnet. Hiezu wird angemerkt: Voraussetzung für die Gewährung des halben Sachbezugswertes ist die genaue fortlaufende Führung eines Fahrtenbuches oder eines anderen gleichwertigen Nachweises. Aus diesem muss…
…BStBl. 2006 II S. 410). Die fortlaufende Führung eines Fahrtenbuches stellt idR einen geeigneten Nachweis für das Ausmaß der beruflichen Verwendung dar. Darin sind aber nicht nur die Dienstfahrten, sondern auch die Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auszuweisen und grundsätzlich die Gesamtkosten durch…
…Fahrtenbuch muss alle betrieblich und privat gefahrenen Kilometer enthalten, eine chronologische Erfassung aller Fahrten, es wird eine laufende und fortlaufende (zeitnahe) Führung des Fahrtenbuches (kein "Nachschreiben" im Bedarfsfall) verlangt , eine geschlossene Form (lose Blätter können kein Fahrtenbuch darstellen), nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen oder nachvollziehbar sein …
…Fahrtenbuch muss alle betrieblich und privat gefahrenen Kilometer enthalten, eine chronologische Erfassung aller Fahrten, es wird eine laufende und fortlaufende (zeitnahe) Führung des Fahrtenbuches (kein "Nachschreiben" im Bedarfsfall) verlangt , eine geschlossene Form (lose Blätter können kein Fahrtenbuch darstellen), nachträgliche Änderungen müssen ausgeschlossen oder nachvollziehbar sein …
…und privaten Fahrten, • fortlaufende und übersichtliche Führung, • zweifelsfreie und klare Angabe von Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt.; • Hinreichende Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit; • Möglichkeit der Überprüfbarkeit auf materielle Richtigkeit mit vertretbarem Aufwand; • Erfordernis zeitnah geführter Aufzeichnungen; • Führung in geschlossener Form…
…ein starkes Indiz gegen eine durch § 131 Abs. 1 Z 2BAO geforderte, fortlaufende und zeitfolgegerechte Führung. Aufgrund der aufgezeigten Verstöße gegen die Vorschriften des § 131 BAO haben die von Ihnen geführten Aufzeichnungen keinen Anspruch auf Glaubwürdigkeit. Sie haben die in § 163BAO normierte Vermutung der Ordnungsmäßigkeit…
…der Bf formell nicht ordnungsgemäß gewesen sei, hat die Außenprüfung nicht getroffen. Erstmals in den Berufungsvorentscheidungen werden Überlegungen angestellt, es läge keine fortlaufende und zeitfolgegerechte Führung der Aufzeichnungen vor. Diesen Überlegungen fehlt es freilich an entsprechend fundierten Prüfungsfeststellungen. Zu den diesbezüglichen Überlegungen ist auf die…
…Punkt 2) des angefochtenen Erkenntnisses aufgehoben und insoweit das gegen den Beschuldigten geführte Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG (Verletzung der Verpflichtung zur Führung einer Registrierkasse) gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Der Strafausspruch angefochtenen Erkenntnisses wird dahingehend abgeändert…
…Jänner 2005 bis 31. Dezember 2011 in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, a) vorsätzlich unter Verletzung seiner Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Tabaksteuer von insgesamt EUR 15.717,00 bewirkt, indem er insgesamt 18.292 Stück…
…es ihm dabei darauf ankam, sich durch das wiederholte Inverkehrbringen von nicht von der Tabaksteuer befreiten und in Österreich nicht versteuerten Zigarren bei möglichst geringem Risiko eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen und sein Vorsatz daher auf eine gewerbliche Tätigkeit gerichtet war. Überhaupt erhellt dem erkennenden…
…sorgfältig zu erheben und die Nachrichten darüber zu sammeln, fortlaufend zu ergänzen und auszutauschen." (abgabenrechtlicher Gleichheitssatz) § 115 BAO: "(1) Die Abgabenbehörden haben die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln die für die Abgabepflicht und die Erhebung…